Lärm durch Bohrmaschine des Nachbars über 3 Jahre

26. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fragende77
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)
Lärm durch Bohrmaschine des Nachbars über 3 Jahre

Hallo,

könnte mir jemand durch Angabe des richtigen Paragraphen weiterhelfen?
Es geht um den folgenden Sachverhalt: Nachbar, der ein Mittelhaus in einem Reihenhäuserkomplex hat. Alles sind Eigentümer, sodass Mietminderung nicht in Frage kommt.

Nachbar ist leidenschaflicher Renovierer, besser gesagt: bowhmaschinensüchtig. Er hat für die Renovierung seines Hauses - obwohl es ein 15 Jahre altes Haus ist - über 3 Jahre gebracht. Dabei hat JEDEN verdammten Tag um die 2-3 Stunden gebohrt, Wochenende dann außerhalb den Ruhezeiten, teils 6-8 Stunden täglich.
Direkte Nachbarn machen sich teils auch Sorgen, dass die Wänder vor lauter Löcher einstürzten werden. Egal, nicht relevant.
Nun hat das ganze Theater, nachdem so 2 Jahre Ruhe war, seit einer Woche wieder angefangen. Extrem laut, ALLE Nachbarn (insgesamt 5) beklagen sich über den Lärm, man versteht das eigene Wort im Haus nicht mehr. Direkte Nachbarn sind mit den Nerven am Ende.

Frage: gibt es denn ein Gesetz, das dem Nachbar die Bohr- und Klopfwut etwas einschränkt? Für Mieter gibt es ja Mietminderung, was gibt es denn für Hauseigentümer?

Danke im Voraus!

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Ärgert der Nachbar?

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Nur die Nachtruhe ist heilig und unangemessener Lärm wie Radio oder gewerblicher Lärm.
Das er "renoviert" kann man ihm kaum verbieten.

Unsere Nachbar sägt und hackt Brennholz - fast täglich

Uwe

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#2
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 422x hilfreich)

Hallo Fragende 77,
schauen Sie mal hier weiter bei Frage einen Anwalt, z.B.:

[color=red]Frage geschrieben am 19.07.2009 18:22:35

Betreff: Lärmbelästigung

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht[/color]


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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fragende77
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
@Hardy: der Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB ist im kionkreten Fall stark an der Beeinträchtigung durch Immissionen gebunden. Daran könnte es möglicherweise scheitern, ja... Irgendwie ist das Ganze schon einbisschen ungerecht verteilt, ich meine, ein Mieter kann Mietminderung verlangen. Da wird nicht lange an strengen Massstäben gepfeilt. Dazu gibt es auch viel Literatur im Netz.
Das kann's echt net sein... das sind Jahre der Belästigung, die echt nicht ohne sind. Labersack: gegen deine Belästigung kannst du dich durchaus wehren, auf Grundlage der Unterlassung nach § 1004 BGB . Eine Sägemaschine ist durchaus sehr laut, zudem diese täglich zum Einsatz kommt. Ist das Gebiet was du beschrieben hast denn noch ein "Wohngebiet"?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Das Problem an der Säge und auch der Bohrmaschine ist die gelegentliche Nutzung. Man wird keine Nutzungsuntersagung bekommen, denn dann könnte der ja nie wieder seine Wohnung renovieren.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

quote:
Direkte Nachbarn machen sich teils auch Sorgen, dass die Wänder vor lauter Löcher einstürzten werden. Egal, nicht relevant.

Stimmt, denn es sind ja seine Wände ...



Eine gelegentliche Nutzung der Bohrmaschine zu Renovierungszwecken kann man nicht untersagen.
Er lässt die Machine ja nicht 2-3 Stunden durchlaufen?

Auch eine längere Phase der Renovierung muss hingenommen werden.

