Lärm aus Garage

28. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 174x hilfreich)
Lärm aus Garage

Liebe Forumsmitglieder,

unser auf der anderen Straßenseite gegenüberliegende Nachbar hat eine Doppelgarage, die aber eher als Wohn-/Partyraum genutzt wird. Hierin sind Regale aufgebaut, stehen Sitzmöbel mit Tisch, ein Fernseher ist an der Wand befestigt, Dartspiel usw. und auch mit einer Heizung versehen. Das Auto steht fast das ganze Jahr, außer bei extremen winterlichen******rungsverhältnissen, auf dem Stellplatz davor.

Das würde mich alles nicht stören, wenn nicht die Lärmbelästigung sehr groß wäre. Die Garage wirkt wie ein Verstärker. Da dieser Raum sehr intensiv als Aufenthaltsraum genutzt wird (z. B. Fußball schauen, mit Gästen/Freunden zusammensitzen, Spielzimmer der Kinder usw.) haben wir somit eine große Geräuschkulisse. Gespräche hören wir so, als wenn die Leute bei uns auf der Terrasse sitzen. Besonders schlimm ist es nachts, wenn wir schlafen wollen. Da die Nachbarn nicht arbeiten müssen und somit bis spät nachts zusammensitzen, trinken, rauchen, „Spaß haben", ist es für uns nicht möglich, bei offenem Fenster zu schlafen. Es hört sich so an, als wenn die Party direkt vor unserem Schlafzimmer stattfindet. Und gerade wenn es draußen warm ist und man gerne die Fenster im Schlafzimmer offen haben möchte, ist es besonders schlimm, da ja dann die Nachbarn sich auch vermehrt in Ihrer „Garage" amüsieren.

Ich bin schon zwei mal nachts rübergegangen und habe um mehr Ruhe bzw. darum gebeten, doch das Garagentor zu schließen. Denn dann hören wir so gut wie nichts mehr. Das geht dann wieder ein paar Tage gut, dann steht das Garagentor wieder offen und der Lärm ist wieder vorhanden.

Es kann doch nicht sein, dass ich nachts aufstehen, mich anziehen und die Nachbarn um Ruhe bitten muss bzw. das Garagentor zu schließen. Welche Möglichkeiten habe ich hier noch, falls meine mündlichen Bitten nichts fruchten? Wir wohnen in einem kleinen Ort, Polizei gibt es hier nicht. Die hätte eine Anfahrt von über 30 min. Wären sicherlich nicht amüsiert, wegen so etwas anzufahren. Habt Ihr mir einen Tipp?

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"Mücke"

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14 Antworten
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#2
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 174x hilfreich)

Ist es nicht normal, bei warmer******rung und vor allem im Sommer bei offenem Fenster schlafen zu wollen? Damit störe ich doch keinen. Und das andere empfinde ich einfach als nächtliche Ruhestörung. Es ist tagsüber schon sehr unangenehm. Da kann ich es aber noch irgendwo akzeptieren, aber nachts!? Kann ich nicht verlangen, dass spätestens ab 22:00 Uhr die Partys in Zimmerlautstärke abgehalten werden? Und Zimmerlautstärke bedeutet für mich, dass der Lärm im "Zimmer (sprich: Garage)" bleibt und nicht andere belästigt.

Ist diese tägliche anderweitige Nutzung der Garage als "Wohnraum" überhaupt erlaubt?

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"Mücke"

31x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 174x hilfreich)

Von mir aus kann der Nachbar mit seiner Garage machen, was er will. Mir geht es um die Ruhestörung. Wenn aber Reden und Bitten nicht hilft? Dann sehe ich nur den Weg, ihm entweder mit Vorschriften zur nächtlichen Ruhestörung (falls es die in diesem Fall gibt, deshalb bat ich um Tipps) oder das Bauamt zu kontaktieren (wenn überhaupt möglich, bin auch hier für Tipps dankbar).

Oder liege ich mit meinem Empfinden sowieso völlig daneben. Hier hätte ich halt auch gerne die Meinungen anderer, um mich besser orientieren zu können. Vielen Dank schon mal.

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"Mücke"

10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Die Polizei rufen, es kann dir egal sein wie lange die dafür brauchen. Die kommen eh nur wenn es nichts wichtigeres zu tun ist.

Jedoch kann man schon verlangen das du deine Fenster schließt - auch im Sommer.

Das Bauamt kann nur was machen wenn du als Zeuge auftrittst. Denn wenn die Garage zu ist sieht ja keiner was. Du musst aussagen das die dort "wohnen".

Uwe

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""

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 174x hilfreich)

Hallo, Uwe,

ist es wirklich so, dass auch nach 22:00 Uhr gelärmt werden kann und ich meine Fenster schließen muss, wenn's mich stört, was den Geräuschpegel ja nur mindert und nicht ganz abstellt. Was ist denn mit der Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, von der man immer wieder liest und hört? Gilt die in solchen Fällen nicht? Und was ist mit der gebotenen Rücksichtnahme? Wenn die Störungen ja nur selten wären, aber das geht ja so fast jeden Tag/Abend/Nacht!

Ich wünsche euch allen eine ruhige Nacht!

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"Mücke"

3x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

quote:
ist es für uns nicht möglich, bei offenem Fenster zu schlafen.

Daruf gibt es keinen Rechtsanspruch.



quote:
Wir wohnen in einem kleinen Ort, Polizei gibt es hier nicht.

Dann nehme man die aus dem nächsten Ort ...



quote:
Wären sicherlich nicht amüsiert, wegen so etwas anzufahren.

1. Das ist auch deren Job, dafür bezahlt ihr sie.
2. werden genervte Polizisten erfahrungsgemäß den Ruhestörern recht schnell die Konsequenzen deutlich machen.



quote:
Was ist denn mit der Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, von der man immer wieder liest und hört?

Vom Osterhasen liest oder hört man auch wieder mal ...
Nachtruhe bedeutet nicht automatisch Totenstille ...

Was wer wie aushalten muss ist umstritten.

Die Gerichte ziehen in ermangelung anderer Vorlagen die TA-Lärm als Richtschnur bei der Beurteilung einer wesentlichen / unwesentlichen Beeinträchtigung durch privaten Lärm heran.
Desweiteren gelten jedoch auch noch die jeweiligen Imissionsschutzgesetze des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden.
Bezüglich der Ruhezeiten haben viele Gemeinden auch entsprechende individuelle Regelungen. Diese wären bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.

Einteilung der TA-Lärm
Industriegebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 70 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 70 dB(A)

Gewerbegebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 65 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 50 dB(A)

Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 60 dBA
nachts (22.00 - 06.00) 45 dBA

allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 55 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 40 dB(A)

reine Wohngebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 50 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 35 dB(A)

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten:
tagsüber (06.00 - 22.00) 45 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 35 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.


Hier noch einige Werte zur Orientierung was man "aushalten" muss:
Hauptverkehrsstraße (10 m Abstand): ca. 70 dB(A)
Fernseher auf Zimmerlautstärke (1 m Abstand): ca. 60 dB(A)
Sprechender Mensch (normale Unterhaltung, 1 m Abstand): ca. 50 dB(A)
Sehr ruhiges Zimmer: ca. 25 dB(A)
Blätterrauschen, Atmen: ca. 15 dB(A)


Es können auch wesentlich niedrigere Werte angesetzt werden wenn der Lärm besonders störend empfunden wird.

Es sind jedoch immer Einzelfallentscheidungen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 174x hilfreich)

Hallo, Harry van Sell,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Na ja, Polizei ist ja sowieso das letzte Mittel, zu dem ich greifen würde. Ich wollte hier eigentlich nochmals das Gespräch mit den Nachbarn suchen und hatte gehofft, dass ich mich dabei auf bestehende Regelungen beziehen könnte. Immer wieder hatte ich auch in diesem Forum oder in anderen gelesen, dass z. B. beim Grillen oder anderen Feierlichkeiten diese ab 22:00 Uhr möglichst nach drinnen verlegt werden sollten wegen Zimmerlautstärke und evtl. Störung der Nachbarn. Wenn mein Mann und ich abends auf unserer Terrasse sitzen, unterhalten wir uns so leise, dass niemand gestört wird. Haben wir Gäste, halten wir diese ebenfalls dazu an oder gehen halt rein. Das verstehe ich unter gegenseitiger Rücksichtsnahme. Wenn es bei unseren Nachbarn nur ab und zu mal lauter würde, damit könnte ich leben. Mich ärgert nur die Häufigkeit. Was noch dazu kommt: In unserem Wohngebiet ist es nachts sehr, sehr ruhig. Kein Verkehr oder anderer Lärm, obwohl allgemeines Wohngebiet/Mischgebiet. Da hört man bei geöffnetem Fenster absolut nichts, vielleicht morgens die Vögel. Somit sind die Nachbarn und ihre Gäste in der Garage, die ja auch noch wie ein Verstärker in unsere Richtung wirkt, besonders störend. Vor allem wird die Lautstärke mit jedem Glas Alkohol immer lauter.

Wir hatten früher viele Jahre an einer Hauptverkehrsstraße gewohnt und ich war so froh darüber, endlich nachts ohne Störung und bei geöffnetem Fenster schlafen zu können.

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"Mücke"

2x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Ist nur die Frage wie man das praktisch umsetzt. Denn so ein Lärmgutachten bringt nur was wenn ein vom Gericht bestellter Gutachter es vornimmt. Den Sonntag Nacht zu bekommen geht ja noch, nur den Gegner dazu dann ein laute Party zu feiern wird wirklich schwer.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Homer2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wir hatten früher viele Jahre an einer Hauptverkehrsstraße gewohnt und ich war so froh darüber, endlich nachts ohne Störung und bei geöffnetem Fenster schlafen zu können.


Kann ich sehr gut verstehen und nachvollziehen ... Wenn immer und immer wieder Reden nicht fruchtet, befürchte ich, dass das "Letzte Mittel" Polizei wohl unumgänglich ist. Bleibt zu hoffen, dass die nach dem zweiten oder dritten Polizei-Einsatz es verstehen ... Good luck!

Btw, darf eine Garage eigentlich als Wohnraum genutzt werden!?

quote:
nur den Gegner dazu dann ein laute Party zu feiern wird wirklich schwer.


Der "Gegner" bzw. Lärmverursacher muss ja nicht unbedingt davon wissen, würde ja das Ergebnis, da gebe ich dir Recht, "verfälschen"?

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