Fast jeden Tag spielen die Nachbarn Klavier, zufällig über den Tag verstreut insgesamt bis zu etwa 1 Stunde. Das Klavier hört man deutlich in allen Räumen, es gibt keine Rückzugsmöglichkeit. Auch am Wochenende und an Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag).
Im Wohnzimmer ist die Klavier-Lautstärke so hoch, dass ich trotz hoher Kopfhörer-Lautstärke Sprache am Computer akustisch nicht mehr richtig verstehen kann - inhaltlich praktisch gar nicht mehr (ich bin aber durch meine Arbeit darauf angewiesen). Durch die hohe Kopfhörer-Lautstärke habe ich häufig Ohrensausen.
Es sind Eigentumswohnungen. Ist das eigentlich rechtlich so in Ordnung?
Klavierspielende Nachbarn
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
ZitatIst das eigentlich rechtlich so in Ordnung? :
Die Rechtsprechung geht durchaus davon aus, das eine Stunde täglich musiziert werden darf.
Ob das im konkreten Fall auch zutrifft, wird sich dann am Ende nur durch ein Urteil herausstellen.
Es sei denn beide Seiten einigen sich außergerichtlich auf gewisse Kernzeiten die "musikfrei" sein sollten.
Schau mal hier:
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.07.1995
- 317 T 48/95
-
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Danke für eure Beiträge. Ich habe bei der Google-Suche folgenden Artikel zu dem Thema
gefunden: https://www.welt.de/wams_print/article1920036/Wenn-Musik-zu-laut-ist.html
Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Artikel richtig verstehe und ob er mir weiterhilft.
Das Klavierspielen (des Nachbarn) übertönt "normale Wohngeräusche" (des Nachbarn) bei weitem.
Es geht mir nicht um das Klavierspielen an sich, das ist für mich nur eine Geräuschquelle wie jede andere auch. Das Problem ist für mich wie oben beschrieben nur die enorme Lautstärke.
Ich weiss wirklich nicht weiter.
ZitatDas Klavierspielen (des Nachbarn) übertönt "normale Wohngeräusche" (des Nachbarn) bei weitem. :
Das kann hinzunehmen sein.
Manche Musikinstrumente lassen sich halt nicht "leise" spielen.
Es kommt entscheidend darauf an, welchen Lärm man konkret ausgesetzt ist und welche Seiten für "Zumutbarkeit" bzw. "Unzumutbarkeit" die besseren Argumente hat.
Und natürlich darauf, was in den mietvertragichen Vereinbarungen zu dem Thema steht.
Ich stimme den vorherigen Kommentaren mit der Einschränkung zu, dass an Sonn- und Feiertagen, sowie in den Nachtruhezeiten und den normalen Mittagsruhezeiten (insofern sie gelten) selbstverständlich Ruhe zu herrschen hat. Die beschriebenen Geräusche vom Klavier an Feiertagen begründen eine Ordnungswidrigkeit, die zur Anzeige gebracht werden kann und sanktioniert werden können.
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