Lärm auf Nachbargrundstück

20. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Lärm auf Nachbargrundstück

Hallo alle zusammen,

ich wohne in Berlin Westend und schräg gegenüber gibt es eine Villa die früher der Firma ******************** gehört bzw. von dieser genutzt wurde.
Damals gab es in den Sommermonaten 2-3 Partys die noch zumutbar waren (wenn auch sehr laut)

Mittlerweile wissen wir nicht, wem diese Villa gehört oder ob Sie immer noch in Besitz von ******************** ist - auf jeden Fall scheint es so, dass diese Location (toller Garten, Pool etc.) nun als Partylocation vermietet wird.

Hier ein Beispiel:
https://www.bz-berlin.de/leute/corona-regeln-missachtet-polizei-sprengt-promi-party-von-rapperin-shirin-david

https://streamable.com/xkaa65
https://streamable.com/83fyhm


In den Sommermonaten ist es so, dass zum Teil sogar Fr / Sa und Sonntag Veranstaltungen / Partys stattfinden.
Das ganze mit extremer Lautstärke - auch während der Ruhezeiten.

Wir hier im Haus haben uns angewöhnt, bei jeder Ruhestörung die Polizei zu rufen in der Hoffnung, dass sich das rumspricht und die Partylocation dann vielleicht nicht mehr so begehrt ist.
Anzeige erstatten halten wir für ein wenig sinnlos, da es ja immer andere Personen sind, die da feiern.

Meine Frage nun:
Wenn man rausbekommt, wer der Vermieter der Partylocation ist, kann man dann gegen diesen vorgehen bzw. erstmal anschreiben und dann ggf. Anzeige erstatten wegen Ruhestörung?
Der diese Location vermietet ist ja nicht derjenige, der den Lärm verursacht - hat der nicht aber auch eine gewisse Pflicht, für Einhaltung der Ruhezeiten zu sorgen?

Zum Zweiten: Wie läuft das mit so einer Anzeige? Kann die nur wegen der aktuellen Lärmbelästigung gestellt werden oder auch wegen bspw. 5-6 Mal in den letzten paar Wochen?

Danke für Ratschläge

Grüße
toschm

-- Editiert von Moderator am 20.07.2020 11:44

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von toschm):
für Einhaltung der Ruhezeiten zu sorgen?

Welche Ruhezeiten?
Gibt es in Berlin da entsprechende gesetzlichen Vorgaben?



Zitat (von toschm):
Kann die nur wegen der aktuellen Lärmbelästigung gestellt werden oder auch wegen bspw. 5-6 Mal in den letzten paar Wochen?

Die kann auch rückwirkend gestellt werden - man muss es halt genau bezeichnen können.


Detailliertes Lärmprotokoll wird geführt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Welche Ruhezeiten?
Gibt es in Berlin da entsprechende gesetzlichen Vorgaben?


Werktags zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr und Sonn- und Feiertags ganztägig


Zitat (von Harry van Sell):
Die kann auch rückwirkend gestellt werden - man muss es halt genau bezeichnen können.

Also auch gegen den Vermieter bzw. den, der die Location anbietet? Oder nur gegen die Feiernden?


Zitat (von Harry van Sell):
Detailliertes Lärmprotokoll wird geführt?

Ja, als Tabelle und als Handyvideo(s)

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Dass die Polizei auch tatsächlich bereits mehrfach eingeschritten ist, ist ja schonmal ein "gutes" Zeichen (bei uns braucht bei "normaler Ruhestörung" niemand drauf zu hoffen, die sind generell mit Wichtigerem bereits überlastet).

Zitat (von toschm):
Anzeige erstatten halten wir für ein wenig sinnlos, da es ja immer andere Personen sind, die da feiern.
Ich halte das für sehr sinnvoll, immer wieder gegen den jeweiligen Veranstalter. Mit etwas Glück wird sich das dann schon herumsprechen bei der "Location-Kundschaft". Und du hast mit dem Aktenzeichen gleich einen Nachweis, der dein Protokoll bekräftigt.

Womöglich erfährt das (eigentlich) zuständige Ordnungsamt auch erst bei erfolgter Anzeige von den Vorfällen und deren Häufigkeit.

Der dir bekannte (bisherige) Eigentümer-Name ist ja leider ausge****t.
Aber eine Firma - also wohl eher gewerbliche Nutzung.
Wie war denn die bisherige Nutzung? Büro?

Zitat (von toschm):
auf jeden Fall scheint es so, dass diese Location (toller Garten, Pool etc.) nun als Partylocation vermietet wird.
Hast du dafür Belege? Inserate gefunden? (so etwas würde ich auf jeden Fall ebenfalls "zur Akte" packen)

Es gibt persönliche Rechte = Zivilrecht aus dem BGB § 1004 Unterlassungsanspruch
Dieses Recht kannst/musst du ggf. selbst, auf eigenes Kostenrisiko (Gericht, Anwälte) einklagen.

Es gibt aber auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die einzuhalten sind.
"Eleganter" ist es natürlich, wenn da ein Amt tätig wird
> Ordnungsamt (Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit > OWiG § 117

Daher:
Für welche Nutzung ist das Gebäude genehmigt? > Bau/Nutzungsgenehmigung > ggf. beim Bauamt/Bauaufsicht zu erfragen.
Nicht jede Nutzung ist in jedem Gebiet (z.B. reines Wohngebiet ... bis zu Industriegebiet) erlaubt bzw. überhaupt genehmigungsfähig und je nach Gebiet sind unterschiedliche Immissionsrichtwerte einzuhalten.
Wenn die aktuelle Nutzung eine Nutzungsänderung darstellt und nicht genehmigt ist, dann wird womöglich (hoffentlich) die Bauaufsicht ganz schnell aktiv.
https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=38&p2=4.2.2
Bei unzulässigem Lärm aus gewerblicher Verursachung sind die Ämter oft handlungsfreudiger als bei Wohnnutzung.

Ist das Gebäude dagegen für Wohnnutzung genehmigt, dann käme bei anderweitiger Nutzung ggf. das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum zum Tragen
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/

Gerade gesehen > Berlin hat ja sogar eine Broschüre - mit gesetzlichen Grundlagen und Ansprechstellen:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermschutz/download/ruhe_bitte.pdf

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Werktags zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr und Sonn- und Feiertags ganztägig

Sehr schön, das ist schon mal eine gute Grundlage



Zitat (von toschm):
Ja, als Tabelle und als Handyvideo(s)

Muition ist auch da.
Hat man sich bei den Polizeieinsätzen die Tagebuchnummer geben lassen?



Zitat (von Lolle):
Es gibt persönliche Rechte = Zivilrecht aus dem BGB § 1004 Unterlassungsanspruch

Da wäre der Vermieter der erste Ansprechpartner, dann der Mieter (falls bekannt).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Ich halte das für sehr sinnvoll, immer wieder gegen den jeweiligen Veranstalter. Mit etwas Glück wird sich das dann schon herumsprechen bei der "Location-Kundschaft". Und du hast mit dem Aktenzeichen gleich einen Nachweis, der dein Protokoll bekräftigt.


Sagt man dann beim Anruf bei der Polizei - wenn man sie bittet, da wegen Ruhestörung vorbei zu kommen, dass ich gerne Anzeige erstatten würde?
Muss ich dann am nächsten Tag bei der Polizei erscheinen und wie komme ich denn an die Adresse der "Feiernden" bzw. des Veranstalters der Party?


Zitat (von Lolle):
Der dir bekannte (bisherige) Eigentümer-Name ist ja leider ausge****t. Aber eine Firma - also wohl eher gewerbliche Nutzung.
Wie war denn die bisherige Nutzung? Büro?

