Ich habe vor ca. 6 Monaten mir eine Eigentumswohnung gekauft. Terrassenwohnung mit Sondernutzungsrecht, Gartenanteil. Vor meinem seitlichen Wohnzimmerfenster und dem Badezimmerfenster verläuft die Grenze, Abstand ca. drei Meter des Nachbarn. Dieser hat also genau vor meinen Fenstern auf seiner Seite vor Jahren Tannen gepflanzt, die mittlerweile mind. fünf Meter erreicht haben. Zu guter Letzt stehen auf unserer Seite drei große Birken, ca 15 Meter hoch die geschützt sind. Nun wächst also von oben und unten (Tannen) alles zu, so daß wir kaum mehr Licht in die Wohnung bekommen. Lebensqualität völlig eingeschränkt. In Hamburg gibt es lt. meiner bisherigen Recherchen keine Grenzabstandsgesetze und ein Nachbarrechtsgesetz gibt es wohl auch nicht.
Was tun, der Nachbar zeigt nach mündl. Aufforderung die Tannen zurückzuschneiden keinerlei Interesse dies zu tun.
Welche Gesetzestexte greifen denn dann. Gibt es entsprechende Urteile für Hambug.
Christina
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LAESTIGE TANNEN IN HAMBURG
Die Bäume sind wohl kaum in den letzten 6 Monaten so gewachsen. Die Lichtverhältnisse müssten doch vor dem Kauf der Wohnung bekannt gewesen sein, oder?
die Situation wat bekannt, als Sie die Wohnung kauften.
Da sieht es nicht gut aus mit dem Anspruch auf Beseitigung.
Zur Verjährung folgender Link:
http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/beseit.htm
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Da hab ich auch noch laienhaftig gedacht, daß es auch in Hamburg ein sogenanntes Grenzabstandsgesetz gibt und der Nachbar lediglich höflich zum Rückschneiden seiner Tannen gebeten werden müßte. Weiterhin war auch auf meiner Seite viel Gehölz was ich jetzt im Oktober erst zurückschneiden durfte. Da sah man erst wie hoch die Tannen vom Nachbarn tatsächlich sind. Beim Ordnungsamt bekam ich jetzt die Auskunft, dies ist Zivilgerichtssache. Daher die Frage, gibt es jemanden, der in Hamburg schon Erfahrungen gemacht hat. Und welche Gesetze sind maßgeblich. Die Fristen von fünf Jahren hab ich auch schon gelesen. Daher wird wohl auch die Zeit knapp.
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Da hab ich auch noch laienhaftig gedacht, daß es auch in Hamburg ein sogenanntes Grenzabstandsgesetz gibt und der Nachbar lediglich höflich zum Rückschneiden seiner Tannen gebeten werden müßte. Weiterhin war auch auf meiner Seite viel Gehölz was ich jetzt im Oktober erst zurückschneiden durfte. Da sah man erst wie hoch die Tannen vom Nachbarn tatsächlich sind. Beim Ordnungsamt bekam ich jetzt die Auskunft, dies ist Zivilgerichtssache. Daher die Frage, gibt es jemanden, der in Hamburg schon Erfahrungen gemacht hat. Und welche Gesetze sind maßgeblich. Die Fristen von fünf Jahren hab ich auch schon gelesen. Daher wird wohl auch die Zeit knapp.
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Aber die 15 M hohen Birken waren doch auch schon da und sicher nicht zu übersehen.
Es ist , wie wenn man einen Mann heiratet
und die Vorstellung hat, dass man nach der Heirat ihm den Vollbart abrasiert und ihm
Glatze schneidet.-
Tut mir leid, aber so sehe ich das.
Hallo Odil,
natürlich sind die 15 meter hohen Birken vorher schon da gewesen, und die sind ja in Hamburg auch nach der Baumschutzordnung geschützt, das ist auch O.K. . Damit können wir auch leben. Da unten eigentlich genügend Licht durchkommen könnte. Da wachsen jetzt aber Nachbars Tannen nach oben. Das ist das besagte Problem, da der Nachbar gar nicht einsieht seine Tannen zurückzuschneiden. Wenn also der Nachbar seine Tannen zwei Meter kürzen würde und auch auf dieser Höhe belassen würde könnten wir glücklich leben.
Nur welche Handhabe hat man in Hamburg wenn dort nur Zivilrecht gilt ??
Bitte keine dummen Sprüche mehr, sondern nur noch ernst gemeinte Tips.
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