Lärm / Ruhestörung bis in die Nacht - Geschrei

12. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
ocraM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm / Ruhestörung bis in die Nacht - Geschrei

Situation:

Großes Mehrfamilienhaus, ca. 50 Mietparteien.
Manche Wohnungen werden durch große Firma vermietet, andere aber auch von Privat.
Meine EZ-Wohnung ist von Privat vermietet.
Die EZ-Wohnung unter mir, aus der der Lärm kommt auch, ist aber ein anderer Vermieter.

Seit einigen Wochen gibts fast täglich zwischen 21:00 - 01:00 Uhr aus der Wohnung unter mir immer wieder Geschrei und Gekeife. Situation ist wahrscheinlich, dass der recht junge Mieter einen Kumpel zum Gamen einlädt. Dieser schreit je nach Sieg oder Niederlage teils extremst rum. Ich höre das Geschrei sowohl durch den Boden, als auch über die offene Balkontür. Deren Balkontür ist wohl ebenfalls geöffnet. Das Geschrei ist so laut, das man es die halbe Straße lang hört.

Ich habe den Mieter gebeten, das Geschrei abzustellen. Er zeigte sich kooperativ und für 2 Tage war Ruhe. Aber dann ging es wieder los.

Habe mit dem Hausmeister gesprochen, der winkte ab. Auch in Bezug auf dessen Vermieter.

Ich könnte nun meinen Vermieter kontaktieren, den Mangel anzeigen und mit Mietkürzung drohen.
Ich könnte die Hausgemeinschaft (die große Firma) anschreiben.
Ich könnte den Vermieter des Lärmverursachers anschreiben.

Ich könnte auch die Polizei einschalten, aber dann könnte ich u.U. auch dumm dastehen wenn die kommen. Weil das Geschrei ist sporadisch. Mal sind 10 - 20 Minuten Pause, dann gehts wieder los. Wenn die Polizei kommt, und alles ist gerade ruhig, stehe ich doof da.

Welche Option sollte genommen werden? Sollte ich nur meinen Vermieter kontaktieren oder versuchen selbst über die Hausgemeinschaft oder den anderen Vermieter etwas zu erreichen?

-- Editiert von ocraM am 12.08.2020 16:14

-- Editiert von ocraM am 12.08.2020 16:14




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Als erstes sollte man mal überlegen, das man sich Beweise beschafft, welche die Behauptungen untermauern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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