Hallo,
darf ich über meiner Wohnungstür oder neben der Tür ein Kreuz aufhängen. Ich bin Eigentümer meiner Wohnung. Im Haus gibt mehrere Von Eigentümern bewohnte Wohnungen und mehrere vermietete Wohnungen.
Ansonsten werden Deko neben Wohnungen seit Jahren geduldet.
VG
Kreuz über der Wohnungstür
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Zitatdarf ich über meiner Wohnungstür oder neben der Tür ein Kreuz aufhänge :
Solange es aus nichtbrennbaren Stoffen besteht, wüsste ich nichts, was rechtlich dagegen steht.
Die menthalen Auswirkungen einer derartigen "Demonstration" waren ja nicht gefragt.
P.S.: Ich bin Atheist. Für mich soll jeder seinen Glauben ausleben, solange er den Glauben der anderen respektiert.
Dazu sollte man die Hausordnung gucken, die zur Teilungserklärung gehört. Falls die die Anbringung von Dekorationen im Treppenhaus untersagt, könnte es passieren, daß sich ein Miteigentümer, der sich am Kreuz stört, sich darauf beruft.
Falls die Teilungserklärung dazu nichts genaueres regelt, könnte man interessante Rechtsfortbildung betreiben, wenn das vor Gericht geht.
Das einzige, das ich auf die Schnelle gefunden habe:
"Freien Gestaltungsspielraum haben Mieter aber bei ihrer Wohnungstür, so das Landgericht Hamburg. In der Adventszeit können Sie einen Kranz an der Tür aufhängen oder auch andere Deko an der Tür in den anderen Monaten befestigen."
(focus.de)
Wenn Mieter das dürfen, wird man es Eigentümern m.E. auch nicht verweigern können. Aber man sollte das Kreuz dann besser an die Wohnungstür hängen. Auch wenn die Wohnungstür laut BGH ja zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Kann man das Recht auf Anbringen eines Kreuzes durchsetzen, sollte man sich aber bitte auch nicht beschweren, wenn in der Folge dann Halbmond und Stern, satanistische 666 und das Parteilogo der AfD im Treppenhaus auftauchen... ;-)))
Weltanschauungs- und Religionsfreiheit gilt für alle.
-- Editiert von User am 23. September 2022 23:11
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Kommt wohl auch auf die Art des Kreuzes an. Ein christliches Kreuz, das 200 kg wiegt ... ein "rotes Kreuz" ... ein Hakenkreuz ...
ZitatWenn Mieter das dürfen, wird man es Eigentümern m.E. auch nicht verweigern können. :
Doch, denn die Mieter sind an die Vereinbarungen der Eigentümer untereinander nicht gebunden, die Eigentümer schon.
Zitatdarf ich über meiner Wohnungstür oder neben der Tür ein Kreuz aufhängen. Ich bin Eigentümer meiner Wohnung. :
Einfach mal aufhängen. Warum sollte es jemanden stören? Esoterische Artikel hängen doch auch an Türen von Wohnungen. Sie sollten nur ein kleines wählen, dann fällt es auch nicht so auf.
-- Editiert von User am 24. September 2022 17:41
Finde den Unterschied zu:ZitatEsoterische Artikel hängen doch auch an Türen von Wohnungen :
Zitatdarf ich über meiner Wohnungstür oder neben der Tür ein Kreuz aufhängen :
ZitatFinde den Unterschied zu: :
Ein Kreuz ist ein christliches Symbol.
ZitatFinde den Unterschied zu: :
Mangels Unterschied gibt es da nichts zu finden.
ZitatEin Kreuz ist ein christliches Symbol. :
Das ist schlicht falsch.
ZitatZitat (von eh1960): :
Wenn Mieter das dürfen, wird man es Eigentümern m.E. auch nicht verweigern können.
Doch, denn die Mieter sind an die Vereinbarungen der Eigentümer untereinander nicht gebunden, die Eigentümer schon.
Der Eigentümer als Vermieter kann seinem Mieter nichts erlauben, daß die Teilungserklärung, Hausordnung usw. dem Eigentümer verbietet.
Wenn z.B. von der Eigentümerversammlung die Haltung von Hunden verboten wurde, kann der Eigentümer als Vermieter seinem Mieter die Hundehaltung nicht erlauben.
Macht er das trotzdem, sitzt er zwischen Baum und Borke - die Eigentümerversammlung kann ihn zwingen, die Hundehaltung zu unterbinden, und der Mieter kann sich auf die Erlaubnis seines Vermieters berufen. Das wird dann teuer für den Eigentümer...
Deshalb merke: man erlaube als Eigentümer-Vermieter seinem Mieter nichts, was von der Eigentümerversammlung den Eigentümern verboten worden ist.
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 25. September 2022 15:41
Wie wäre es mit lesen? Es gibt Urteile, dass Mieter z.B. einen Blumenkranz AN ihre Wohnungstür hängen dürfen. Nicht aber ÜBER die Tür an die Wand oder NEBEN die Tür an die Wand.ZitatMangels Unterschied gibt es da nichts zu finden. :
>> Einer der unausrottbaren Kardinalirrtümer in Bezug auf die vermietete Eigentumswohnung in einer WEG.ZitatWenn Mieter das dürfen, wird man es Eigentümern m.E. auch nicht verweigern können. :
Nicht möglich. Denn dann würden Verbote herbeiführende Beschlüsse der WEG während des laufenden Mietvertrags eine Änderung des Mietverhältnisses bewirken.ZitatDeshalb merke: man erlaube als Eigentümer-Vermieter seinem Mieter nichts, was von der Eigentümerversammlung den Eigentümern verboten worden ist. :
Und die Klausel im Mietvertrag der vermieteten Eigentumswohnung, derzufolge sämtliche gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Mieter verbindlich sind, ist unwirksam.
WEG-Beschlüsse gelten nicht für Mieter:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-weg-beschluesse-gelten-nicht-fuer-mieter_258_165760.html
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