KFZ morgens laufen lassen

30. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)
KFZ morgens laufen lassen

Guten Abend zusammen!,

letztens wurde ich von einem verärgerten Nachbar angesprochen (die Sorte Rentner, welche schlimmer als Überwachungskameras sind), warum ich denn mein Auto Morgens öfters 2-3 Minuten laufen lasse.

Zudem muss ich sagen, dass es sich um ein Sportcoupe handelt, mit Serienmäßiger etwas lauterer Abgasanlage.

Nun ist es so dass der Motor ca. 30s von selbst höher dreht, was von Werk auch so gewollt ist.

Den Motor lasse ich ja nicht warmlaufen, sondern warte kurz bis die Scheibe nichtmehr beschlagen ist, oder ich eben Handy etc. verstaut habe.

Nun drohte mir der Nachbar mit Unterlassungsansprüchen usw.

Da ich selber schon viele Unterlassungsklagen durch habe, wegen fremden Autos in meiner Einfahrt, weis ich dass es nicht gerade einfach ist diese durchzusetzen.

Das Auto steht ca. 35m von der Wohnung des Nachbarn entfernt, auf meinem Privatgrund. Abgasbelästigung scheidet also aus.

Könnte man mit einer derartigen Unterlassungserklärung Erfolg haben?

Ich lasse den Wagen ja nicht bewusst unnütz laufen, sondern eben nur um die Scheibe vom Beschlagenen frei zu bekommen.
Manchmal ist es auch ganz unbewusst, wenn man mal was verstauen muss oder was zwischen den Sitz gerutscht ist...

Schönen Abend noch zusammen! PS Uhrzeit ist ca. 4:50 Uhr morgens.

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-- Editiert fb320019-31 am 30.03.2014 22:51

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hibofranz
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 106x hilfreich)

Wagen laufen lassen ist nunmal verboten und dein Nachbar hat Recht. Zum Glück, so ein Unsinn muss auch nicht sein. Warm wird der Motor auch nicht und somit doppelt unsinnig. Wenn es dann noch so eine Dröhnkiste ist, musst du doppelt ruhig sein. Oder musst du krankhaft deine Nachbarn beschallen?

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Das ist verboten und auch rücksichtslos.




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Gegen eine beschlagene Scheibe hilft auch ein kleiner Schwamm oder ein Tuch. Das geht schneller und ist sehr leise...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Schau mal in die StVO § 30 , Abs.1 oder auch in das Bundesimmissionsschutzgesetz § 38 (1) Satz 2 bzw. § 62 (1) 7a. Es gibt auch solche Portale, wie:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=89401.
Die von Dir genannten Gründe sind ein schlechter Witz!


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