Kippenwerfer in privaten Garten

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.01.2023 09:40:44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kippenwerfer in privaten Garten

Guten Tag,
meine Frau und ich leben im EG einer WEG (7 Stockwerke, 58 Wohnungen), wir sind Anfang 2018 dort eingezogen und Mieter, Besitzer ist mein Vater.

Seit März dieses Jahres haben wir ein sehr akutes Problem mit Zigarettenkippen auf unseren Rasen und Terrasse, ca. 50 Kippen pro Monat, die allermeisten nur halb angeraucht, sprich: brennen bei uns weiter (habe ich in Gläsern gesammelt). Wir haben mit (fast) allen Bewohnern über uns gesprochen, alle gaben an Nichtraucher zu sein. Anfang August haben wir Flyer in den Hausflur und Türe gehängt, wo wir diese Problematik beschrieben haben und um Bitte dies Einzustellen. Anfang September hat auf drängen von uns die Hausverwaltung ähnliche Flyer aufgehängt (unsere wurden nach ca. 1 Woche abgehängt), unterschrieben von der Hausverwaltung und den Verwaltungsbeiräten, dies einzustellen. Passiert ist nichts.

Ich habe viel Homeoffice beantragt, um den Verursacher auf frischer Tat zu erwischen. Es ist der Bewohner aus dem 7ten Stockwerk, der von seiner Dachterrasse brennende Kippen herunterwirft. Meine Frau konnte das auch schon selbst sehen. Dies ist auch der einzige Bewohner, den ich nie erreichen konnte bzw. uns nie die Türe aufgemacht hat.

Das Problem ist nicht nur ärgerlich, für uns als Nichtraucher, es ist auch schon realer Schaden entstanden. Es gibt Brandflecken auf unseren Gartenstühlen, Gartentisch und mehrere Brandlöcher in unserer 2 Wochen alten Markise. Anfang des Jahres haben wir im Garten gearbeitet und mit Planen Zement und Werkzeug abgedeckt. Diese Planen haben auch Löcher bekommen weshalb der Zement natürlich teils fest geworden ist und meine Werkzeuge nass wurden.

In den Lichtschächten (zum Wasch- und Privatkeller) links und rechts neben unserer Terrasse haben wir auch schon Kippen gefunden. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass auch mal eine in den Keller oder über das Fenster in das Haus zieht und der gesamte Komplex in Flammen steht.

Neben den Sachschaden besteht auch gesundheitliche Gefahr, da auch Kippen unmittelbar auf unseren Gartentisch heruntergekommen sind, während wir dort gegrillt und gegessen haben. Und unsere 3 Jahre alte Nichte, hat auch schon Kippen gefunden, die 15 min zuvor nicht in unseren Garten lagen. Wir und Ihre Eltern haben natürlich Angst das sie mal eine verschluckt.

Wir haben etliche Zeugen, die gesehen haben, dass bei uns Kippen heruntergefallen sind. Das es aus dem obersten Stockwerk kommt ist aber sehr schwer festzustellen, da dort ein Tarnnetz hängt und diese Person meist nur seinen Arm aus dem Netz hält und dann die Kippen fällen lässt oder weg schnipst, was wir aber schon selbst gesehen haben. Das, der Umstand das die Kippen meist dort landen wo Personen oder sensible Objekte sind (Gartenmöbel, Planen, Markise) und dass die Flyer ignoriert werden lässt uns vermuten, dass diese Person die Kippen aus Vorsatz wirft.

Wir möchten weiter das persönliche Gespräch mit dieser Person suchen, wenn das aber weiter scheitert möchten wir das mit einer Anzeige regeln.

Wir haben (noch) keine Rechtsschutzversicherung, wäre eine in diesem Fall sinnvoll?

Der Besitzer ist mein Vater, sollte dieser die Anzeige einreichen?

Wenn wir zur Polizei gehen, welche Argumente sollten wir vor allem anführen? Auf Nachbarschaftsstreitigkeiten reagiert die Polizei (zurecht) oft rückhaltend. Wir kennen diese Person aber gar nicht und wüssten keinen Grund für dieses Verhalten.

-- Editiert von I0 am 18.09.2019 12:02

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von I0):
Neben den Sachschaden

Keine der Sachbeschädigungen wurden angezeigt?
Hat man denn überhaupt Beweise für den Zusammenhang der Brandlöcher / -flecken mit den Zigaretten?



Zitat (von I0):
Wir und Ihre Eltern haben natürlich Angst das sie mal eine verschluckt.

Diese Angst ist unbegründet, wenn die Aufsichtspflichtigen ihre Pflit nicht vernachlässigen.



Zitat (von I0):
Der Besitzer ist mein Vater

Besitzer von was? Den beschädigten Sachen? Wer ist der Eigentümer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von I0):
Wir haben (noch) keine Rechtsschutzversicherung, wäre eine in diesem Fall sinnvoll?


RSV'en zahlen keine Strafanzeigen, die sind nämlich kostenlos.

Ebensowenig treten (so gut wie alle) RSV bei Streitigkeiten ein, die bei Vertragsschluß schon begründet waren.

Frage ist eher, ob eine Anzeige sinnvoll ist. (Behauptete) Sachbeschädigung wird die Polizei kaum zu einer Verhaftung motivieren, das ist zivilrechtlich zu klären.

Du hättest als M einen Anspruch darauf, daß dein VM (Vater) das klärt. Der wiederum kann den M auf Unterlassung verklagen, sollte aber zunächst beweisbar eine Frist gesetzt haben. (Vorteil: bei Verstoß gegen Abmahnungen kann auch fristlose Kündigung drohen.)

Alternativ könntest du die Gegenseite auf Unterlassung verklagen. Wird aber aus den o.a. Gründen vielleicht praktischer, wenn der VM das tut.

(BTW ist dein Vater *Eigentümer*; Besitzer ist der jeweilige Mieter.)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 18.09.2019 12:59

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
meine Frau und ich leben im EG einer WEG (7 Stockwerke, 58 Wohnungen), wir sind Anfang 2018 dort eingezogen und Mieter, Besitzer ist mein Vater.

Eigentümer. Besitzer sind Sie, die Mieter.

Zitat:
Seit März dieses Jahres haben wir ein sehr akutes Problem mit Zigarettenkippen auf unseren Rasen und Terrasse

Der Rasen und die Terrasse gehört mit zum Sondereigentum, also mit zur Wohnung?
Zitat:
Ich habe viel Homeoffice beantragt, um den Verursacher auf frischer Tat zu erwischen. Es ist der Bewohner aus dem 7ten Stockwerk, der von seiner Dachterrasse brennende Kippen herunterwirft. Meine Frau konnte das auch schon selbst sehen. Dies ist auch der einzige Bewohner, den ich nie erreichen konnte bzw. uns nie die Türe aufgemacht hat.

Wenn man das gerichtsfest dokumentieren kann, kann man gegen den Täter vorgehen.
Zitat:
Das Problem ist nicht nur ärgerlich, für uns als Nichtraucher, es ist auch schon realer Schaden entstanden. Es gibt Brandflecken (...)

Da könnte man, wenn man nachweisen kann, daß der Betreffende die Kippen aus dem Fenster geworfen hat und dadurch die Brandflecken entstanden sind, Schadensersatz verlangen, und ggf. einklagen.
Zitat:
In den Lichtschächten (zum Wasch- und Privatkeller) links und rechts neben unserer Terrasse haben wir auch schon Kippen gefunden. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass auch mal eine in den Keller oder über das Fenster in das Haus zieht und der gesamte Komplex in Flammen steht.

Wenn die noch glimmend da unten ankommen, und zumal vor dem Hintergrund brennbarer Wärmedämmungen... ja.
Zitat:
Wir haben etliche Zeugen, die gesehen haben, dass bei uns Kippen heruntergefallen sind. Das es aus dem obersten Stockwerk kommt ist aber sehr schwer festzustellen, da dort ein Tarnnetz hängt und diese Person meist nur seinen Arm aus dem Netz hält und dann die Kippen fällen lässt oder weg schnipst, was wir aber schon selbst gesehen haben.

Das macht die Sache schwierig und lästig.
Zitat:
Wir möchten weiter das persönliche Gespräch mit dieser Person suchen, wenn das aber weiter scheitert möchten wir das mit einer Anzeige regeln.

Was will man anzeigen?

Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Das bedeutet: der Täter muss die Kippen aus dem Fenster werfen, um damit Schaden anzurichten. Das wird kaum nachweisbar sein.
Unter Umständen könnte man von "Eventualvorsatz" reden. Das bedeutet: wenn jemand bei seiner Handlung bewusst in Kauf nimmt, daß eine bestimmte Folge eintritt, dann gilt das ebenfalls als "vorsätzlich".

(Wer einen Stein von der Autobahnbrücke auf ein darunter fahrendes Auto wirft, weil er will, daß das Auto getroffen und der Fahrer getötet wird, macht sich des Mordes strafbar.
Wer einen Stein von der Autobahnbrücke auf ein darunter fahrendes Auto wirft und sich dabei sagt: "Ist mir egal, wenn das ein Auto trifft und den Fahrer tötet, das nehme ich in Kauf, stört mich nicht!" - der macht sich ebenfalls des Mordes strafbar, weil auch das als "Vorsatz" zählt, eben als "Eventualvorsatz", als "billigendes in Kauf nehmen". Mal ganz vereinfacht gesagt.)

Ein Verstoß gegen die einschlägigen Abfallbeseitigungsvorschriften fällt meiner Vermutung nach auch weg, weil die in diesem Fall auf einem Privatgrundstück nicht anwendbar sind (oder erst dann, wenn es so viele sind, daß das Grundwasser verseucht wird...). Aber das ließe sich durch einen Anruf beim Ordnungsamt oder der Umweltbehörde leicht klären. Wenn die sich da abfallbeseitigungs- bzw. umweltrechtlich zuständig fühlen sollten - wunderbar. Würde ich aber keine große Hoffnung haben.
Ebenfalls klären sollten man beim Ordnungsamt ggf., ob die Brandgefahr durch die Kippenwürfe Maßnahmen der Behörde zur Gefahrenabwehr möglich machen.

Die Vorstellung eines 7-stöckigen Wohnhauses mit 58 Wohnungen, bei dem die Dämmung wegen einer vom Balkon geworfenen Kippe zu brennen beginnt...

Die sollte eine Ordnungsbehörde eigentlich in einige Aufregung versetzen...

Zitat:
Wir haben (noch) keine Rechtsschutzversicherung, wäre eine in diesem Fall sinnvoll?

Wenn man die nötige Wartezeit (Versicherungsbedingungen lesen!) beachtet: ja.
Es gibt zivilrechtliche Abwehransprüche gegen den Kippenwerfer, und das ganze steht obendrein im Zusammenhang mit einer Mietwohnung (mietrechtliche Streitigkeiten sind in RSVen eigentlich immer mit drin).
Zitat:
Der Besitzer ist mein Vater, sollte dieser die Anzeige einreichen?

Nein. Der Vater ist Eigentümer der Wohnung. Besitzer sind die Mieter.

Der Abwehranspruch der Mieter dürfte hier deutlich größer sein, die können "Besitzstörung" geltend machen. Der Gebrauch ihres Besitzes "Wohnung" wird durch die Kippenwürfe gestört.

Der Vermieter könnte gegen den Kippenwerfer zivilrechtlich vorgehen, wenn die Kippenwürfe die Mietsache (also die Wohnung) beschädigen, und auch dann, wenn seine Mieter ihm wegen dieser Beeinträchtigung die Miete kürzen. (Das wäre grundsätzlich nämlich durchaus möglich - im beschriebenen Fall aber unpraktisch.)

Zitat:
Wenn wir zur Polizei gehen, welche Argumente sollten wir vor allem anführen? Auf Nachbarschaftsstreitigkeiten reagiert die Polizei (zurecht) oft rückhaltend. Wir kennen diese Person aber gar nicht und wüssten keinen Grund für dieses Verhalten.

Niemand hindert einen, zur Polizei zu gehen und den Fall zu schildern. Wenn die Polizei eine Grundlage oder gar eine Notwendigkeit zum Eingreifen sieht, wird sie das machen. Wenn man Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellt (Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt, es wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein öffentliches Interesse als gegeben), wird auf jeden Fall die Staatsanwaltschaft prüfen, ob der für Sachbeschädigung erforderliche Vorsatz gegeben ist. Sagt sie: nein, das ist keine Sachbeschädigung im Sinne des §303 StGB, dann ist man in dem Punkt schon mal weiter.

