Hallo an alle,
ich wollte hier mal ein bischen was reinschreiben und sehen wie eure Erfahrungen und eure Meinung darüber ist.
Also, ich habe eine Eigentumswohnung, die habe ich im Jahr 2002 gekauft. Ich lebe hier mit meinen Kids, 2 Katzen und einem Hund.
In dieser Wohnung waren von vorn herein Tiere erlaubt, die Nachbarn sind nicht besonders Kinderfreundlich und ich habe da oft Probleme und beschwerden. Ebenfalls kommt es vor dass man mir die Autoreifen zersticht oder Nachts gegen Heizrohre Klopft und die Tür fast einschlägt. Seit kurzem bekomme ich immer unfreundliche Briefe der Hausverwaltung, der letzte dass meine Tiere abgeschaft werden müssen. Ich wurde nur einmal zu einer Eigentümerversammlung eingeladen, man lädt mich dort nicht mehr ein, damit man Dinge wie das mit den Tieren über meinen Kopf entscheiden kann.
Rechtlich ist es dann so dass die Versammlungen nicht zählen.
Jetzt meine Frage, hatte jemand mal ein ähnliches Problem und ist gerichtlich dagegen vorgegangen?? Was ist dabei rausgekommen??
Ist das Mobbing??
Strafanzeige stellen. Nicht auf die Forderung der Nachbarn reagieren. Schreibe der Hausverwaltung sarkastisch und unmissverständlich, dass Du rechtliche Hilfe in Anspruch nimmst.
Wenn du zu einer Eigentümerversammlung( du bist ja Eigentümer) nicht zugelassen wirst, kann ich mir vorstellen, dass das nicht rechtens ist und somit Abstimmungen und Entscheidungen nicht gültig sind.
Wir haben hier im Forum Fachleute für ETW. Vielleicht melden die sich noch hier zu Wort.
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Da gebe ich Eirene 113 recht. Ein Ausschluss eines Eigentümer ist wirklich verboten. Bei Eigentümersammlungen müssen alle Eigentümer anwesend sein.
Oder Bücherverleih Buch dazu ausleihen
Oder Rat beim Fachanwalt suchen.
Autoreifen zerstechen???? Sofort Anzeige erstatten!!! Es gelten bei Eigentümerversammlungen doch eigentlich nur einstimmige Beschlüsse. Von allen Eigentümern. So ist es jedenfalls in unserer Eigentümergemeinschaft. Was für Beschwerden wegen Ihrer Kinder waren das denn?
Gruß
Pilgerin
quote:
Es gelten bei Eigentümerversammlungen doch eigentlich nur einstimmige Beschlüsse. Von allen Eigentümern. So ist es jedenfalls in unserer Eigentümergemeinschaft.
Genauso kenne ich das auch, Beschlüsse, die ohne Anwesenheit aller Eigentümer, bzw. zumindest eines Bevollmächtigten, getätigt werden, sind nichtig!
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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten
Nein, solche Beschlüsse sind nicht nichtig. Nur bei baulichen Änderungen müssen alle zustimmen.
Hier mal zum nachlesen:
http://www.linnenkamp39.de/beschl.htm
Also so was. Du bist Eigentümer der Wohnung und kannst dir Tiere halten oder nicht da hat die Hausverwaltung gar nichts zu bestimmen und zur Eigentümerversammlung müssen die dich Einladen!
Die Hausverwaltung wird ja von den Eigentümern bezahlt hat also nichts zu sagen.
Das mit den Kindern ist dumm wenn die Nachbarn einen auf BLÖD machen. Da kann man leider nicht viel tun ausser wie immer versuchen ins Gespräch zu kommen um das abzuklären.
Wenn eine Versammlung stattfindet, zu der du nicht eingeladen wurdest, würde ich gegen die Rechtmässigkeit klagen. Aber es wird schwer, zu beweisen, dass du nicht eingeladen wurdest.
Wenn du das nächste Mal von dem Termin/Ort erfährst geh einfach hin.
Damit eine Versammlung Beschlussfähig ist, muss ordnungs- und fristgemäss eingeladen werden. Es müssen mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten (Kopf/Anzahl siehe Teilungserklärung) anwesend oder per Vollmacht vertreten sein.
Jetzt gibt es Punkte, die können nur einstimmig (dann alle Eigentümer) beschlossen werden, dann gibt es Punkte die können mit der Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
Die Frage ist, wie wird mit Enthaltung verfahren
Wie es aussieht, hast du aber ein Problem an der Backe, dass ziemlich kompakt ist, da brauchst du sicherlich Unterstützung. Viel Glück.
Und jetzt?
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