Kleinkindspielplatz

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)
Kleinkindspielplatz

Liebe Forums-Mitglieder, ich benötige mal wieder euren Rat. Direkt an mein Grundstück grenzt ein Kleinkind-Spielplatz an. Dieser ist nur für Kinder bis 6 Jahre und von 08:00 – 20:00 Uhr zur Benützung freigegeben. Leider steht auf diesem ein Karussell, welches vor allem für größere Kinder/Jugendliche sehr reizvoll ist. In letzter Zeit tummelt hier sich eine Gruppe von Jugendlichen (ca. 12 – 16 Jahre). Die Spielgeräte werden sehr malträtiert und die Lautstärke incl. Handynutzung (Musik) ist sehr hoch. In letzter Zeit benutzen diese Jugendlichen den Spielplatz auch noch nach 21:00 Uhr. Ich bat die Jugendlichen, den Spielplatz zu verlassen und klärte sie darüber auf, dass sie auf diesem Spielplatz nicht zu suchen hätten und schon gar nicht um diese Uhrzeit. Sie ignorierten meine Aufforderung, wurden frech, beleidigend und bedrohten mich sogar. Mir ist schon klar, dass hier auch der Gruppenzwang greift und sie sich voreinander „stark" aufführen wollen. Ich wand mich an das Ordnungsamt unseres Ortes, wies auf die Umstände hin und bat um Unterstützung in der Art, dass sich ein Mitarbeiter vor Ort selbst ein Bild machen und die Jugendlichen vom Grundstück verweisen solle. Daraufhin erhielt ich nur den Hinweis, dass die Gemeinde hier nichts machen könne (wolle?) und ich doch die Polizei rufen solle. Das finde ich nun total überzogen, auch weil die für uns zuständige Polizeistelle über 80 km und der nächste Polizeiposten ca. 30 km entfernt ist. Die lachen mich doch aus, wenn ich wegen so etwas anrufe. Ist hier nicht die Gemeinde als Eigentümer des Geländes in der Pflicht, dass sich ihre „Gäste" ordentlich benehmen und die Benutzungsrechte einhalten? Wie kann ich die Gemeinde dazu bringen, hier unterstützend tätig zu werden? Hat jemand einen Rat für mich? Wäre ich sehr dankbar für!!

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Da bleibt tatsächlich nur, die Polizei zu rufen.

Was soll das Ordnungsamt auch jetzt unternehmen? Ein Schild für die Nutzung (Alter und Uhrzeiten) ist aufgestellt, wenn sich nicht daran gehalten wird, muss die Exekutive ran. Von den Mitarbeitern des Amtes kann man nicht verlangen, dass sie in einer Spätschicht den Spielplatz überwachen.

Es gibt evtl. noch andere Lösungsmöglichkeiten, wie z. B. ein Tor, dass ab 20.00 Uhr geschlossen wird. Das bedarf aber auch einer nicht übersteigbaren Umrandung und dann wirds wieder teuer.....

Wenn du nicht der einzige Betroffene bist, tu dich mit anderen Anwohnern zusammen und die Jugendlichen allabendlich aufsuchen und ansprechen, bis die keine Lust mehr haben.

Mich würde das genauso nerven, aber manchmal gibt es keine gute Lösung für ein Problem.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Mücke1):
Hat jemand einen Rat für mich?

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn.


Ich empfehle ja immer die schriftliche Variante bei solchen Vorgängen, dann hat man bei schriftlicher Antwort was in der Hand. Damit kann man dann nötigenfalls eine Stelle höher gehen unnd fragen ob man das denn ernst meint.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Mich würde das genauso nerven, aber manchmal gibt es keine gute Lösung für ein Problem.

Da kann ich (leider) nur zustimmen. Mich hat so eine Situation schon mal sehr genervt und es gab trotz vieler Versuche (auch mit Rückendeckung der gesamten Nachbarschaft) keine Lösung.

