Guten Abend liebe Community,
ich habe eine Frage welche zum Thema Kehren, Räumen vom Schnee von "Seitenwegen" betrifft.
Mir ist ganz klar, dass der Gehweg vor meinem Haus in meine Verantwortung liegt. Jetzt ist aber hinter unserem Haus noch zwei weitere Häuser die eine separate Zufahrt haben.
Diese Zufahrt ist kein öffentlicher Weg. Dieser gehört zur Gemeinde und auch die beiden Häuser zahlen mtl. eine Miete zur Nutzung.
Im Herbst fallen vom angrenzenden Wald natürlich viele Blätter/ Laub auf dem Boden. An meiner Seite entlang ist eine Hecke die ich immer zurück schneide und auch den Schmutz mache ich weg.
Nun wurde ich von der Nachbarin aufgefordert den Weg ganzheitlich zu kehren. Ich bin mir nicht sicher, daher schreibe/ frage ich hier mal in die Runde, liegt das wirklich in meine Verantwortung?
Ich denke nicht, da zum einen das Laub an meiner Gründstücksgrenze entlang geht und somit nicht in meinem Verantwortungsbereich fällt und zum anderen, da das Laub von angrenzenden Wald kommt und somit in die Verantwortung der Stadt fällt.
Freue und bedanke mich für euer Feedback.
Kehren & Räumen von Seitenwegen
11. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2019 | 22:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kehren & Räumen von Seitenwegen
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 11. September 2019 | 23:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Was genau steht denn in der Satzung der Gemeinde?
Sind die betroffenen Wege denn überhaut solche "Seitenwege"?
#2
Antwort vom 12. September 2019 | 01:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Satzung kenne ich ehrlich gesagt nicht. Werde morgen mal versuchen die zu bekommen und zu lesen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. September 2019 | 10:39
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Gerne auch die relevanten Abschnitte hier posten, dann können wir darüber diskutieren.
#4
Antwort vom 12. September 2019 | 11:44
Von
Status: Unparteiischer (9170 Beiträge, 1943x hilfreich)
Wenn die Bewohner einen Beitrag für diesen Weg zahlen, sollen sie sich an die Gemeinde bzw. den Eigentümer des Weges wenden.
Strassenreinigungskosten und was genau gereinigt bze. im Winter gestreut wird, sieht man in den Satzungen
#5
Antwort vom 12. September 2019 | 12:08
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)
Wenn es an der Rückseite keinen richtigen Hauszugang gibt, entfällt bei vielen Satzungen die Kehrpflicht. Genaueres kann nur der Satzung entnommen werden!ZitatJetzt ist aber hinter unserem Haus noch zwei weitere Häuser die eine separate Zufahrt haben. :
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