Kehren & Räumen von Seitenwegen

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Klee1112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kehren & Räumen von Seitenwegen

Guten Abend liebe Community,

ich habe eine Frage welche zum Thema Kehren, Räumen vom Schnee von "Seitenwegen" betrifft.
Mir ist ganz klar, dass der Gehweg vor meinem Haus in meine Verantwortung liegt. Jetzt ist aber hinter unserem Haus noch zwei weitere Häuser die eine separate Zufahrt haben.

Diese Zufahrt ist kein öffentlicher Weg. Dieser gehört zur Gemeinde und auch die beiden Häuser zahlen mtl. eine Miete zur Nutzung.

Im Herbst fallen vom angrenzenden Wald natürlich viele Blätter/ Laub auf dem Boden. An meiner Seite entlang ist eine Hecke die ich immer zurück schneide und auch den Schmutz mache ich weg.

Nun wurde ich von der Nachbarin aufgefordert den Weg ganzheitlich zu kehren. Ich bin mir nicht sicher, daher schreibe/ frage ich hier mal in die Runde, liegt das wirklich in meine Verantwortung?

Ich denke nicht, da zum einen das Laub an meiner Gründstücksgrenze entlang geht und somit nicht in meinem Verantwortungsbereich fällt und zum anderen, da das Laub von angrenzenden Wald kommt und somit in die Verantwortung der Stadt fällt.

Freue und bedanke mich für euer Feedback.

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Was genau steht denn in der Satzung der Gemeinde?
Sind die betroffenen Wege denn überhaut solche "Seitenwege"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klee1112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Satzung kenne ich ehrlich gesagt nicht. Werde morgen mal versuchen die zu bekommen und zu lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Gerne auch die relevanten Abschnitte hier posten, dann können wir darüber diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9170 Beiträge, 1943x hilfreich)

Wenn die Bewohner einen Beitrag für diesen Weg zahlen, sollen sie sich an die Gemeinde bzw. den Eigentümer des Weges wenden.

Strassenreinigungskosten und was genau gereinigt bze. im Winter gestreut wird, sieht man in den Satzungen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Zitat (von Klee1112):
Jetzt ist aber hinter unserem Haus noch zwei weitere Häuser die eine separate Zufahrt haben.
Wenn es an der Rückseite keinen richtigen Hauszugang gibt, entfällt bei vielen Satzungen die Kehrpflicht. Genaueres kann nur der Satzung entnommen werden!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.944 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.241 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen