Lärm

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ACG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Lärm

Unter unserer (Eigentums-)Wohung befindet sich Schreibwarenladen. Der Besitzer hat in seinem Laden einen Deckenventilator (unter unserem Schlafzimmer). Im Sommer/Frühjahr von Mo. - Sa. schaltet er den um Punkt 6.30 Uhr ein. In unserer Wohnung ist der leise zu hören (wie das Schleudern einer Waschmaschine) aber es ist sehr nervig weil der Monotone Ton dann bis 18 Uhr durch da ist (Samstags bis 12) und er ist immerhin Laut genug um davon Aufzuwachen. Im Sommer war ich bei ihm unten und hab gesagt dass es störend ist. Darauf sagte er mir "Ich hab kein Fenster zum Lüften und ausserdem hängt der schon immer und und hat noch nie jemanden gestört". Seitdem Läuft der ab 15°C Aussentemperatur egal ob Sonne oder Regen (jetzt im Winter nicht). Kann ich da was gegen unternhemen? Gibt es eine Art Grenze wieviel Dezibel als Lärmbelästigung gilt? In der Hausordnung sind Waschmaschinen und Trockner wegen des Lärms in den Wohnungen untersagt. Zudem wüsste ich nichtmal gegen wen ich da vorgehe da kein hinweis wer der Inhaber ist. Sind geschäfte nicht verpflichtet irgendwo (Tür/Schaufenster) einen hinweis zu haben wer der Inhaber ist? Muss ich den erst beim Gewerbeamt anschwärzen weil der hinweis fehlt und dann evtl rechtliche Schritte einleiten wegen des Lärms?

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Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41046x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sind geschäfte nicht verpflichtet irgendwo (Tür/Schaufenster) einen hinweis zu haben wer der Inhaber ist? <hr size=1 noshade>

Meines Wissens nach nicht mehr.



Der zuständige Ansprechpartner ist der Inhaber des Ladens, den kann man beim Gewerbeamt erfragen


Und hier haben wir auch schon einen Ansatzpunkt:
quote:<hr size=1 noshade>In unserer Wohnung ist der leise zu hören (wie das Schleudern einer Waschmaschine) <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>In der Hausordnung sind Waschmaschinen und Trockner wegen des Lärms in den Wohnungen untersagt. <hr size=1 noshade>



Man kann nach § 1004 BGB die Beseitigung der Störung durch den Nachbarn auf dessen Kosten verlangen.

Weigert sich der Nachbar nachweislich, kann man die Störung selbst beseitigen, der Ersatz der Kosten hierfür steht nach § 683 und § 812 BGB zu.

Sollte eine Wiederholungsgefahr bestehen, folgt aus § 1004 BGB auch ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn. Dieser umfasst auch, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um eine Störung künftig zu vermeiden.



Also Inhaber ausfindig machen, per Einschreiben auf die Rechtlage hinweisen und zur Unterlassung auffordern.
Reagiert er nicht muss man sich überlegen, ob man den Rechtsweg beschreitet. Hier besteht jedoch ein gewisses Prozessrisiko...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ACG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke. Super Antwort. Werde aber vom Anwalt was schreiben lassen, das bringt gleich etwas mehr "Stimmung" in die Angelegenheit.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Es gibt schallentkoppelte Aufhänger. Den LAdenbesitzer bitten solche doch anzubrigen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 218x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41046x hilfreich)

quote:
Wie darf man sich das hier in der Praxis vorstellen?

In dem man eine Firma beauftragt den Lüfter so um zubauen das eine Schallentkopplung stattfindet.

Bleibt noch das Problem, ob die Firma Zutritt bekommt ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.02.2010 08:37:24
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

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