Kaminrauch in meiner Wohnung

18. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
claudia_1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)
Kaminrauch in meiner Wohnung

Ich wohne in einem Altbau mit alten Holzdielen. Meine Nachbarin (unter mir) feuert täglich einen Kaminofen mit feuchtem Holz aus ihrem feuchten Keller an und lässt, damit das Ganze überhaupt einmal brennt, lange die Tür des Ofens offenstehen. Ergebnis: der Rauch zieht ins Wohzimmer und zu mir in die Wohnung nach oben. Ich "rieche" praktisch immer, wenn sie mal wieder feuert. Lüften kann ich oft auch nicht, da dann der Rauch von außen in meine Wohnung zieht. Sie selbst hat nicht gerade eine feine Nase und riecht von dem angeblich nichts, während ich regelmäßig Kopfschmerzen bekomme. Ich hab sie schon mehrfach gebeten, den Kamin nicht so oft anzuzünden, oder aber dann immer zu lüften, aber sie stellt auf stur.
Was kann ich tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Sofern der Kamin, das Holz und das Gebäude in Ordnung sind, wird man ihr das Feuern nicht verbieten können.
Ansprechpartner ist hier auch der Bezirks-Schornsteinfegermeister. Es ist außerdem Vorschrift, daß nur unbehandeltes Holz mit einem Höchsgehalt an Feuchte verfeuert werden darf.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
claudia_1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort - das Holz ist schlecht vorgelagert, feucht und verschimmelt im Keller...
Das Schlimme ist, sie feuert jeden Tag, obwohl die Wohnung mit modernen Heizungen ausgestattet ist.
Darf sie denn überhaupt jeden Tag den Kamin feuern?

17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Dürfen darf sie schon - allerdings nur regelkonform! Entspricht das verfeuerte Holz in Lagerung und Zustand nicht den Anforderungen, so darf sie es nicht verfeuern. Vielleicht wirklich mal mit dem Bezirksschornsteinfeger sprechen - wie Ikarus schon gesagt hat.

Wir haben daheim auch eine moderne Heizung - aber Holz ist (noch) billiger als Öl also heizen wir auch lieber mit unserem Kaminofen :) Nur ist unser Holz trocken gelagert und mind. 1 Jahr alt (also durchgetrocknet).

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Noch ein Hinweis:
Offene Kamine dürfen nur gelegentlich benutzt werden, so hat das OVG Rheinland-Pfalz (7 B 10342/91 ) einen Betrieb an 8 Tagen im Monat mit einer Dauer von 5 Std. je Tag noch für zulässig gehalten.
Der höchstzulässige CO-Grenzwert der Abgase nach DIN 18891 ist 0,4 Vol.-%, in den Länderrechten z.T jedoch wesentlich darunter.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
ReneT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)

aus meiner erfahrung stimmt es nicht, daß man hier nichts machen kann.

wir haben mehrfach versucht mit den nachbarn zu reden. Nachdem man uns später nur noch den Telefonhörer auflegte, sobald man unsere Stimmen erkannte, versuchten wir mit den nachbarn ein schlichtungsgespräch vorm schlichtungsamt zu führen. erfolglos - im gegenteil, sie trieben es jetzt noch toller.

ich konnte auf der behördenebene wenig erreichen - weil, wenn so ein ofen vom schornsteinfeger abgenommen ist, gilt das für behörden und natürlich für den "brenner" erst mal als freifahrtschein. (so, wie auch hier der allgemeine tenor ist...) behörden stufen das ganze dann gerne auch als nachbarschaftsstreitigkeit ein - und berufen sich auch auf die schornsteinfeger abnahme.


!!! wenn jemand aber tatsächlich schon krank (kopfschmerzen) wird: auch ohne hier irgendeine rechtsberatung abgeben zu wollen, denn ich bin nach wie vor betroffener bürger und kein anwalt - meiner frau ging das aber genau so. sie ist also zum arzt gegangen und hat sich ein attest und eine AU (arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) geben lassen. !!!

Ende vom Lied: wir haben über einen anwalt eine zivil-klage eingereicht. zunächst haben eine einstweilige verfügung erwirken können, damit meine frau nicht noch kranker wird. (der ofen bleibt also - bis zur endgültigen gerichtsentscheidung aus) und das gericht hat einen sachverständigen beauftragt, der jetzt untersuchen wird ob der ofen der nachbarn "im dauerbetrieb" zumutbar ist.

nur beiläufig:bleibt mir bloß mit dem gern gewählten Klischee des "Ofen-Neiders" von der backe: wir haben selbst auch einen kaminofen - und wir haben den auch immer gerne betrieben - deshalb wollten wir uns mit den nachbarn eigentlich auch auf brennzeiten einigen, aber die bestehen halt auf dauerbetrieb. schade.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
ReneT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)

Scalar2 "Das ist gaaaanz tooooll Rene. Blöd nur, daß der Thread bereits vier Jahre alt ist."

Antwort: nur weil der Thread hier seit 4 Jahren drin ist, bedeutet das ja nicht das Menschen die aktuell von dem Problem betroffenen sind nicht hier reinschauen, oder? Das Thema ist aktueller den je.

11x Hilfreiche Antwort

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