Da gibt es leider keinen guten Rat - es bleibt nur:
Freu dich, wenn du "nur" Mieter bist - und suche dir lieber eine andere Bleibe.
Wenn du Eigentümer einer Immobilie neben einem solcherart frequentierten Spielplatz bist, dann hast du verloren ...

Polizei: "Die lachen mich doch aus, wenn ich wegen so etwas anrufe." JA - die haben fast immer Wichtigeres zu tun. Und wenn du die gerufen hast, dann kannst du das Schlafen auch für den Rest der Nacht abhaken, falls du dir die Einsatznummer und die Namen der Beamten notieren möchtest - auf dem Land kann es viele Stunden dauern, bis es die Zeit zulässt, dass sie dann auch tatsächlich mal eintrudeln (als der Platz für den Drogenhandel entdeckt wurde, gab es aber auch mal kurzzeitig Spontanbesuche der Polizei)

Wir haben zeitweise den Bürgermeister direkt angerufen, weil das Ordnungsamt ja abends/nachts gar nicht mehr erreichbar ist.
Daraufhin kamen dann tatsächlich auch mal Gespräche zustande - zu dem von den Anwohnern vorgeschlagenen Zaun mit abschließbaren Törchen (die Anwohner hätten sogar den Schließdienst übernommen) konnte er sich trotzdem nicht durchringen. In einer Nachbargemeinde (andere Kommune) funktiontiert das aber recht gut. Ich bin dann weggezogen ...

Bei solchen Problemen sind die Anwohner leider in aller Regel die Dummen - gerade geht es in einer Nachbargemeinde hoch her
https://www.op-online.de/region/babenhausen/anwohner-babenhausen-klagen-gegen-spielplatz-8217386.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Tja, so was, das ist selbst in Mittelstädten ein Problem, nicht nur auf dem Land. Wir bekamen seinerzeit einen Flyer von der Polizei in die Hand gedrückt, bzw. fanden ihn im Briefkasten vor, in welchem wir dauf hingewiesen wurden, dass wir doch bitte unseren Kleinkindern beibringen sollten, die Spritzen nicht anzufassen. Das hat was, oder?

Vielleicht was Grundsätzliches. Das Ordnungsamt hat sehr überschaubare Dienstzeiten. Außerhalb dieser Dienstzeiten ist die Polizei auch für die Aufgaben des Ordnungsamtes zuständig, soweit kein Aufschub möglich ist. Was ich machen würde (so haben wir das Problem damals wenigstens so einigermaßen in den Griff bekommen).

Wir haben zunächst ein Protokoll darüber geführt, was wann auf dem Spielplatz geschah. Etwa einen Monat lang. Dann dieses an die Verwaltung geschickt, ich saß seinerzeit im Stadtparlament und konnte dann direkt eine Anfrage starten, mit allem Drum und Dran. Ihr müsstet einen Abgeordneten (günstig ist die Opposition) aktivieren. Vielleicht interessiert sich ja auch die lokale Presse.
Bei uns ist dann rausgekommen, dass die Polizei nächtens im Rahmen ihrer Routinefahrten diesen Spielplatz eben auch abfuhr. Dadurch reduzierten sich die Abende der Belästigung doch erheblich. Die Polizei kam also nicht zu einem Extraeinsatz, sondern überwachte die Gegend relativ engmaschig.

Das wäre doch was, oder?

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)

Guten Tag, zusammen,

und vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Ratschläge!

Die Polizei habe ich bisher noch nicht gerufen. Aber das mit dem Protokollieren habe ich mir auch schon gedacht. Wenn die Jugendlichen da sind, mache ich Fotos und Videoaufnahmen und notiere die Zeiten. Auch habe ich schon dabei ein paar Namen aufgeschnappt.