Zwar kann man auch außerhalb der Ruhezeiten nicht beliebig viel Lärm gemacht werden, aber ob hier die Grenze der Erträglichkeit objektiv überschritten ist, müsste dann wohl ein Lärmgutachten zeigen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Der hat dann die Einbuße und kann gegen den lärmenden Nachbareigentümer auch nicht viel machen.


Der klagt gegen den Einen und verkündet dem Anderen den Streit. Er hat ja den Mieter als Zeugen für den Krach, und den Nachbarn für die Ruhe.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)



Hier sollte man sich den § 906 BGB und die dazu ergangene Rspr. ansehen.

Ganz unterbinden kann man die Bohrerei demnach wohl nicht, aber halbwegs vernünftige Zeitfenster wären wohl durchsetzbar.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fragende77
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Also irgendwie geht das alles einbisschen schief…

quote:
quote:

Direkte Nachbarn machen sich teils auch Sorgen, dass die Wänder vor lauter Löcher einstürzten werden. Egal, nicht relevant.


Stimmt, denn es sind ja seine Wände ...


Ich habe gesagt, dass es Reihenhäuser sind, das bedeutet, dass es nicht nur seine Wände sind, sondern gleichzeitig auch diejenigen der direkten Nachbarn. Er bohrt praktisch an die gemeinsame Wand. Unsere 6 Häuser hängen alle dran.

@Sassy2: So hatte ich das Ganze ja auch gemeint: ein Mieter kann Mietminderung verlangen. D.h. der Lärm behindert ihn also in seinem Wohnrecht und er hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Minderung der Miete. Damit wollte ich ja andeuten bzw. fragen was nun der Vermieter machen kann. Es muss doch auch ein Recht für ihn bereit stehen, die Lücke kann doch nicht einfach so hingenommen werden.

@flewless: ja, das sieht nach einer vernünftigen Lösung aus. Selbstverständlich würde mir auch nicht passen, wenn ich nicht renovieren könnte. Steht wirklich nicht zur Debatte, kann ich verstehen. Hab ja 3 Jahre lang nicht wirklich was gesagt, im Gegensatz zu allen anderen Nachbarn. Ich bin wirklich die harmlosere Partei. Ich wollte mich ja auch erst informieren, ob ich überhaupt recht dazu habe, mich doch einbisschen über ihn aufzuregen. Das stört wirklich. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er nach 2 Jahren das Haus wieder ständig renovieren muss. Ist zwar seine Sache – klar – aber ich habe Angst, dass der Lärm wieder 3 Jahre andauern wird.

Was sagt ihr dazu? http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm
Soweit ich verstanden habe, ist dieser Paragraph aber subsidiär, tritt also zurück, wenn speziellere Regelungen eingreifen.

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#10
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 399x hilfreich)

quote:
Das Problem an der Säge und auch der Bohrmaschine ist die gelegentliche Nutzung. Man wird keine Nutzungsuntersagung bekommen, denn dann könnte der ja nie wieder seine Wohnung renovieren.


also wie wird renovieren definiert? was alles ist renovieren und wo gehts in den umbau über?
meiner meinung ist bohren nur beschränkt zum renovieren zu zählen. renovieren ist pinsel in farbeimer und dann an die wand, kleister auf die tapete und klatsch an die wand, fußboden mir etwas auslegen. dafür braucht man keine bohrmaschiene. eventuell bei laminat oder parkett die säge. das wars... möbel aufstellen usw ist kein renovieren. deshalb, was zum teufel muß man da soviel bohren? das kann doch nur gewerblich sein.

ich würde in dem fall aufs recht schei..en! mit dem typen mal tacheles reden, den mal ne runde gebohrt ist ja ok, bilder aufhängen usw... alles ok... aber permanent.

klatscht den mit ner spritze buttersäure unter die tür... nur so ein bisschen oder sonst was. ja ja, ich weiß, das ist nicht recht...aber ist das ein recht den nachbarn jahrelang mit der bohrmaschine zu quälen? siehst du... ;) , aber nicht erwischen lassen :devil:


:cheers:

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"

Im ewigen Gedenken."

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

quote:
Ich habe gesagt, dass es Reihenhäuser sind, das bedeutet, dass es nicht nur seine Wände sind, sondern gleichzeitig auch diejenigen der direkten Nachbarn. Er bohrt praktisch an die gemeinsame Wand. Unsere 6 Häuser hängen alle dran.

Was sind das denn für Häuser? Bzw. wie alt sind die?
Mir waren bisher nur Reihenhäuser bekannt, wo jedes Haus seine eigene Wand zum Nachbarn hin hat ...





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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fragende77
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich verstehe nicht so recht, ob das eine ernste Frage ist, oder ob du das ironisch meinst. Ganz an Anfang habe ich doch gesagt, dass die direkten Nachbarn sich Sorgen wegen der Tragfähigkeit der Wand machen. Nicht ich, owbohl mir dies auch nicht egal ist, denn wir haben zB alle denselben Dach (in einem Stück also). Wenn eine Wand einreisst und das Dach damit beschädigt wird, dann wird mein Dach auch beeinträchtigt, ja.
Aber malen wir jetzt nicht den Teufel an die Wand, ursprünglich wollte ich nur wissen, ob es da ein Gesetz gibt, was ihn in seiner Bauwut etwas hintert. Ich würde mit ihm keinen Streit anfangen wollen. Er streitet genug mit den anderen Nachbarn. Ich wollte ihm vorerst nur ganz diskret das Gesetz ins Briefkasten einwerfen. Es gibt nichts schlimmeres wie ein Nachbarstreit, vielleicht kommt er so einbisschen zur Vernunft... ich weiss auch nicht wie ich das sonst einfädeln sollte.
Ich will nicht übertreiben, aber ich könnte euch garantieren, dass so ein Nachbar auch euch etwas auf dem Kecks gehen würde. Bei allen Verständnis, dass er so fleissig ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Ja die Frage war ernst gemeint.
Wie gesagt, ich kenne bis jetzt nur Reihenhäuser mit zwei getrennten Wänden.


Unbestritten würde es mir auch nach einer gewissen Zeit auf den Keks gehen, jedoch wird man ohne Anwalt, Gericht und Lärmgutachten da wohl nicht weiter kommen ...





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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.02.2011 12:53:31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fragende77
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Na soweit will ich nicht gehen. Nachbarschaftliche Ruhe ist mir mehr wert. Wie bereits erwähnt hätte ich ihm halt nur mal gerne was in den Briefkasten geschmiessen; irgendeine Regelung, die ihm einbisschen zum Nachdenken gibt.
Hm, es ist auch nicht so, dass er ab nun überhaupt nichts mehr machen sollte. Nur halt vielleicht nicht jeden Tag oder nicht gleich stundenlang bohren. Schade, wäre irgendwie gerecht gewesen, finde ich.

P.S.: und ja, die Nachbarn teilen sich die Wand. Es besteht keine Doppelwand zwischen den Häusern. Ich kenne das aber auch nicht anders... Lediglich die äußeren zwei Häuser haben eine Außenwand, die nur ihnen gehört. Der besagte Nachbar hat aber ein Haus in der Mitte, er teilt sich also die Wand mit zwei Nachbarn (links und rechts). Das Dach ist - wie bereits erwähnt - an einem Stück gebaut. Es betrifft also alle Nachbarn.

-- Editiert am 28.02.2011 16:35

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Man könnte ja mal versuchen zu bluffen ...

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#17
 Von 
Fragende77
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Man könnte ja mal versuchen zu bluffen ...

*Grins* ich warte noch einbisschen ab und ja: gegebenenfalls werde ich versuchen zu bluffen :-)). Vielleicht hat er aber auch genug mit dem Ärger der anderen Nachbarn ;-), dann bin ich aus dem Schneider (haha).

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