Der Eigentümer der Wohnung (der Vater) könnte auch über den Verwalter der WEG herausbekommen, wer der Eigentümer der Wohnung ist, von deren Balkon die Kippen geworfen werden.
Dann weiß man, ob der Kippenwerfer Eigentümer oder Mieter ist - ist er Mieter, kann man sich bei seinem Vermieter beschweren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Unter Umständen könnte man von "Eventualvorsatz" reden.


Sollte problemlos möglich sein. Daß weggeworfene Kippen Feuer entfachen können, weiß heutzutage jedes Kind, das Wissen kann man also unterstellen.

Zitat:
Das es aus dem obersten Stockwerk kommt ist aber sehr schwer festzustellen, da dort ein Tarnnetz hängt und diese Person meist nur seinen Arm aus dem Netz hält und dann die Kippen fällen lässt oder weg schnipst, was wir aber schon selbst gesehen haben.


Jener Mieter kann durchaus Mitstörer an der Handlung sein, wenn er trotz Beschwerden anderer Mieter seine Gäste nicht darauf hinweist bzw. unterbindet, daß sie auf seinem Besitztum solche Handlungen vornehmen. Daher ist es nicht zwingend erforderlich, den Schuldigen konkret identifizieren zu können, solange klar ist "es war jemand von diesem Balkon".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von I0):
Es ist der Bewohner aus dem 7ten Stockwerk,
Zitat (von I0):
und diese Person meist nur seinen Arm aus dem Netz hält und dann die Kippen fällen lässt oder weg schnipst,
Das sollte man doch beweisen können. Also Fotos könnten Beweis sein. Wieso ist das schwer festzustellen? Gegenüber hinstellen ist doch möglich. Homeoffice geht ja auch (deswegen). :grins:
Ob diese Person Mieter oder selbst Eigentümer ist, dürfte über die HV in diesem Zusammenhang wohl herauszufinden sein.
Einen Eigentümer wird man nicht so abmahnen bzw. kündigen können, wie man sich das für einen 50 Zigaretten/Monat rauchenden Mieter vorstellt, der die Kippen auf diese Weise entsorgt.

Wenn es windig ist, wirft er wohl keine? Oder zählst du diese nicht mit, die evtl. neben deinem Terrassengrundstück runterfallen?
Wenn er die Tür nicht öffnet, damit man mit ihm reden kann, gibt es noch die Möglichkeit, ihm einen höflichen Brief zu schreiben.
Er hat ja offenbar das Hausdrama mitbekommen--- schon wegen der Flyer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von eh1960):
Unter Umständen könnte man von "Eventualvorsatz" reden.

Sollte problemlos möglich sein. Daß weggeworfene Kippen Feuer entfachen können, weiß heutzutage jedes Kind, das Wissen kann man also unterstellen.

Eventualvorsatz ist nie "einfach". Und so einfach schon gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Vorstellung eines 7-stöckigen Wohnhauses mit 58 Wohnungen, bei dem die Dämmung wegen einer vom Balkon geworfenen Kippe zu brennen beginnt...
Die sollte eine Ordnungsbehörde eigentlich in einige Aufregung versetzen...
Die Ordnungsbehörde würde uU vom TE erfahren, dass ca 50 Kippen/Monat von der Dachterrasse der 7. Etage geworfen würden, denn der TE hat das ganz akribisch unter hohem Eigenenergie-Einsatz und auch unter Überzeugung der HV schon seit März eruiert, dass es wohl nur der neue Bewohner da oben in der 7. sein kann...

Deshalb meine ich, wird die Ordnungsbehörde nach kurzer Überlegung wieder in Ruhe verfallen.

Denn die Vorstellung, dass minütlich/sekündlich noch glimmende Kippen achtlos überall in den öffentlichen Raum geworfen werden, egal, wohin sie fallen und wie das Wetter oder die Glimmdauer ist--- die zuständige Ordnungsbehörde ist auch da absolut nicht aufgeregt.