Ich weiß nicht, wo diese Jugendlichen wohnen, habe aber vor, mit den Aufnahmen mal verschiedene Häuser im Wohngebiet aufzusuchen und zu fragen, ob jemand diese Jugendlichen kennt und weiß, wo die wohnen. Dann würde ich mal die Eltern aufsuchen und das Problem schildern. Vielleicht erhalte ich von dort Hilfe, habe da aber nicht viel Hoffnung.

Mit meinen Aufnahmen könnte ich ja dann auch Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit stellen, oder? Dem müsste die Gemeinde doch wohl nachgehen, da diese Benutzung des Spielplatzes gegen das Polizeirecht des Ortes geht.

Der Spielplatz ist leider nicht abschließbar und der Zaun auch nur ca. 80 cm hoch. Meistens wird dieser sowieso überstiegen und nicht der Eingang benutzt. Auch der Zaun zu meinem Grundstück (bin Eigentümer) wird so überwunden, die Kids kennen keine Grenzen mehr!

Leider auch die Eltern nicht: Kleinkinder werden zum Pinkeln oder Sch… über den Zaun auf mein Grundstück gehalten. Wenn ich das mitbekomme und die Mütter darauf anspreche, war es halt dringend. Wenn den Kindern beim Karussellfahren übel wird, ko… sie auch über den Zaun auf mein Grundstück. Toll, oder?

Meine anderen Nachbarn grenzen nicht direkt an den Spielplatz an bzw. wohnen auf der anderen Straßenseite und sind somit nicht ganz so betroffen wie ich. Auch sind dies viele Osteuropäer, sehr nett und ruhig. Wollen sich aber mit niemanden anlegen und halten sich deshalb raus.

@wirdwerden: Bei uns in der ländlichen Gegend ist Polizei selten notwendig. Deshalb gibt es auch keine „Routinefahrten", die ausgeweitet werden könnten :-(

Ich wünsche allen Leidgeplagten einen schönen Tag. Bin gerade über das „schlechte" Wetter nicht böse, denn den Jugendlichen war es gestern definitiv zu kalt und zu nass ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mücke1):
mache ich Fotos und Videoaufnahmen


Und nicht vergessen vorher die Genehmigung des Models einzuholen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Und - Ordnungswidrigkeiten kann die Stadt nachgehen, muss sie aber nicht.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)

Kann ich Probleme bekommen, wenn ich Fotos oder Videoaufnahmen für mich mache? Ich habe nicht vor, diese irgendwie zu veröffentlichen. Sollen nur für die Dokumentation und Darstellung der Situation dienen. Dann wären doch alle Fotos und Videos, die man in der Öffentlichkeit macht und auf denen fremde Personen erkennbar sind, verboten!? Wie soll ich sonst herausfinden, wo die Jugendlichen wohnen und wer deren Eltern sind? Natürlich möchte ich nichts falsch machen, sondern nur das, was im Rahmen des Erlaubten ist.

Und wegen der Ordnungswidrigkeiten. Wenn man diese nicht anzeigen kann bzw. dem nicht nachgegangen werden muss, was macht es dann für einen Sinn, diese im Polizeirecht der Gemeinde exakt mit entsprechenden Paragraphen aufzuführen?

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Natürlich kann man Ordnungswidrigkeiten nachgehen, nur, die Gemeinde muss nicht § 47 OWIG. Ich hatte Dir einen gangbaren Weg aufgezeigt. Und was willst Du denn mit Fotos anstellen? In die private Sammlung stecken? Oder was? Bringt doch nichts.

wirdwerden

5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)

Hatte vor, damit die Jugendlichen ein bisschen zu „nerven" und als Beweisfotos. Die Fotos würden den kompletten Spielplatz sowie mein Haus zeigen. Wären halt zufällig Personen drauf. Ich kann z. B. von der Straße aus fotografieren, dann ist auch mein Haus mit drauf, oder direkt von meinem Grundstück aus, dann wäre ebenfalls der Spielplatz drauf, andere Häuser, Straße… Ich bräuchte hierzu keine Hilfsmittel, wie Leiter etc. Habe von überall direkten Einblick. Die Fotos würde ich, wie gesagt, nur auf meinem Handy haben und nicht irgendwo veröffentlichen! Sind auch nicht in einer Cloud abgespeichert.

