Hallo, ein Nachbar hat Nachbarskindern Garagenhofverbot erteilt da er meint es ist Privat Grundstück. In diesem Hof gibt es 6 Garagen die 6 Wohnparteien gehören wo auch ich zuzähle. Die Nachbarskinder kommen aus einem Hauseingang weiter, haben dort keine Garage, spielen aber mit meinen Kindern und Besuchen mich immer. Das spielen machen sie in Hof und wenn sie mich besuchen dann kommen sie über den Hof in unseren Garten. Darf der Nachbar diesen Kindern Hofverbot erteilen? Oder darf er das alleine Bestimmen wenn auch andere ihre Garage dort haben? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen :-) Viele liebe Grüße Markito
-- Editiert von Markito am 19.08.2019 21:12
-- Editiert von Moderator am 19.08.2019 23:47
-- Thema wurde verschoben am 19.08.2019 23:47
Kindern Hofverbot erteilt
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
ZitatDarf der Nachbar diesen Kindern Hofverbot erteilen? :
Machen wir es ganz kurz: NEIN
Hallo,
das Spielen im Hof kann durchaus verboten werden - aber nicht von einem alleine, sondern von der Gemeinschaft.
Also: Solange die Gemeinschaft nichts entsprechendes Festgelegt hat kann man den Nachbarn ignorieren.
Ich würde ihn schriftlich bitten von der Belästigung unserer Gäste Abstand zu nehmen.
Bezüglich Zugang zum Gartens: Kann man da noch anders hinkommen?
Wenn nein dann dürfen die Besucher natürlich über den Hof gehen, und wenn doch dann hängt es vom Einzelfall ab.
Stefan
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Tja, wenn er meint... ...könnte man ihn bitten (auffordern) den Grund seines Unterlassungsersuchens darzulegen. Es besteht immerhin bei solchen Garagenhöfen die Möglichkeit dass eine Garagenordnung o.ä. existiert in der sinngemäß jeglicher Aufenthalt dort untersagt wird.ZitatHallo, ein Nachbar hat Nachbarskindern Garagenhofverbot erteilt da er meint... :
Spätestens wenn der Nachbar seinen Wunsch gerichtlich geltend machen will, wird er die Rechtsgrundlage seines Begehrens offen legen müssen. Natürlich kann man auch vorher versuchen die Sache außergerichtlich und auf nachbarschaftlicher Basis zu klären.
VG
Roland
Hallo,
Das kann er nicht, selbst wenn es in der Garagenordnung steht und/oder ein großes Schild "Spielen verboten" angebracht wäre.Zitat:Spätestens wenn der Nachbar seinen Wunsch gerichtlich geltend machen will,
Grund: Er ist nicht der - alleinige - Eigentümer.
Stefan
ZitatHallo, :
Grund: Er ist nicht der - alleinige - Eigentümer.
Stefan
Das wäre die Frage die aus dem Sachverhalt nicht zu entnehmen ist.
Ist besagter Nachbar Mieter/Eigentümer einer Garage oder ist er der Vermieter/Eigentümer alle Garagen?
Ein entsprechendes Verbot könnte er nur aussprechen wenn ihm die gesamte Garagenanlage gehören würde. Wobei dann immer noch die Frage offen bliebe wie ein diesbezügliches Verbot gegenüber Dritten (Kindern von Nichtmietern) durchsetzen will.
Hallo,
OK, richtig. Ich hatte angenommen, der Nachbar sei in der gleichen Stellung wie der TS (entweder beide Mieter, oder beide Eigentümer).Zitat:Das wäre die Frage die aus dem Sachverhalt nicht zu entnehmen ist.
Da aber nur "Nachbar" geschrieben wurde und nicht Eigentümer, Vermieter, Verwalter, Hausmeister o.ä., gehe ich weiterhin davon aus, dass ich richtig vermutet hatte.
Gutes Argument. Jedenfalls bei unter 14-jährigen.Zitat:Wobei dann immer noch die Frage offen bliebe wie ein diesbezügliches Verbot gegenüber Dritten (Kindern von Nichtmietern) durchsetzen will.
Stefan
Es ist ein Nachbar kein Eigentümer. Er hat eine Garage von 6 gemietet. Der Grund ist des verbotes, die Kinder Zanken sich hin und wieder mit seinen. Seine nutzen den Hof aber auch immer zum Spielen.
-- Editiert von Markito am 21.08.2019 07:42
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