Guten Tag alle zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Wir haben in Hessen (genauer in Wiesbaden-Auringen) in einem neu-erschlossenen Gebiet ein REH (realteilung) erworben. Jetzt wo es an die Gartengestalltung geht stellt sich uns folgendes Thema:
Das Grundstück ist abschüssig zum Nachbarn. Damit uns unser Boden nicht abhaut, würden wir gerne L-Steine (ca. 80cm hoch) an die Grundstücksgrenze setzen und unser Grundstück noch ein bißchen mit Mutterboden auffüllen, was den Garten dann begradigen würde.
Hierzu ist noch zu sagen, daß der Bauträger schon bis zur Mitte des Grundstücks L-Steine gesetzt hat, es aber nicht als seine Aufgabe bzw. Auflage sieht, diese Begrenzung bis zum Ende weiterzuführen. Nach seiner Aussage ist das Sache des Erwerbers.
Nun unsere Frage: brauchen wir dafür irgendeine Genehmigung? Wir gehen davon aus, daß es keine Probleme weder mit zukünftigen Nachbarn noch mit dem Gesetz geben sollte zumal die Hälfte ja eh schon mit den Steinen legal durch den Bauträger versehen wurde. Liegen wir da falsch? Muß der Nachbar sich an den Kosten der anderen Hälfte, die wir dann in Eigenleistung legen würden, beteiligen?
Danke jetzt schon für Antworten.
L-Steine als Grundstücksabgrenzung
Die Landesbauordnung gibt Auskunft darüber, ob und ab welchem Umfang eine Geländeerhöhung genehmigungspflichtig ist. Da die Anschüttung bzw. Begradigung auf Ihrem Grundstück liegt, müssen Sie allein für die Kosten aufkommen, da es in Ihrer Verantwortung liegt, die Anschüttung zu befestigen, so dass ein Abrutschen auf das Nachbargrundstück verhindert wird.
Hallo Cobold,
vielen Dank für die Antwort. Aber wie sieht's denn mit der Frage aus, ob wir unsere Nachbarn dafür um Erlaubnis bitten müssen?
Weiß da einer Rat. Es geht wie gesagt um das Land Hessen...
Vielen Dank.
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Wie cobold schon sagt: Guckst du hier: http://www.baurecht.de/landesbauordnung-hessen.html
Musst du dir nur durchlesen. Ich denke, dann sind deine Fragen beantwortet.
Übrigens steht gleich in § 2, dass Aufschüttungen bauliche Anlagen sind. Musst halt nur noch gucken, ob du das genehmigen lassen musst und ob du die Nachbarschaft beteiligen musst. So einfach geht das.
Und jetzt?
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