Krach vom Einkaufsmarkt im Haus

24. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 11x hilfreich)
Krach vom Einkaufsmarkt im Haus

Ich bin Eigentümer einer Wohnung über einem großen Lebensmittelgeschäft. In den über 10 Jahren die ich dort wohne wurde der Markt einmal komplett saniert. Unter anderem wurde dort kurze Zeit nach dem Umbau eine Radioanlage/Musikanlage installiert, die den ganzen Tag über läuft. Anfangs habe ich die Musik kaum wahrgenommen aber seit einiger Zeit - auch geschuldet durch den Personalwechsel im Markt - wurde die Musik lauter. Ich kann Sie permanent hören im Hintergrund hören, wenn ich im Bad bin und auch teilweise bei mir im Wohn- und Schlafzimmer, je nachdem, wie laut sie eingestellt ist. Das geht morgens um 6:00 Uhr los bis um 21:00 Uhr.


Das Zweite, mindestens genauso belastende Problem im Markt sind die Roll- und Hubwagen, die für das transportieren der Waren benutzt werde. Im Markt sind überall Bodenfliesen verlegt und wenn dort die Wagen über die Fliesen rollen ist das in meiner gesamten Wohnung zu hören. Ganz schlimm sind die Geräusche, wenn die Hubwagen aus den Holzpalletten gezogen werden, das macht so einen Krach, dass ist extrem störend. Das geht auch morgens um 6:00 Uhr los und zieht sich bis 21:00 Uhr hin.

Mehrfach habe ich die Mitarbeiter im Markt darauf angesprochen, was letztendlich nichts gebracht hat. Ich habe mehrere Beschwerden an den Markt geschickt, mit der kurzen Rückmeldung, per Mail, dass mittlerweile Hubwagen mit leisen Laufrädern im Markt vorhanden wären und die Musik leiser gestellt wurde. All das stimmt allerdings nicht. Ich habe mir die Roll- und Hubwagen die teilweise auch draußen stehen genau angeschaut, die haben ausnahmslos alle die einfachen Plastikräder. Es müssten aber gummierte Räder sein, damit überhaupt ein Effekt erzieht werden könnte.

An die Hausverwaltung brauch ich mich eigentlich gar nicht erst wenden, da herrscht Vetternwirtschaft mit dem Mehrheitseigentümer und der ist Vermieter des Marktes. Ich habe zudem auch mit Nachbarn gesprochen, die diese Problematik nicht haben, allerdings liegt meine Wohnung extrem ungünstig über dem Markt.

Ich wäge gerade ab, mir einen Anwalt zu nehmen. Ich bin mittlerweile gesundheitlich ziemlich angeschlagen und überlege, wie ich jetzt am schlausten vorgehen soll.



-- Editiert von User am 24. Juni 2024 16:26




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130689 Beiträge, 41568x hilfreich)

Zitat (von Oli_ver):
Ich kann Sie permanent hören im Hintergrund hören, wenn ich im Bad bin und auch teilweise bei mir im Wohn- und Schlafzimmer, je nachdem, wie laut sie eingestellt ist. Das geht morgens um 6:00 Uhr los bis um 21:00 Uhr.

Zitat (von Oli_ver):
Im Markt sind überall Bodenfliesen verlegt und wenn dort die Wagen über die Fliesen rollen ist das in meiner gesamten Wohnung zu hören. Ganz schlimm sind die Geräusche, wenn die Hubwagen aus den Holzpalletten gezogen werden

Baumängel, die schon bei der Errichtung passiert sind, lassen sich im nachhinein nur schwer korrigieren.

Es handelt sich bei den Geräuschen um grundsätzlich um sozialadäquate Geräusche. In wie weit da die Rechte des Markte zurückstehen müssten, weil für den Bewohner Unzumutbarkeit besteht, wird vermutlich erst über langwierige rechtliche Auseinandersetzungen klären können.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9994 Beiträge, 2093x hilfreich)

Wenn man über einen Laden zieht, ist damit zu rechnen dass es zu Geräuschen kommt.

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5961 Beiträge, 2623x hilfreich)

Das Geld für den Anwalt sollte man lieber in einen Makler investieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130689 Beiträge, 41568x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Das Geld für den Anwalt sollte man lieber in einen Makler investieren.

Nur sollte man nicht vergessen, potentielle Mieter / Käufer über die Mängel in Kenntnis zu setzen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Oli_ver):
.....und überlege, wie ich jetzt am schlausten vorgehen soll.
Wegziehen! Ich sehe nichts was der Marktbetreiber falsch machen würde. Du beschreibst völlig normale Geräusche für solch einen Gewerbetrieb. Ich bezweifle ganz stark, dass sich rechtlich da etwas ändern lässt. Tu deiner Gesundheit einen Gefallen und such dir eine neue Bleibe, das wird dort nichts mehr werden. Du bist zu stark sensibilisiert um dich dort wohlfühlen zu können.

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#6
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn man über einen Laden zieht, ist damit zu rechnen dass es zu Geräuschen kommt.


Ich freue mich immer über solche Aussagen, die bieten echten Mehrwert und sind ein konstruktiver Beitrag!


-- Editiert von User am 25. Juni 2024 16:38

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von Oli_ver):
Ich freue mich immer über solche Aussagen, die bieten echten Mehrwert und sind ein konstruktiver Beitrag!


Wenn Sie Mieter wären, wäre das die allumfassende - und richtige - Antwort.
Mängel, die bei Einzug schon vorhanden waren, lösen keine Mieterrechte aus.