Schließlich spielt das Drama nicht in Singapur.
https://www.welt.de/reise/staedtereisen/article161924661/Rauchen-erlaubt-aber-nur-mit-fuenf-Meter-Abstand.html
Zitat (von eh1960):
und zumal vor dem Hintergrund brennbarer Wärmedämmungen... ja.
WANN beginnen Wärmedämmungen an Hausfassaden zu brennen? Sind Hausfassaden öffentlicher Raum?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn er die Tür nicht öffnet, damit man mit ihm reden kann, gibt es noch die Möglichkeit, ihm einen höflichen Brief zu schreiben.
Gar zu höflich muss der Brief aber auch nicht sein. Ich würde ihn (schriftlich und nachweisbar) klipp und klar darauf hinweisen, welche Folgen seine Handlungen schon hatten und welch weitaus schlimmere dadurch noch entstehen könnten ... und auch, dass man das nicht mehr weiter hinnimmt.
Dann kann er sich auch mit Fahrlässigkeit (Dummheit, Weissnix) nicht mehr so einfach rausreden.

Behörden/Polizei einschalten mag zwar einen Versuch wert sein. Aber mehr als nur klitzekleine Hoffnungen, dass sich daraufhin wirklich etwas tut, darf man hier wirklich nicht haben.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Du hättest als M einen Anspruch darauf, daß dein VM (Vater) das klärt.
Ein Mieter muss aber gar nicht Baby spielen und andere für sich machen lassen.
Er hat sogar einen eigenen Unterlassungsanspruch, den er einfordern/durchsetzen kann - notfalls auch gerichtlich.

Es gibt da sogar schon entsprechende Urteile, z.B.
https://www.merkur.de/leben/wohnen/kippen-balkon-werfen-droht-uebeltaeter-zr-10229978.html
https://www.rechtsindex.de/recht-urteile/1784-nachbar-wirft-muell-auf-terasse-unterlassungsanspruch

Vor dem Gang zum Gericht ist aber in einigen Bundesländern ein Schlichtungsversuch obligatorisch.
Erkundige dich doch mal, ob das in deinem Bundesland ebenfalls so gehandhabt wird.
Man kann sehr wohl auch um einen Schlichtungsversuch bitten, bevor überhaupt Klage eingereicht wird.
M.E. ist so eine Schlichtung eine ganz prima Gelegenheit sich vielleicht doch noch mit seinem Nachbarn zu verständigen, ohne gleich das Gericht dazu anrufen zu müssen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
M.E. ist so eine Schlichtung eine ganz prima Gelegenheit sich vielleicht doch noch mit seinem Nachbarn zu verständigen, ohne gleich das Gericht dazu anrufen zu müssen.

Das sehen ich ebenso, Kommunikation ist alles, und wenn der Nachbar für Dich nicht erreichbar ist, dann vielleicht für die schriftliche Einladung zur Schlichtung bzw. zum Schiedsmann.

In welchem Bundesland wohnt ihr?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.01.2023 09:40:44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

^Danke für all eure hilfreichen Antworten.

Die letzten Wochen war ich gesundheitsbedingt Daheim und konnte viel mit Nachbarn oder anderen Hausbewohnern sprechen. Die Dachgeschosswohnung gehört einem der (drei) Verwaltungsbeiräte. Mit diesem hatte ich schon persönlich gesprochen, da wir „unseren Garten" umbauen bzw. sanieren wollten bzw. schon damit angefangen haben. Zu diesem Thema hat vor zwei Wochen unser Wohnungseigentümer (meinen Vater) einen Brief von der Hausverwaltung bekommen, dass wir die Umbauten „erklären" sollen. Was wir auch umgehend gemacht (Beschreibungen und Skizzen) und versendet haben. Darauf kam aber noch keine Rückmeldung.

Es geht hierbei um viele Kleinigkeiten, in denen wir nicht ganz korrekt gehandelt haben, aber die WEG auch extrem träge ist und nicht ganz geklärt bzw. ersichtlich ist, für was man eine Zustimmung oder Abstimmung benötigt oder nicht. Nur kurz: wir haben Umbauten im Garten gemacht die unserer subjektiven Meinung nach (darüber möchte ich aber auch hier nicht weiter diskutieren), keinen Mitbewohner stören sollten bzw. keinen großen Eingriff bedeuten. Mit direkt betroffenen (links, rechts, direkt über uns) haben wir gesprochen und Zustimmung für alles bekommen. Da aber in den letzten 2 Jahre auch nur eine Eigentümerversammlung getagt hat, keine weitere Versammlung geplant oder angekündigt ist und wir auch als Bevollmächtigte nur ¼ einer Stimme ohne Recht auf einreichen von Anträgen bekommen und sonstige Leute ganz ausgeschlossen sind (ist das überhaupt rechtens?), haben wir mit der Sanierung schon begonnen. Einen Geräteschuppen z.B. hätten wir noch gerne, aber darauf warten wir erst mal. Kein Mitbewohner hat sich direkt bei uns beschwert oder etwas gesagt, sondern wie gesagt nur positives, dass es toll ist, dass der Garten nicht mehr verwahrlost ist. Das nur soweit …