Das ist ein Touristikunternehmen. Die damalige Besitzerin hat in der Villa gewohnt und denke mal als Repräsentationsfläche genutzt.
Wie geschrieben, hat das Unternehmen früher selbst Partys (z.B. während der Internationalen Tourismusbörse Berlin) dort veranstaltet. Das war aber noch hinnehmbar weil es maximal 2-3 Mal im Jahr war und nicht ausufernd.
Wenn man auf der Homepage schaut, steht da als Adresse immer noch diese - nur gehört die Firma nach der Insolvenz zu einem anderen Unternehmen.


Zitat (von Harry van Sell):
Hat man sich bei den Polizeieinsätzen die Tagebuchnummer geben lassen?

Ich war ja nicht dabei wenn die Polizei dort erschien... Was ist denn die Tagebuchnummer?

-- Editiert von toschm am 21.07.2020 05:33

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von toschm):
... nur gehört die Firma nach der Insolvenz zu einem anderen Unternehmen.


Das ist aber ganz einfach rauszufinden, da der Discounter aus Baden-Württemberg, den "alten Namen" des Vermieters als Marke aufgekauft hat und die Geschäfte weiterhin unter altem Namen laufen.

Ansprechpartner stehen im Impressum ;)

Zitat (von toschm):
Was ist denn die Tagebuchnummer?


Eine vom der Polizei vergebene Nummer, unter der der Einsatz dokumentiert ist.

-- Editiert von spatenklopper am 21.07.2020 16:28

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#7
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hi Spatenklopper,

danke Dir...

Zitat (von spatenklopper):

Eine vom der Polizei vergebene Nummer, unter der der Einsatz dokumentiert ist.


kann ich denn nachträglich diese Tagebuchnummern bei der Polizei erfahren, damit ich die meinem Lärmprotokoll zufügen kann? Ich habe da ja auch bei der Polizei angerufen und diese gebeten, da wegen der Ruhestörung vorbei zu fahren.

Zitat (von spatenklopper):

Das ist aber ganz einfach rauszufinden, da der Discounter aus Baden-Württemberg, den "alten Namen" des Vermieters als Marke aufgekauft hat und die Geschäfte weiterhin unter altem Namen laufen.
Ansprechpartner stehen im Impressum


Ja, ich wußte, dass die Firma jetzt zu dem Discounter gehört - ich wußte nur nicht, ob diese die Location auch an Partygäste vermieten oder ob vielleicht noch eine andere Firma in dem Haus sitzt und die Vermietung betreiben...


Grüße
toschm

-- Editiert von toschm am 22.07.2020 08:50

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von toschm):
kann ich denn nachträglich diese Tagebuchnummern bei der Polizei erfahren


Ja möglich ist das, und je "zeitnäher" man unter möglichst genauer Angabe des Datums & Uhrzeit anfragt, desto eher wird da was gefunden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Ja möglich ist das, und je "zeitnäher" man unter möglichst genauer Angabe des Datums & Uhrzeit anfragt, desto eher wird da was gefunden.


Ok, und mit meinem Lärmprotokoll, den Tagebuchnummern und am Besten noch meinen aufgenommenen Videos kann ich dann bei der Polizei Anzeige gegen JT Touristik erstatten wegen Ruhestörung / Lärmbelästigung?

Die Videos / Lärmprotokoll beinhaltet Partys vom
- 24.05.2020
- 25.05.2020
- 11.07.2020
- 19.07.2020

Ist das dann noch nicht zu spät Anzeige gegen den Vermieter zu erstatten?

-- Editiert von toschm am 22.07.2020 09:33

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Ist das dann noch nicht zu spät
Wieso? Letzte Überwachung war am 19.7.
Dann hats dir vielleicht endgültig gereicht.
Die Anzeige kannst du auch gegen unbekannt stellen. Du kennst den Ort und die Zeiten, nur nicht den Veranstalter/Vermieter. Ist auch nicht nötig, selbst soweit zu recherchieren. Da du regelmäßig die Polizei dorthin bestellt hast, kann die Polizei sicher Anzeige und Anrufe verknüpfen .
Zitat (von toschm):
Ich war ja nicht dabei wenn die Polizei dort erschien..
Warum nicht, wenn man schon nebenan wohnt und dem Event von oben kostenlos zuschauen kann... ;)
---bis aufgeräumt wird?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Ja möglich ist das, und je "zeitnäher" man unter möglichst genauer Angabe des Datums & Uhrzeit anfragt, desto eher wird da was gefunden.