Nun sind Sie nicht Mieter - aber realistische Chancen haben Sie nur, wenn Sie entweder den Vermieter des Ladens auf Ihre Seite ziehen oder der Laden irgendwas macht, was außerhalb der Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung liegt.
Ich gehe davon aus, dass der Laden an sich vom Bauamt genehmigt ist. Aus ihrer Schilderung ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, dass der Laden irgendwie die Baugenehmigung überschreitet.

Den Spruch "Wenn man über einen Laden zieht, ist damit zu rechnen dass es zu Geräuschen kommt." werden Sie sich ganz sicher noch mehrmals anhören müssen - auch im Fall eines Rechtsstreits.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130689 Beiträge, 41568x hilfreich)

Zitat (von Oli_ver):
Ich freue mich immer über solche Aussagen, die bieten echten Mehrwert und sind ein konstruktiver Beitrag!

Ja, man glaubt gar nicht, wie viele Leute so eine einfach Tatschen verdrängen.
Da zieht man zu Lärmquellen (wie z.B. Laden, Kita oder Spielplatz) und wundert sich, wenn einem das dann nicht nur die Anwälte sondern auch Gerichte das so in ihren Urteilen formulieren.



Zitat (von drkabo):
Wenn Sie Mieter wären, wäre das die allumfassende - und richtige - Antwort.

Warum sollte es bei Eigentümern nicht so sein?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9994 Beiträge, 2093x hilfreich)

Zitat (von Oli_ver):
Ich freue mich immer über solche Aussagen, die bieten echten Mehrwert und sind ein konstruktiver Beitrag!


Ich sage hier meine Meinung dazu. Ich selber wohne über einem Rossmann. Und als ich einzog war es noch ein Lebensmittelladen. Natürlich verursacht der Laden Geräusche, aber das habe ich eben gewusst.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte es bei Eigentümern nicht so sein?
Weil man in diesem Fall als Eigentümer schlechter dasteht als ein Mieter. Als Eigentümer ist man sogar rechtlos, wenn der Laden nach dem Einzug des Eigentümers eröffnet hätte. (Vorausgesetzt der Laden hält sich an alle Genehmigungen / Vorschriften).

Privater Nachtrag:
Ich bin damals absichtlich in eine Wohnung direkt über einem Ladenlokal gezogen. Wir hatten damals kleine Kinder und waren dadurch sicher vor Beschwerden von "unten" über Kinderlärm. Das hatte uns in der vorherigen Wohnung sehr gestört, da wohnten nämlich sehr ruhebedürftige Senioren unter uns.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1216 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Oli_ver):
Ich kann Sie permanent hören im Hintergrund hören, wenn ich im Bad bin und auch teilweise bei mir im Wohn- und Schlafzimmer, je nachdem, wie laut sie eingestellt ist. Das geht morgens um 6:00 Uhr los bis um 21:00 Uhr.


Inwiefern diese Musik nun zu laut ist, bzw. unzumutbar ist, lässt sich ja schlecht übers Internet beurteilen. Aber es nicht so, dass man jeglichen Lärm einfach hinnehmen muss, auch wenn man über einem Laden wohnt. Hier kommt es auf viele Details an, die wir gar nicht kennen, natürlich werden Sie also einen Anwalt benötigen, um dies korrekt zu beurteilen.

Zitat (von Oli_ver):
Ich wäge gerade ab, mir einen Anwalt zu nehmen. Ich bin mittlerweile gesundheitlich ziemlich angeschlagen und überlege, wie ich jetzt am schlausten vorgehen soll.


Ja, man wendet sich an einen Anwalt, dieser beurteilt das Ganze und schätzt dann die Erfolgsaussichten für weitere Maßnahmen ab.

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#12
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 11x hilfreich)

Als ich die Wohnung vor Jahren gekauft habe, war der Markt - es handelt sich um einen P***Y-Markt nur schwach frequentiert. Es gab dort auch keine Musik. Im Zuge der Modernisierung durch die R**E-Group hat sich der Markt zu einem Hotspot entwickelt. Neben der Musik liegt nach der Modernisierung nun auch die Getränkeabteilung direkt unter meiner Wohnung, die ständig mit den Hubwagen nachbestückt wird, was zusätzlich diesen Krach verursacht. Was ich damit ausdrücken will ist, die Situation hat sich seit dem Kauf sehr zum Nachteil für mich als Eigentümer verändert.

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Wenn in der Nachbarwohnung erst ein ruhiges Rentnerpaar wohnt, dann aber eine quirlige Familie mit aktiven, kleinen Kindern oder eine Studenten-WG mit Nachtleben einzieht, kann man auch nichts machen.

Will sagen: Es gibt keinen Anspruch, dass es immer so ruhig bleibt, wie es mal war, solange die Nutzungsart gleich bleibt.
Hier ist die Nutzungsart (Supermarkt) gleich geblieben.
Es ist aus einem leisen Supermarkt ein etwas lauterer Supermarkt geworden.
So lange der Supermarkt alle Vorschriften einhält (aus der Ferne nicht zu beurteilen, aber Hubwagen und Beschallung der Kunden sind nicht pauschal vorschriftswidrig) kann man kaum was machen.

Eventuell liegt ein Baumangel (mangelnder Schallschutz zwischen Laden und Wohnung) vor.
Eventuell müsste da nachgerüstet werden. Da wäre der Streit über die Kosten aber vorprogrammiert, da Gemeinschaftseigentum der WEG betroffen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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