Dann hatte ich eigentlich vor, diese mal dem einen oder anderen zu zeigen, um herauszufinden, wo die Kids wohnen. Das lasse ich dann mal besser bleiben ;-)

Vielen Dank nochmals für die Hinweise. Ich wäre evtl. selbst zum „Straftäter" geworden, was ich natürlich nicht will!

Es kann mir aber wohl keiner verbieten, mich direkt an den Zaun zu setzen und die Jugendlichen zu beobachten und vielleicht somit zu nerven.

Obwohl, wenn ich es mir recht überlegen, klingt alles irgendwie kindisch. Wenn die Umstände nur nicht so ärgerlich wären…

@wirdwerden: Ich habe schon viele deiner Beiträge gelesen und finde diese immer sehr gut und hilfreich!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Vielen Dank für die Blumen! Was so eine olle alte Rentnerin ist, die hat halt Zeit und auch so was wie Lebenserfahrung. Du, die Kids haben mit Sicherheit mehr Nerven als Du, geh mal davon aus. Wie geschrieben, bei uns hat die Polizei seinerzeit per Flyer vor den Spritzen gewarnt. Das wir mir dann doch etwas heftig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Mücke1):
Kann ich Probleme bekommen, wenn ich Fotos oder Videoaufnahmen für mich mache? Ich habe nicht vor, diese irgendwie zu veröffentlichen.

Das las sich hier
Zitat (von Mücke1):
habe aber vor, mit den Aufnahmen mal verschiedene Häuser im Wohngebiet aufzusuchen und zu fragen, ob jemand diese Jugendlichen kennt

aber ganz anders.

Und da benötigt man die nachweisbare Erlaubnis der Fotografierten, will man Probleme vermeiden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)

Vielen Dank nochmals an alle, für ihre Antworten und Ratschläge. Lasse die Sache jetzt erst mal ruhen, da bis jetzt die Jugendlichen nicht mehr aufgetaucht sind. Schlechtes Wetter - Regen und kalt - war denen wahrscheinlich zu ungemütlich. Vielleicht sind sie auch in Urlaub!?

Fotos überlege ich mir noch, ob ich das Risiko eingehen will. Hauptsächlich wollte ich die wirklich nur zur Dokumentation/Fotoprotokollierung. Schreiben kann man vieles - aber beweisen?

Ich wünsche allen noch einen schönen Restsonntag ohne Ärgernisse und nur gemütlich!!!

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Mücke1):
V

Fotos überlege ich mir noch, ob ich das Risiko eingehen will. Hauptsächlich wollte ich die wirklich nur zur Dokumentation/Fotoprotokollierung. Schreiben kann man vieles - aber beweisen?

nicht das noch die Polizei bei Dir vorbei schaut :grins:

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)

Die Fotos sind jetzt nur noch für mich. Brauche diese auch niemanden mehr zu zeigen. Dank Internet, habe ich die beiden älteren Jugendlichen auf den Bildern, die anlässlich ihrer Konfirmation gemacht und veröffentlich wurden, gefunden. Wenn ich die jetzt suchen will, brauche ich bloß die Internet-Bilder herumzeigen ;)

Zur Zeit ist aber Ruhe und ich hoffe, die Angelegenheit hat sich auch so erledigt. Jetzt kommt erst mal der Herbst und Winter, da ist's kalt und ungemütlich. Und sollten sie keine Ruhe geben, kann ich immer noch mit den Konfirmationsbildern rumgehen und die Eltern suchen. Und wenn das nicht hilft und es ausartet bleibt immer noch die Polizei.

Euch allen noch einen schönen, ruhigen Sonntag!

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.549 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen