Hallo.
Wir wohnen seit rd. 35 Jahren in unserem Wohnhaus. Vor einigen Jahren wurde in der Nähe ein Wohngebiet errichtet. U.E wurde es dabei versäumt, in diesem Wohngebiet ein Kinderspielplatz zu errichten.
Die Gemeinde plant jetzt nachträglich, nachdem einige Anwohner des Neubaugebietes die Errichtung eines Spielplatzes beantragt haben, den Bau dieses Kinderspielplatzes. Dafür soll jetzt das zwischen meinem Nachbarn und uns gelegene Grundstück verwendet werden. Mitten durch dieses Grundstück führt derzeit ein Fuß- u. Radweg; Eigentümer ist die Gemeinde. Die Verwendung dieses Grundstückes erscheint der Gemeinde finanziell günstig.
Mein Anliegen: Ich bin nicht gegen die Errichtung eines Kinderspielplatzes! - Mein Sohn hat auch 2 Kinder.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Gemeinde nicht ein Alternativgrundstück prüfen müßte. Sämtliche Anwohner der in Frage kommenden Kinder sind mind. 50-100 m entfernt (und haben damit "ihre Ruhe".)
Welche Rechte stehen mir als Anlieger zu? Wie kann die Gemeinde sicherstellen, daß mein Grundstück (grenzt auf einer Länge von ca. 50 m; jedoch nur 10 m breit) nicht betreten wird (Zaun)? Gibt es zeitliche und altersmäßige Vorgaben/Regelungen? Was ist mit einer evtl. zusätzlichen Lärmbelästigung, obwohl ich doch gar keine Kinder mehr in diesem Alter habe (die jungen Eltern haben ja den Spielplatz nicht als "Anlieger".
Wer kann zu meinen Fragen/Fall Antworten/Hilfen geben.
Bitte nur ernstgemeinte Antworten. Vielen Dank.
Kinderspielplatz
19. März 2002
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Frage vom 19. März 2002 | 01:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderspielplatz
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2003 | 13:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Tag,
habe die gleiche Situation wie Sie.
Konnten Sie etwas erreichen?
Wäre nett, wenn Sie mir hierzu einen Tip geben könnten.
m.f.G.
Klaus Lengemann
Und jetzt?
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