Kleberdämpfe vom Schuster im Kinderzimmer

5. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb477726-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleberdämpfe vom Schuster im Kinderzimmer

Ich bin Eigentümer eines alten Hauses, dass um die Jahrhundertwende real geteilt wurde. In der Nachbar-Haushälfte ist im Erdgeschoss ein orthopädischer Schuhladen mit Werkstatt untergebracht. In unserer Haushälfte befinden sich im ersten Stock die Kinderzimmer.

Bislang gab es keinerlei Beeinträchtigung durch den Werkstattbetrieb. Vor acht Monaten hat sich der Betrieb vergrößert und nutzt nun einen Raum im ersten Obergeschoss, der bislang zu Wohnzwecken dient und unmittelbar an die Kinderzimmer angrenzt. Hier werden wohl überwiegend Klebearbeiten durchgeführt.

In unserem angrenzenden Kinderzimmer riecht es seitdem bei geschlossenem (!!!) Fenster extrem stark nach Klebstoff. Unser Sohn kann das Zimmer seitdem nicht mehr zum Lernen benutzen, da er sofort über Kopfschmerzen klagt. Die Dämpfe ziehen wohl durch das Gebäude, von einer Hälfte zu anderen.

Wir haben schon mehrfach Gespräche mit dem Eigentümer und dem Unternehmer geführt, es wurde mitgeteilt, dass Maßnahmen ergriffen worden seien, aber nach wie vor riecht es so stark nach Klebstoffen wie zu Beginn und das Zimmer kann nach wie vor unter Tags nicht verwendet werden.

Jetzt würde mich doch allmählich mal die rechtlichen Möglichkeiten interessieren und ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir hier einen Tipp geben könntet. Ich möchte natürlich weiterhin im Dialog mit dem Nachbarn bleiben, und strebe keine gerichtliche Lösung an, aber für weitere Gespräche ist es manchmal doch sehr hilfreich, wenn man sein Recht kennt bzw. weiß, ob man sich an das Gewerbeamt, Bauamt des Landratsamtes wenden kann.

Für eure Hilfestellung schon jetzt vielen Dank.

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120278 Beiträge, 39863x hilfreich)

1. Bauamt mal informieren, ob das dennbaurechtlich überhaupt zulässig sein. Denn die Umnutzung der Wohnung zum Betrieb wird gerne mal vergessen.
2. Gewerbeamt informieren, das da offenbar mit gesundheitsschädlichen Stoffen gearbeitet wird und diese Emissonen euch in der Gesundheit beeinträchtigen, das diese in eure Wohnräum (insbesondere Kinderzimmer) trotz geschlossener Fenster eindringen und seitens des Betreibes trotz Aufforderung keine Besserung eingetreten ist.
3. Ein Einschreiben senden mit der Auffoderung das Ausbreiten dieser Stoffe in eure Wohnung zu verhindern. Dafür eine kurze Frist nach Datum setzen (4-7 Tage).

Sollte die Frist ohne weitere Besserung abgelaufen sein, einen Anwalt beauftragen, das er durch ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt.

Denn laut Gesetz ist die Zuführung unwägbarer Stoffe nicht hinzunehmen (§ 906 BGB ), solche Störungen sind zu unterlassen, dem Beeinträchtigten steht ein Beseitigungs- / Unterlassungsanspruch zu (§ 1004 BGB ).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Anscheinend ist der Raum baulich nicht für diese Arbeit geeignet. Das Bauamt sollte dies auch wissen. Ich vermute eine fehlende Lüftung / Absaugung. Nur mit einem Fenster wird man den Dünsten nicht herr

4x Hilfreiche Antwort

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