Kniffliger Nachbar Streit wegen gleichem Grundstück Anteil

20. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517944-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kniffliger Nachbar Streit wegen gleichem Grundstück Anteil

Hallo,
Mein Name ist Yannik und bei uns war bis zu dem Verkauf der Haushelfte unseren Nachbars alles in Ordnung. Nun hat mein Nachbar die Hälfte verkauft und die Neuen Nachbarn sind eingezogen.

Von da an war noch alles ok. Nach 2 Tagen kam der Nachbar und meinte das wir unseren Zaun entfernen sollen (den wir erst hingebaut hatten) das er dort durchlaufen wolle um mühelos auf einen Laufweg zu können. Er sagte das ihm das Grundstück gehört und er will das seine Tochter später dort mit dem Fahrrad durch kommt. Wir überprüften ob das mit dem Grundstück stimmt und das tat es teilweise. Es gehört ihm und uns zu 50%. Der alter Nachbar hielt nichts von dem Grundstück und erlaubte uns darauf unsere Einfahrt zu bauen. Das gemeinsame Grundstück ging aber bis nach unten in teile des Gartens. Nun hört sich das ganze noch einiger Maßen verständlich an da ihm das Grundstück zu 50% gehört und er will das seine Tochter dort mit dem Fahrrad durchfahren kann. Nur sind mir da einige Punkte fragwürdig:
1. ist direkt neben unserem Haus ein fertiger weg der ihn (nicht übertrieben) 4 Meter mehr kosten würde um auf den Laufweg zu kommen was ich echt eine Frechheit finde.
2. geht der Weg den er gerne haben möchte über unsere Einfahrt und er und seine Tochter müssen die Einfahrt überqueren.(er muss über unsere Einfahrt laufen um den Weg den er haben will zu erreichen)
3. kann ich es nicht verstehen wie stur man sein kann und über eine Einfahrt und Wiese (teilweise Acker) gehen zu wollen obwohl ein weg auf der anderen Wohnhälfte direkt zum Laufweg führt.

Meine Mutter die Vollzeit arbeitet und alleinerziehend ist will im Moment den Zaun abreißen, da sie einfach keine Ruhe findet und wegen des Nachbarn nichtmehr schlafen kann. Sie hat auch des Öfteren versucht mit ihm darüber zu reden und eine Lösung zu suchen aber ich zitiere „Aus seinem Mund kommt keine Antwort, nur, dass er so schnell wie möglich diesen Weg haben will".Er sagte auch, das er helfen würde und wir bitte nichts ausgeben sollen das er kosten evtl übernehmen müsste. Aber er war bis jetzt wenn wir geklingelt haben nie daheim. Des Öfteren hat er schon meine Mutter angeschrien und meinte das er Mülltonne vor unsere Einfahrt stellt und unsere Autos zerkratzen würde wenn die Einfahrt vollgestellt währe und er dort durchlaufen will.

Ich glaube das unserer alter Nachbar ihm die Fläche sicher als weg mitverkauft hat. Sonst währe niemand auf die Idee gekommen dort durchlaufen zu wollen.

Ich stelle mir jetzt die Frage ob er die Einfahrt nutzen darf um dort rüber zu laufen da sie zwar auf unserem gemeinsamen Grundstück ist, aber dadurch das jeder ein Durchfahrtsrecht zu seinem Haus hat diese nur uns gehört ?

Ich bin sehr froh über antworten :)

Ich kann bald wie meine Mutter nichtmehr schlafen, da mich dieses Thema täglich beschäftigt.

Ich bedanke mich jetzt schon mal das sie sich das alles durchgelesen haben.

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go517944-53):
Es gehört ihm und uns zu 50%.
Das hört sich nach einer gemeinsamen Fläche an. Du musst klären, was bezüglich dieser Flächen im notariellen Kaufvertrag und im Grundbuch bestimmt ist. Erst dann kann man beurteilen, ob der neue Nachbar in seinen Wünschen - oder ihr mit eurer bisherigen Nutzung über das Ziel (die Möglichkeiten) hinaus schießen. An das, was der alte Nachbar geduldet oder euch gestattet hat, ist der neue Eigentümer nicht gebunden.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wir überprüften ob das mit dem Grundstück stimmt und das tat es teilweise. Es gehört ihm und uns zu 50%.


Wie darf man sich das genau vorstellen? Stehen beide Haushälften auf einem gemeinsamen Grundstück und sind als Eigentumswohnungen aufgeteilt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go517944-53):
1. ist direkt neben unserem Haus ein fertiger weg der ihn (nicht übertrieben) 4 Meter mehr kosten würde um auf den Laufweg zu kommen was ich echt eine Frechheit finde.
Völlig egal.

Zitat (von go517944-53):
2. geht der Weg den er gerne haben möchte über unsere Einfahrt und er und seine Tochter müssen die Einfahrt überqueren.(er muss über unsere Einfahrt laufen um den Weg den er haben will zu erreichen)
Ist "eure" Einfahrt euer alleiniges Eigentum, oder gehört diese auch zu 50% dem Nachbarn? Das konnte ich aus deinem Text nicht verstehen.

Zitat (von go517944-53):
3. kann ich es nicht verstehen wie stur man sein kann und über eine Einfahrt und Wiese (teilweise Acker) gehen zu wollen obwohl ein weg auf der anderen Wohnhälfte direkt zum Laufweg führt.
Du brauchst das auch nicht zu verstehen, denn es geht dich rein gar nichts an.

Zitat (von go517944-53):
Ich stelle mir jetzt die Frage ob er die Einfahrt nutzen darf um dort rüber zu laufen da sie zwar auf unserem gemeinsamen Grundstück ist
Ahhh, jetzt beantwortet sich meine Frage. "Eure" Einfahrt führt also auf dem gemeinsame Grundstück! Natürlich darf euer Nachbar auch das gemeinsame Grundstück nutzen. Aktuell verwehrt ihr ihm also den Zutritt zu seinem eigenen Grundstück.

Zitat (von go517944-53):
aber dadurch das jeder ein Durchfahrtsrecht zu seinem Haus hat diese nur uns gehört ?
Wie bitteschön kommst du auf die Idee, dass diese nur euch gehört??? Ihr habt ein Durchfahrtsrecht, genauso wie auch euer Nachbar. Die Annahme, dass ihr dadurch das alleinige Nutzungsrecht habt ergibt sich daraus nicht. Schon gar nicht begründet dieses Recht einen Anspruch darauf alleiniger Eigentümer zu sein.

Deiner bisherigen Schilderung nach ist der Nachbar völlig im Recht den Zugang zu fordern.

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