Jetzt bin ich über ne Stunde im Wartebereich der Polizeidirektion 2 gesessen um dann zu erfahren, dass es anhand meines Lärmprotokolls schwierig ist, die Tagebuchnummern herauszufinden.
Außerdem wurde mir noch der Tipp gegeben, ich solle gleich bei der nächsten Beschwerde Anzeige erstatten gegen den Veranstalter der Party...

Heißt also, ich habe nun keine Tagebuchnummern oder Vorgangsnummern erhalten

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von toschm):

Wenn man rausbekommt, wer der Vermieter der Partylocation ist, kann man dann gegen diesen vorgehen bzw. erstmal anschreiben und dann ggf. Anzeige erstatten wegen Ruhestörung?

Das kann man auch, ohne zu wissen wer der Vermieter ist.
Zitat:
Wie läuft das mit so einer Anzeige? Kann die nur wegen der aktuellen Lärmbelästigung gestellt werden oder auch wegen bspw. 5-6 Mal in den letzten paar Wochen?

Da man rückwirkend den Lärm nicht messen kann, wird man zurückliegende Lärmaktivitäten auch nicht nachweisen können.

Man kann übrigens auch gegen den Vermieter vorgehen, der gilt als "Mitstörer", wenn er nicht dafür sorgt, daß seine Mieter keinen unzulässigen Lärm machen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von eh1960):

Da man rückwirkend den Lärm nicht messen kann, wird man zurückliegende Lärmaktivitäten auch nicht nachweisen können.


Wenn man aber Videoaufnahmen davon hat? Die Metadaten haben ja nen Zeitstempel...

Zitat (von eh1960):
Man kann übrigens auch gegen den Vermieter vorgehen, der gilt als "Mitstörer", wenn er nicht dafür sorgt, daß seine Mieter keinen unzulässigen Lärm machen.


Hatte ja das Touristikunternehmen angeschrieben und denen mein Interesse an der Partylocation bekundet und um nährer Infos gebeten... Also um rauszubekommen, ob die wirklich der Vermieter der Partylocation sind.

Jetzt hat mich heute einer angerufen mit Handynummer und hat nur seinen Nachnamen genannt aber keine Firma (lustigerweise als ich die Stunde bei der Polizei gewartet habe).
Hat mir dann erzählt, was das kostet etc.
Habe aber mal nach der Handynummer gesucht und habe ihn als Mitarbeiter einer Eventagentur ausgemacht...

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Heißt also, ich habe nun keine Tagebuchnummern oder Vorgangsnummern erhalten
Macht nichts. Da du sowieso auf eigene Faust Detektiv spielst---einfach beim nächsten Event und bei Überschreitung der erlaubten Lärmwerte die Polizei rufen und tags drauf eine Anzeige bei der Polizei stellen. Dann bekommst du eine Vorgangsnummer zu deiner Anzeige.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Heißt also, ich habe nun keine Tagebuchnummern oder Vorgangsnummern erhalten

Schade, aber einen Versuch wars wert.
Nächstes Mal direkt die Besatzung vor Ort anfragen.



Zitat (von toschm):
Hat mir dann erzählt, was das kostet etc.

Irgendeine E-Mail Adresse registrieren, dann dem Typen mitteilen er möge doch bitte mal einen Vertrag zusenden, man überlege sich die Location zu mieten.
Datum kann man sich ja eines ausdenken, sollte in der Woche / Wochenmitte liegen.