Die Kippen kommen nun aus der Wohnung des Verwaltungsbeirates. Diesen selbst kann ich aber ausschließen, da die Person auf dem Dach viel jünger wirkt, vielleicht sein Sohn (ca. 30), aber das auch nur eine Vermutung. Es muss aber ein Mitbewohner dieser Wohnung sein. Und ich kann auch nur vermuten, dass es mit den Umbauten zu tun hat, aber ungefähr in diesen Zeitraum haben die Vorfälle massiv zugenommen.
Der Verwaltungsbeirate selbst hat auf mich auch „anständig" gewirkt, ich konnte mit ihm gut und vernünftig reden und würde so ein Verhalten von Ihm nicht erwarten.
In den Gesprächen mit (langjährigen) Mitbewohnern habe ich aber mitbekommen, dass es in der Vergangenheit schon einmal Ärger mit dem Sohn gab u.A. wegen Kippen werfen und anderen Anfeindungen. Und das möchte ich natürlich nicht noch verstärken oder eskalieren lassen.

Wir wohnen hier in BW und die Fassade ist mit EPS gedämmt. Laut Hersteller ist dies „schwerentflammbar", in TV-Dokus und Zeitungsartikeln ist das Gegenteil zu finden. In der Fachliteratur ist man auch zweigeteilt.

Letztes Wochenende habe ich Unkraut gejätet und eine Kippe lag plötzlich neben mir, eine Minute zuvor war noch keine da. Was wäre, wenn diese mich direkt getroffen hätte? Da ich deshalb schon gesundheitliche Folgen spüre möchte ich das als bald wie möglich aus der Welt schaffen. Deshalb werde ich versuchen morgen (am Feiertag) noch mal mit den Bewohnern der Dachgeschosswohnung reden.

Auf eine Diskussion möchte ich mich aber nicht einlassen, dazu sind meine rhetorischen Fähigkeiten einfach zu schlecht. Ganz konkrete Beweise auf eine Person habe ich nicht, da dieser fast immer aus einen Tarnnetz die Zigaretten schnippst. Langt der Polizei die Anzeige auf eine Wohnung? Ich habe gut hundert Zigaretten Kippen mit DNS des Täters. Die ersten Hundert hatte ich schon fachgerecht entsorgt.
Wie sieht es mit den von euch angesprochenen Fotos aus, ist das überhaupt zulässig? Ich habe Fotos und Videos gemacht, in dem man zweifelsfrei sieht, dass die Kippe aus der Dachgeschosswohnung kommt. Sehr beeindruckend nachts, wenn man noch sieht wie die Kippe leuchtend fällt und gut vier Minuten auf unseren Rasen weiter brennt.

Das Urteil aus den Zeitungsartikeln hatte ich auch als Quelle auf einen meiner Flyer geschrieben. Das sollte den Kippenwerfer also auch bekannt sein. Wie macht man einen „Schlichtungsversuch"? Muss dies offiziell angekündigt und dokumentier sein?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von I0):
und die Fassade ist mit EPS gedämmt.
Schwerentflammbar ist definiert. Für eure Gebäudehöhe mit 7 Etagen ist B1 vorgeschrieben. Und die Fassade ist dann höchstwahrscheinlich noch mit einem Außenputz versehen worden? Der besteht iaR aus Unterputz und Oberputz. Also 2-lagigem Putz.

Ich behaupte, niemals kommt auch nur 1 Kippe an eine EPS-Dämmplatte eurer Fassade.
Ich behaupte, niemals wird eine Kippe irgendeinen Teil der Fassade entflammen.

