Kind lässt Roller liegen

13. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Arielle 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind lässt Roller liegen

Ich habe folgendes Problem , wir wohnen auf einem privaten Grundstück mit mehreren Doppelhaushalten , meine Nachbarn müssen
Bei mir vorbei . Meine Tochter war mit ihrem Roller unterwegs und hat ihn bei uns gegen ein kleinem Baum gelegt auf meinem Grundstück , der muss zur Hälfte auf den Fahrweg gerutscht sein , die Nachbarin kam nachhause und wollte rückwärts in ihre Parklücke und ist dabei über den Roller gefahren , jetzt sagt sie , ihr Auto verliere Flüssigkeit , und wie wir den Schaden finanziell klären wollen

Was hab ich für Möglichkeiten ? Muss ich für den Schaden aufkommen ? Und woher weiß ich das der Schaden vom Roller ist ? Ich gucke ja auch nicht täglich unter mein Auto und sehe sofort ob er Flüssigkeit verliert .

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Arielle 123):
jetzt sagt sie , ihr Auto verliere Flüssigkeit , und wie wir den Schaden finanziell klären wollen

Der Geschädigte (also Du / die Tochter) können sich aussuchen ob sie Geld für den kaputten Roller oder ein Ersatzgerät akzeptieren.
Ich würde schauen, wo ich besser wegkomme.
Wobei der Schaden halt auch nur der Zeitwert des Rollers unmittelbar vor der Zerstörung durch die Nachbarin ist.



Zitat (von Arielle 123):
Was hab ich für Möglichkeiten ?

Alle.



Zitat (von Arielle 123):
Muss ich für den Schaden aufkommen ?

Nö, es ist das Problem der Nachbarin, wenn sie zu blöde ist mit dem Auto zu fahren, insofern hat die den Roller zu ersetzen.



Zitat (von Arielle 123):
Und woher weiß ich das der Schaden vom Roller ist ?

Kann Dir egal sein, ist nicht Dein Problem.
Aber für solche Fälle gibt es unabhängige Sachverständige.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
die Nachbarin kam nachhause und wollte rückwärts in ihre Parklücke und ist dabei über den Roller gefahren
Beim Autofahren gilt das Sichtfahrgebot, noch viel mehr beim Rückwärtsfahren. Daher ist imho die Nachbarin selber Schuld.

Zitat:
Was hab ich für Möglichkeiten ? Muss ich für den Schaden aufkommen ?
Du bestimmt nicht, wenn überhaupt dann deine Tochter (soweit sie alt genug ist). Denn Eltern haften niemals für ihre Kinder.
Aber auch deine Tochter wird hier kaum zu belangen sein, das Sichtfahrgebot wiegt da deutlich höher.

Du kannst aber trotzdem deiner Privathaftpflichtversicherung den Schaden melden, im Sinne des Nachbarschaftsfrieden kann das durchaus sinnvoll sein.

Stefan

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich schliesse mich meinen Vorrednern an.

Die Nachbarin soll bitte mal genau erläutern, was ihr Auto denn für eine Flüssigkeit verliert, wenn sie rückwärts auf den Hof und damit gegen den Roller fährt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Nachbarin soll bitte mal genau erläutern, was ihr Auto denn für eine Flüssigkeit verliert, wenn sie rückwärts auf den Hof und damit gegen den Roller fährt.

Warum soll das wichtig sein? Da ist jede Frage überflüssig.
Sie hat den Roller übersehen, ihr Problem. Ist selbiger kaputt muss sie ihn ersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Arielle 123):
und wie wir den Schaden finanziell klären wollen
Dann sag ihr, dass sie das Geld für den Roller entweder an dich überweisen kann, du aber auch eine Barzahlung akzeptieren würdest.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2283 Beiträge, 360x hilfreich)
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#7
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ansonsten rate ich auch dazu die Haftpflichtversicherung zu informieren.
Und zwar die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeuges, mit dem der Roller zerstört wurde :)

Genau so.

Arielle,
mit der Nachbarin würde ich mich nicht rumstreiten, denn sie sieht sich vermutlich im Recht und wird nicht nachgeben. Ihre Versicherung bekommst du über den Zentralruf der Autoversicherer raus. Dazu musst du nur das Kennzeichen ihres Fahrzeugs kennen.

Wenn du doch mit der Nachbarin reden möchtest und kompromissbereit bist, kannst du dich ja mir ihr darauf einigen, dass keiner dem anderen etwas zahlt, du nicht den Schaden an ihrem Auto und sie nicht den defekten Roller. Will sie sich nicht darauf einlassen, geht es dann doch weiter mit Option 1.

Wenn aus dem Auto Flüssigkeit läuft und dies durch den Roller verursacht wurde, wird das vermutlich Treibstoff oder Bremsflüssigkeit sein und in dem Fall darf deine Nachbarin mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren.


Gruß

Uwe


-- Editiert von User am 19. März 2023 17:16

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