Zitat (von eh1960):
Da man rückwirkend den Lärm nicht messen kann, wird man zurückliegende Lärmaktivitäten auch nicht nachweisen können.

Man hat ein Lärmprotokoll und Videos. Ob das dem Gericht reicht, wird man dann erfahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Irgendeine E-Mail Adresse registrieren, dann dem Typen mitteilen er möge doch bitte mal einen Vertrag zusenden, man überlege sich die Location zu mieten.
Datum kann man sich ja eines ausdenken, sollte in der Woche / Wochenmitte liegen.


Habe nochmal ne Mail geschrieben und ihm mitgeteilt, dass unser Interesse geweckt (Party ist für Anfang September angedacht) wurde. Ich hätte aber noch gerne Informationen zur Location sowie Preis , Catering etc. schriftlich um mich mit meinen Bekannten näher zu besprechen...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Ich habe heute eine Mail erhalten - nicht von dem Toristikunternehmen sondern einer Eventagentur (von dem Herrn, der mich auch schonmal kurz angerufen hat).
Ich hatte eine Mail an das Toristikunternehmen geschrieben - die scheinen das dann weitergeleitet zu haben.

Ist dieser Herr und/oder diese Eventagentur dann auch der Adressat einer Anzeige wegen Lärmbelästigung?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Ist dieser Herr und/oder diese Eventagentur dann auch der Adressat einer Anzeige wegen Lärmbelästigung?


Vermutlich dann der Herr, aber warum nicht einfach gegen "Unbekannt"?
Den Behörden ist es ein Leichtes den richtigen Adressat zu finden. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
..., aber warum nicht einfach gegen "Unbekannt"?
Den Behörden ist es ein Leichtes den richtigen Adressat zu finden. ;)


Naja, ich dachte, wenn man bei der Anzeige gleich nen Namen hat, dann wäre das besser...
Aber wenn gegen Unbekannt auch gut ist, dann natürlich besser so.

Danke Dir für die Antwort

Grüße
toschm

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Zitat (von eh1960):

Da man rückwirkend den Lärm nicht messen kann, wird man zurückliegende Lärmaktivitäten auch nicht nachweisen können.


Wenn man aber Videoaufnahmen davon hat? Die Metadaten haben ja nen Zeitstempel...

Eine Videoaufnahme ist keine technische Lärmmessung. Sie sagt über den tatsächlichen Lärmpegel exakt Null aus.

Zitat:
Zitat (von eh1960):
Man kann übrigens auch gegen den Vermieter vorgehen, der gilt als "Mitstörer", wenn er nicht dafür sorgt, daß seine Mieter keinen unzulässigen Lärm machen.


Hatte ja das Touristikunternehmen angeschrieben und denen mein Interesse an der Partylocation bekundet und um nährer Infos gebeten... Also um rauszubekommen, ob die wirklich der Vermieter der Partylocation sind.

Jetzt hat mich heute einer angerufen mit Handynummer und hat nur seinen Nachnamen genannt aber keine Firma (lustigerweise als ich die Stunde bei der Polizei gewartet habe).
Hat mir dann erzählt, was das kostet etc.
Habe aber mal nach der Handynummer gesucht und habe ihn als Mitarbeiter einer Eventagentur ausgemacht...

Wenn man wissen will, wer der Grundstückseigentümer ist, wendet man sich ans Grundbuchamt und beantragt Einblick in das Grundbuchblatt für die Villa. Begründung: Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Grundstückseigentümer, da vom Grundstück Störungen ausgehen. Das Stichwort lautet "berechtigtes Interesse".
Man kann dem Grundbuchamt dabei gleich sagen, daß einen lediglich Name und Anschrift des Eigentümers interessieren, nicht weitere Informationen wie eingetragene Hypotheken etc.pp. Das erleichert es in der Regel ganz erheblich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Vermutlich dann der Herr, aber warum nicht einfach gegen "Unbekannt"?

Weil eine Anzeige erfolgreicher ist, je weniger man ermitteln muss, je besser die Beweise sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil eine Anzeige erfolgreicher ist, je weniger man ermitteln muss, je besser die Beweise sind.