Zitat (von I0):
In TV-Dokus und Zeitungsartikeln ist das Gegenteil zu finden. In der Fachliteratur ist man auch zweigeteilt.
Unsinn. Aber du kannst gern ein Baustoffprüflabor beauftragen zu solch einem Kippenwerf-Brandverhalten an WDVS mit EPS in B1. Eben zu deiner Beruhigung.
Zitat (von I0):
Sehr beeindruckend nachts, wenn man noch sieht wie die Kippe leuchtend fällt und gut vier Minuten auf unseren Rasen weiter brennt.
Du kommst ja gar nicht mehr zur Ruhe...
Das mit dem Weiterbrennen über 4 Minuten hört jetzt bald auf, denn der warme trockene Sommer ist so gut wie vorbei.
Zitat (von I0):
Die letzten Wochen war ich gesundheitsbedingt Daheim
Etwa wegen der Kippenverfolgung? Oder wegen Arsonphobie?
Zitat (von I0):
Und das möchte ich natürlich nicht noch verstärken oder eskalieren lassen.
Nicht? Das klingt hier irgendwie anders. Was ist denn dein Ziel?
Zitat (von I0):
Langt der Polizei die Anzeige auf eine Wohnung?
Das wird dir die Polizei erklären, wenn du mit den Kippen und der DNS dort aufschlägst.
Zitat (von I0):
Wie macht man einen „Schlichtungsversuch"?
Man versucht, mit dem V-Beirat und seinem Sohn einen Termin für ein Gespräch zu finden. Führt dann das Gespräch. Das Ziel sollte sein, dass der Sohn seine Kippen zukünftig auf der Terrasse behält und von dort entsorgt.

Zitat (von I0):
Was wäre, wenn diese mich direkt getroffen hätte?
Nicht auszudenken. Wahrscheinlich hätte man sofort nach deinem Geschrei den RTW bestellt, die Feuerwehr auch dazu, man weiß ja nie.
Zitat (von I0):
Da ich deshalb schon gesundheitliche Folgen spüre
Wie bitte? Weil eine Kippe neben dir ins Gras fiel?
Zitat (von I0):
Das Urteil aus den Zeitungsartikeln ...sollte den Kippenwerfer also auch bekannt sein
Ja, sicher. Was denkt der sich? ---(Möchtest du das hier lesen?)

Warum hast du das lange Kapitel mit dem Gartenumbau eingefügt? Das interessiert doch absolut nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

Ich würde erstmal ausschließen, dass deswegen das Haus in Flammen stehen wird. Ihr wohnt ja nicht in einer Scheune.

Sachbeschädigung find ich auch zweifelhaft. Selbst wenn, da geht es dann doch um Kleckerbeträge bei Brandflecken in Gartenmöbeln. Ich würd damit nicht zur Polizei gehen. Da wird für einen 10-Euro-Schaden sicher nicht die Zigaretten-DNS verglichen mit der der Wohnungsbewohner.

Ich würde mich noch mal an die Hausverwaltung wenden. Jetzt wo feststeht, aus welcher Wohnung die Kippen kommen, kann die Vetwaltung diese Bewohner direkt anschreiben. Bei manchen Menschen hilft das.

By the way... Wohne auch in einer WEG. Wenn ich entscheiden müsste, was ich schlimmer fänd.... Dass Jemand Kippen in den Garten wirft oder dass ein Mieter eigenmächtig bauliche Veränderungen vornimmt... Ich entschiede mich für Letzteres.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Da wird für einen 10-Euro-Schade
Ich unterstelle mal, dass nicht jeder seine Gartenmöbel beim Discounter kauft und, dass eine durchlöcherte Markise ebenfalls einen deutlichen Wertverlust gegenüber einer nicht durchlöcherten erleidet.

Für mich wäre die Sache klar. Ich würde die Kippen alle feinsäuberlich aufbewahren bis eine gewisse Menge vorhanden ist. Diese würde ich dann entsorgen. Jedoch nicht unbedingt in der Restmülltonne. In die Briefkästen würde ich dann parallel noch entsprechende Flyer verteilen und für die Zukunft darauf hinweisen, die entsprechenden Giftstängel doch ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ist nicht die feine englische Art, manchmal ist Hilfe zur Selbsthilfe aber der schnellste und unkomplizierteste Weg, ein Problem aus dem Weg zu schaffen.

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