Kein öffentliches Interesse !!!

11. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
mazi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 36x hilfreich)
Kein öffentliches Interesse !!!

Seit Jahren werden wir von unserer ständig besoffenen Nachbarin belästigt.

Wirft leere Schnapsflaschen in unseren Garten
Pöbelt unsere Gäste an
Kriecht besoffen und fast nackt (60 J !) am Grenzzaun entlang
Legt sich in den Swimmingpool und befriedigt sich lautstark selbst. Vielleicht auch nur markiert ?!
Reißt an unserer Thujahecke über 5cm dicke Äste ab
Schmeißt faustgroße Steine, wobei einer beim Aufschlagen am Türrahmen in mehrere Teile zerfährt.
Läßt ihren Mülleimer bei 35 Grad direkt an der Grenze geöffnet stehen.
Pflanzt ohne Einhaltung der Grenzabstände allen möglichen Mist an die Grenze.
3m lange Triebe von Efeu, Brombeer und Geißschlinge auf unserem Grundstück.
Versucht mehrmals mir einen Knüppel auf die Rübe zu hauen, wenn ich ihren herüber gewachsenen Mist zurückschneide. Einmal riß mir dabei der Geduldsfaden, holte meine Stihl und setzte den laut Landgerichtsurteil rechtswidrig gepflanzten Bäumen ein Ende. Es kam nie zur Anzeige
Beleidigungen die sie namentlich und direkt an uns gerichtet hatte habe ich auf CD gespeichert. Nachdem sie mitbekommen hatte, dass ich diese CD dritten zugänglich gemacht habe wurde ich angezeigt. Gegen 100€ wurde das Verfahren eingestellt.

Die Grünen lassen sich (absichtlich) Zeit wenn ich sie schon wegen Ruhestäörung, Beleidigung und dergleichen gerufen habe.
Anzeigen bringen nix weil laut Staatsanwalt kein öffentliches Interesse vorliegt ! Da muß es wohl erst Tote geben ?
Meistens fehlt`s eben an Zeugen. Andere Nachbarn wollen mit der Sache nix zu tun haben, wurden auch schon von der Frau bedroht.
Abgesehen davon, dass sich meine besoffene Nachbarin in aller Öffentlichkeit mehrfach bepinkelt hat und beim Sportfest 2003 in dieser Situation sich unerlaubt hinter die Theke begab um dem anwesenden Personal zu zeigen wie man richtig einschenkt und auch noch Rock`n Roll tanzen wollte, kennt man die nicht. Und von dem ganzen Theater wollen die umliegenden Nachbarn wie die berühmten 3 Affen nix hören nix sehen nix sagen.

Böse Zungen behaupten, dass die schon in der Klapsmühle war

Vielleicht habt Ihr mir Tips ?
Mazi




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Versuche es über einen Anwalt oder erwirke eine einstweilige Verfüge gegen diese Nachbarin oder Klage auf dem Privatklageweg.

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#2
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 275x hilfreich)

Das sind Grenzfälle zwischen Krankheit, Bösartigkeit und Demenz, denen natürlich unheimlich schwer beizukommen ist, weil für eine Zwangsbetreuung oder eine Einweisung die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist, Straftatbestände meist geringfügig sind und sich auf der anderen Seite das immer mehr aufschaukelt.

Für derartige Fälle gibt es den Psychotherapeutisch-sozialen Dienst der Heilpraktiker, der versucht, sich um derartige Personen zu kümmern und ggf. eine frewillige Betreuung zu erreichen. Dies ist gemeinnützig, so daß keiner Seite Kosten entstehen.

Einfach die Vorfälle kurz schildern. e-mail reicht hierzu aus: ptsd-hp@med-con.de

Ist aber nicht für alle Nachbarschaftsauseindersetzungen gedacht, sondern nur dann, wenn beim Störer tatsächlich psychische oder Demenzprobleme vorliegen !

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#3
 Von 
mazi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 36x hilfreich)

danke, das mit dem Psychotherapeutisch-sozialen Dienst der Heilpraktiker ist wenigstens mal ein Lichtblick. Vielleicht gibt es da tatsächlich Menschen, die das ganze nicht nur mit einem Achselzucken abtun.

Wer genau ist dort der Ansprechpartner ?
Wie läuft das dann ab ?
Bitte geben Sie mir noch mehr Informationen zu diesem Prozedere
Werd schon mal anfangen gewissen Punkte aufzuschreiben

Danke
mazi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 275x hilfreich)

Hallo,

das wird mal regional zugeordnet und dann wird Ihnen der/die für die Koordination zuständige Sachbearbeiter(in) mitgeteilt. Dann wird versucht mit der Betroffenen Kontakt aufzunehmen und sie in die Praxis eines Heilpraktikers mit psychoth-sozialem Schwerpunkt zu bestellen, notfalls wird sie auch aufgesucht.
Und dann versucht man, Betreuungs- oder Behandlungsdefizite festzustellen und ggf. notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Meist funktioniert das auch wunderbar, denn viele der Betroffenen wissen ja selbst nicht mehr, wie sie aus dem Teufelskreis rauskommen sollen. Für Jugendliche gibt es ja vieles, für Ältere wird es schon schwieriger.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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