Hallo zusammen,
im Sommer ist es hier sehr störend am Mehrfamilienhaus, wenn von den Ästen die vom Nachbargrundstück auf den Gehweg vorm Hauseingang ragen die Kirschen herunterfallen, plattgetreten werden und und ganze Haus hereingetragen werden.
Der Vermieter möchte nicht aktiv werden und den Nachbar kontaktieren...es wäre ja dessen Pflicht den Baum zurückzuschneiden. Auch selbst möchte dieser nicht die Äste zurückschneiden.
Wie geht man nun als Mieter am besten vor, wenn man möchte das die Kirschen nicht den gesamten Gehweg verschmutzen. An wen wendet man sich (Vermieter/Nachbar) und was wäre ein guter Text?
Danke vorab.
Kirschbaum von Nachbar ragt auf Grundstück
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
ZitatWie geht man nun als Mieter am besten vor, wenn man möchte das die Kirschen nicht den gesamten Gehweg verschmutzen. An wen wendet man sich (Vermieter/Nachbar) :
Normal wäre wohl im ersten Schritt das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und ihn zu bitten den Überhang zurück zu schneiden.
Berry
..........und wenn der nicht darauf eingehen will, ist der VM der nächste Ansprechparter.
Will der auch nichts ändern, und danach sieht es aus, .....
Zitat:Der Vermieter möchte nicht aktiv werden und den Nachbar kontaktieren...es wäre ja dessen Pflicht den Baum zurückzuschneiden. Auch selbst möchte dieser nicht die Äste zurückschneiden.
.....müsst ihr wohl oder übel mit den Kirschen auf dem Gehweg leben oder sie selbst wegkehren.
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Aber das gesamte Vorgehen hat doch vom Vermieter aus zu erfolgen? Bin selbst ja nur Mieter. Das Nachbarhaus ist nämlich auch ein Mehrfamilienhaus, Eigentümer für mich unbekannt. Wie kann ich meinem Vermieter am besten freundlich und stichhaltig auffordern den Nachbar zu kontaktieren um dies zu veranlassen bzw. selbsttätig zu werden und die Bäume zu kürzen?
Zitat..........und wenn der nicht darauf eingehen will, ist der VM der nächste Ansprechparter. :
Will der auch nichts ändern, und danach sieht es aus, .....
Zitat:Der Vermieter möchte nicht aktiv werden und den Nachbar kontaktieren...es wäre ja dessen Pflicht den Baum zurückzuschneiden. Auch selbst möchte dieser nicht die Äste zurückschneiden.
.....müsst ihr wohl oder übel mit den Kirschen auf dem Gehweg leben oder sie selbst wegkehren.
Müssen wir? Es gibt doch sicherlich eine rechtliche handhabe das man dies auch als Mieter nicht hinnehmen muss. Wie gesagt, der Nachbar wäre ja in der Pflicht dies zu ändern. Wie weise ich den Vermieter am besten hin ggf. mit einem Rechtstext etc., sodass er tätig wird und den Nachbar auffordert die Bäume zu schneiden oder selbst dies veranlasst. Es es wirklich im Sommer eine Matsche durch die dutzenden Kirschen direkt vor dem Eingang. Und wenn man dies selbst macht, sind nächsten Tage die gleiche Menge wieder da...
Den Vermieter stört der Baum und der Überhang also nicht => Pech für euch, dann bleibt der Überhang also bestehen.ZitatWie kann ich meinem Vermieter am besten freundlich und stichhaltig auffordern den Nachbar zu kontaktieren um dies zu veranlassen bzw. selbsttätig zu werden und die Bäume zu kürzen? :
selber fegenZitatWie geht man nun als Mieter am besten vor, wenn man möchte das die Kirschen nicht den gesamten Gehweg verschmutzen. :
Zitat:Zitat..........und wenn der nicht darauf eingehen will, ist der VM der nächste Ansprechparter. :
Will der auch nichts ändern, und danach sieht es aus, .....
Zitat:Der Vermieter möchte nicht aktiv werden und den Nachbar kontaktieren...es wäre ja dessen Pflicht den Baum zurückzuschneiden. Auch selbst möchte dieser nicht die Äste zurückschneiden.
.....müsst ihr wohl oder übel mit den Kirschen auf dem Gehweg leben oder sie selbst wegkehren.
Müssen wir?
Ja.
Zitat:Es gibt doch sicherlich eine rechtliche handhabe das man dies auch als Mieter nicht hinnehmen muss.
Nein.
Zitat:Wie gesagt, der Nachbar wäre ja in der Pflicht dies zu ändern.
Nein, das wäre er nicht. Laub und auch Früchte, die von überwachsenden Bäumen des Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen, sind im Regelfall hinzunehmen. Früchte darf man behalten (auch pflücken!), Laub muß man halt selber entfernen.
Zitat:
Wie weise ich den Vermieter am besten hin ggf. mit einem Rechtstext etc., sodass er tätig wird und den Nachbar auffordert die Bäume zu schneiden oder selbst dies veranlasst.
Gar nicht, weil der Vermieter genausowenig einen solchen Rechtsanspruch hat wie seine Mieter.
Einen Rechtsanspruch gibt es nur, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks und seiner Nutzung gegeben ist. Den kann aber nur der Vermieter als Grundstückseigentümer geltend machen. Seine Mieter können höchstens, wenn sie meinen, das sei gerechtfertigt, ihre Mieter kürzen, wenn sie einen Mangel der Mietsache geltend machen.
-- Editiert von eh1960 am 10.03.2020 14:23
Zitat:
Wie gesagt, der Nachbar wäre ja in der Pflicht dies zu ändern.
Nein, das wäre er nicht. Laub und auch Früchte, die von überwachsenden Bäumen des Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen, sind im Regelfall hinzunehmen. Früchte darf man behalten (auch pflücken!), Laub muß man halt selber entfernen.
Zitatende
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Also das bezweifle ich stark. Es gibt doch je nach Bundesland Mindestabstände von Bäumen zu Nachbargrundstücken einzuhalten. Es kann doch nicht sein, dass jemand übertrieben skizziert zum Beispiel 10 Bäume direkt neben dem Nachbargrundstück platziert und diese dann Kirschen, Laub etc. abwerfen und man dadurch den Gehweg kaum mehr benutzen kann bzw. täglich zweimal reinigen muss um nicht alles in den Hausflur reinzutragen. Das kann doch wohl nicht sein, da ist doch definitiv der Verursacher in der Pflicht.
-- Editiert von germanman91 am 10.03.2020 15:16
-- Editiert von germanman91 am 10.03.2020 15:17
Hier eine Quelle, dass der Nachbar bei Fallobst handeln muss.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/muss-ich-das-fallobst-aus-nachbars-garten-dulden_103309.html
Hier geht es aber um das Rechtsverhältnis zwischen Hauseigentümer (hier dein Vermieter) und seinem Nachbarn. Du hast lediglich ein Rechtsverhältnis (Mietvertrag) mit deinem Vermieter - der scheinbar nichts unternehmen will.
Wenn der Eigentümer das möchte. Dem Eigentümer ist es aber egal. Der Mieter hat somit Pech gehabt.ZitatHier eine Quelle, dass der Nachbar bei Fallobst handeln muss. :
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