Die Mail, die ich nun bekommen habe mit den Infos, kommt von einer Eventagentur mit Sitz in Berlin und Köln.

In der angehängten pdf-Präsentationsmappe und auf der Homepage steht unter Kontakt & Impressum nicht diese Eventagentur sondern eine GmbH mit Sitz in der besagten Villa.

Wer ist denn dann der Verantwortliche? Die Eventagentur, über die ich die Partylocation mieten kann oder der Kontakt, der im Impressum aufgeführt ist?

Grüße
toschm

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Zitat (von Harry van Sell):
Weil eine Anzeige erfolgreicher ist, je weniger man ermitteln muss, je besser die Beweise sind.


Die Mail, die ich nun bekommen habe mit den Infos, kommt von einer Eventagentur mit Sitz in Berlin und Köln.

In der angehängten pdf-Präsentationsmappe und auf der Homepage steht unter Kontakt & Impressum nicht diese Eventagentur sondern eine GmbH mit Sitz in der besagten Villa.

Wer ist denn dann der Verantwortliche? Die Eventagentur, über die ich die Partylocation mieten kann oder der Kontakt, der im Impressum aufgeführt ist?

Das kann man so überhaupt nicht beantworten. Man muss auch Ordnungsrecht und Zivilrecht (zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Besitzstörung) unterscheiden.

Verantwortlich für Lärm, der von einem Grundstück emittiert, ist zunächst mal immer derjenige, der diesen Lärm konkret verursacht.

Hinter diesem kommt dann der Besitzer des Grundstücks, also der, der das Hausrecht auf dem Grundstück hat, denn von dem kann ggf. verlangt werden, daß er die Lärmemission abstellt. Lässt er einen Dritten auf seinem Grundstück zu laut lärmen, kann er als Mitstörer in Regress genommen werden. Da sind wir dann beim Zivilrecht.

Last but not least kann man versuchen, den Eigentümer des Grundstücks als Mitstörer in Regress zu nehmen. Der muss auf den Besitzer (Mieter) einwirken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von eh1960):

Verantwortlich für Lärm, der von einem Grundstück emittiert, ist zunächst mal immer derjenige, der diesen Lärm konkret verursacht.

Last but not least kann man versuchen, den Eigentümer des Grundstücks als Mitstörer in Regress zu nehmen. Der muss auf den Besitzer (Mieter) einwirken.


Das heißt, bei der nächsten Ruhestörung rufen wir die Polizei, erstatten Anzeige gegen den Lärmenden und teilen dann der Polizei mit, dass wir auch gerne gegen den Besitzer der Location und/oder gegen den Vermittler (die Eventagentur / Ansprechpartner) eine Anzeige aufgeben möchten?

Grüße
toschm

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von toschm):
teilen dann der Polizei mit, dass wir auch gerne gegen den Besitzer der Location und/oder gegen den Vermittler (die Eventagentur / Ansprechpartner) eine Anzeige aufgeben möchten?
Oder MACHT es einfach? Wozu hast du sonst recherchiert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder MACHT es einfach? Wozu hast du sonst recherchiert?


Hi Anami,

Ich werde beim nächsten Lärm Anzeige erstatten... Aber wie schon gefragt... wenn ich nach dem nächsten Lärm zur Polizei gehe (meine gesammelten Unterlagen nehme ich natürlich mit) - erstatte ich dann Anzeige gegen den Eigentümer der Immoblie oder d´gegen die Eventagentur, die die Location vermietet?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von toschm):
erstatte ich dann Anzeige gegen den Eigentümer der Immoblie oder d´gegen die Eventagentur, die die Location vermietet?

Nein, gegen den Verursacher des Lärms.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nein, gegen den Verursacher des Lärms.


Hallo Harry van Sell,

und warum nicht gegen den Vermieter bzw. die Eventlocation?

Grüße
toschm

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