Lärm - Privatgrund als gewerbliche Abstellfläche

11. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
AndreasNeumaier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm - Privatgrund als gewerbliche Abstellfläche

Halle Experten,
auch ich bin neu hier im Forum aber nun zum Thema.

Vor ein paar Jahren verstarb unser Nachbar und das Grundstück - Wohnhaus mit Garten - stand lange Zeit leer und unbewohnt bis es letztes Jahr den Besitzer gewechselt hat. Dieser betreibt ein Landschaftsbauunternehmen und beschäftigt z.Zt. 3 Arbeiter. Sein Geschäftssitz ist nicht in unserer Nachbarschaft. Somit weiss niemand, dass es sich bei dem Grundstück um gewerbliche Nutzung handelt. Nun, das Wohnhaus ist immer noch unbewohnt, aber der Hof wird als gerwerbliche Abstellfläche verwendet. Überall stehen Pflanzenkübel mit Pflanzen, Bagger, LKW und Transporter.

Jeden Morgen um 7 Uhr kommen die Arbeiter und laden den LKW und Transporter. Bagger oder Kettenfahrzeug wird bewegt und Pflanzen, Pflastersteine oder Werkzeuge werden aufgeladen. Diese Prozedur dauert jeden Morgen ca. 30 Minuten manchmal auch wesentlich länger. Und ab 7 Uhr ist bei meinen Eltern mit Schlafen nicht mehr viel drin - bei dem Lärm. Und das Beste ist, abends zwischen 16 und 17 Uhr genau das Gleiche.

Ich weiss, das Erste ist ein persönliches Gespräch mit meinem Nachbarn. Doch bevor ich mit ihm spreche, hätte ich gerne gewusst, ob eine gewerbliche Nutzung innerhalb eines Wohngebietes genehmigungs- bzw. anmeldepflichtig ist?
Muss er die unbewohnte Adresse als Fuhrpark-parkplatz anmelden? Desweiteren hätte mich interessiert, ob wir das dulden müssen? Und was können wir dagegen tun?

Vielen Dank für die Hilfe,
Grüße,
Andreas Neumaier

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Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Hallo Andreas,
es ist richtig, daß das Areal zur gewerblichen Nutzung ausgelegt sein muß, damit es in der geschilderten Form auch genutzt werden kann und darf. Es wäre wünschenswert zu wissen, ob u.U. ein störendes oder nichtstörendes Gewerbe genehmigt worden ist (störend = Deine Beschreibung; nichtstörend z.B. Steuerberaterbüro).
In Deinem Falle möchte ich anraten, daß Du, sofern das möglich ist, ein Protokoll über einen Zeitraum von z.B. 14 Tagen führst: Wann hat sich durch wen was ereignet? - Mit Fotos und Videos empfehle ich Dir eher, daß Du Dich zurückhälst.
Nach dem beschriebenen Zeitraum hättest Du die Möglichkeiten, entweder mit dem Nachbarn direkt zu reden oder das Ordnungsamt einzuschalten oder Dich mit dem Bauaufsichtsamt in Verbindung zu setzen. Ggf. besteht bei Verstoß gegen das Baurecht auch die Möglichkeit einer Anzeige, sofern Dein Nachbar seine Aktivitäten illegal durchgeführt und keine Abstellung des regen Geschäftsbetriebes vorgenommen hat.
(Übrigens berechtigt ihn den Eintrag seines Gewerbestandortes beim zuständigen Gewerbeamt noch lange nicht dazu, dort ungenehmigt störende Tätigkeiten auszuüben.)


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