Katzen in Nachbars Garten

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Meffipower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Katzen in Nachbars Garten

Guten Tag,

wir sind vor kurzem in eine neue Wohnung mit Garten gezogen. Wir haben die ausdrückliche Genehmigung unserer Vermieterin, 2 Katzen zu halten.
Die restlichen Wohnungen sind Eigentumswohnungen und zwei der Mietparteien (Rentner) dafür bekannt, daß alles seine Ordnung haben muß und sie einen auch darauf "hinweisen".
Die Nachbarin, deren Garten direkt an unseren angrenzt (nur getrennt durch eine etwa 50 cm hohe lockere Bepflanzung), stört sich daran, daß unsere Katzen ihren Garten betreten und sich in ihr Kräuterbeet legen. Angeblich hat sie eine Katenhaarallergie und muß seither immer niesen.

In dieser Nachbarschaft laufen unmengen anderer Katzen herum, diese hat sie angeblich alle erfolgreich mit dem Gartenschlauch vertrieben - wozu wir ihr bei den unsrigen auch eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt haben. Außerdem hatten wir angeboten, den Übergang mit einem hohen Pflanzgitter und Rankpflanzen zu erschweren ... sie war einverstanden, wir haben jede Menge Geld ausgegeben, sie klingelt am nächsten Tag daß wir es wieder wegmachen sollen weil es ihr nicht gefällt.
Ich sagte ihr, daß wir aber nicht bereit sind nochmal etwas neues hin zu machen weil wir auch nicht unbegrenzt Geld haben - sie sagte es sei ok und wenn dann macht sie selbst etwas hin. Danach schien sie auch wieder befriedet zu sein, nahm auch gerne meinen Tip entgegen, Kaffesatz auf ihr Beet zu verteilen da die Katzen den Geschmack hassen und wir dachten das Problem sei Geschichte.

Heute habe ich zwangsweise durch meine Terassentür ihre Unterhaltung mit dem Oberquerulanten des Hauses angehört, daß er sich jetzt bei uns beschweren soll (er hat keinen Garten und hat die Katzen mit Sicherheit auch noch nie gesehen)- da möchte ich gerne vorbereitet sein.

Ich weiß daß die Rechtsprechung meist davon ausgeht, daß Nachbarn bis zu zwei Katzen dulden müssen, die ihren Garten betreten. Kann sich hieran durch die (angebliche) Allergie etwas ändern?

Kann die Eigentümerversammlung uns (außer klingeln und nörgeln) Probleme bereiten? Ich denke ja eigentlich nicht, da uns die Haltung der Katzen ausdrücklich gestattet wurde und der Freigang in einer ländlich geprägten Vorstadtgegend als zu den Lebensumständen gehörend angesehen wird.

Können wir - obwohl Katzennetze ja ein sehr strittiges Thema sind - verlangen, ein solches als Abgrenzung ziehen zu dürfen, wenn die Nachbarin weiterhin darauf besteht, daß wir verhindern, daß die Katzen ihren Garten betreten?

Und ganz allgemein - kann man tatsächlich gezielt uns Probleme bereiten wenn jede Menge anderer Katzen auch hier durch die Gärten streifen? Nur weil wir dieses Haus bewohnen und nicht eins nebenan?


Ich freue mich auf Ihren Rat

Grüße von einer, die einfach nur ihre neue Wohnung genießen möchte.

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39826x hilfreich)

quote:
Wir haben die ausdrückliche Genehmigung unserer Vermieterin, 2 Katzen zu halten.

Schriftlich?


Ansonsten hat man Katzen im Gartenzu dulden. Insbesondere wenn es nur 2 sind die ihr haltet ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Meffipower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, es ist sogar ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten. Schließlich haben wir die Wohnung extra unter anderem danach ausgesucht, wo unsere beiden Miezen in Zukunft erlaubt sind und auch gut nach draußen können.

Und eine zusätzliche Belastung durch die (angebliche) Allergie würde die Duldungspflicht nicht einschränken?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Dann ist ja alles bestens: Dass Katzen Haustiere sind, die keine Grundstückgrenzen anerkennen (müssen), haben Gerichte vielfach entschieden.

Dass eine Katze im Garten allergische Reaktionen auslösen soll, ist ein Witz und kein Argument. Dann müsste die Nachbarin ja bei jedem vorbeilaufenden Tier allergisch reagieren. Nein, das ist kein Grund, befürchten zu müssen, dass die Katzen weg müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Meffipower
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen Dank! Ich meine wir wollen ja nach wie vor versuchen das friedlich zu lösen, aber falls es hart auf hart kommt sollte man ja informiert sein.

Ich bin sowieso der Ansicht, wenn die Katzen sooo schlimm wären hätte sie wohl die optische Belastung des Pflanzgitters, das ihr nicht gefiel, das die Katzen am Übergang hindern sollte, geduldet.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Vielleicht lohnt es sich das mal anzuklicken: Katzenhaltung.htm
http://www.katzenschutzbund.com/Urt... (PDF Datei)
Sammlung ,,Urteile im Zusammenhang mit Katzen", >> Ein einschränkungsloses Verbot der Haltung von Hunden und Katzen benachteiligt den Mieter gegen die Gebote von Treu und Glauben unangemessen,
www.katzenschutzbund.com/Urteile-Katzen2005.pdf

Viele Grüße aus Sachsen


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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo,

also ich würde da diplomatischer vorgehen. Der Nachbarin einfach mit Verständnis und drei Pflanzentöpfchen der Pflanze "Verpi.. dich" schenken und sie bitten, diese doch im Beet und den markanten Stellen in ihren Garten zu integrieren. Bin mir sicher, sie wird sich über dein Verständnis freuen und da Katzen das Kraut nicht mögen... Problem hoffentlich gelöst und gute Nachbarschaft gewahrt.

Name der Pflanze einfach gogg...

Grüßele Farnmausi

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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

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