Ich bin mit meiner Freundin vor gut 4 wochen in eine neue Wohnung gezogen. Die wohnung liegt im 2. OG und uns war vor Einzug bekannt, das sich im EG unter unserer Wohnung eine Kneipenähnliche Wirtschaft befindet. Nun ist es so, das an Jedem Wochenende nachts Lärm durch laute Musik und die dadurch sehr lauten Unterhaltungen und der Gesang der Gäste zu hören ist.
Die Laustärke nimmt meist jedoch nicht ab sondern steigt sogar.
Am letzen Samstag hab ich dann mal genau auf die Uhr geschaut. Die Musik wurde gegen 21:45 in unserer Mietwohnung hörbar und war noch bis weit nach Mitternacht zu hören. Meine Freundin ist dann gegen halb 2 uhr Morgens runter gegangen, mit der bitte, leiser zu machen. Die Angestellte sagte auf die Aussage meiner Freundin, das dies jedes wochenende sei, sie möchte sich bitte an den Chef wenden.
Meine Fragen hierzu :
1. Wie laut darf eine solche Wirtschaft zu welchen Zeiten sein?
2. Wie hoch darf der maximale Lärmpegel in unserer Wohnung sein, der von der Kneipe ausgeht ( soweit ich informiert bin, dürfte ich eigentlich gar nichts hören, oder)
3. Welche Schritte kann ich unternehmen, wenn sich dieser Zustand nicht ändert ?
Gruß, S.K.
Lärm durch Kneipe
10. November 2003
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Frage vom 10. November 2003 | 12:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm durch Kneipe
#1
Antwort vom 8. Dezember 2003 | 19:53
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 14x hilfreich)
Hallo,
also 1. es kommt darauf an wo ihr wohnt!?
2. Wir kennen es so, daß Sperrzeit um 1.00 Uhr ist.
Wendet Euch an das Ordnungsamt in der Stadt und fragt nach, die müssen Auskunft geben.
3. Wenn ich in eine Wohnung ziehe, die über einer Kneipe liegt, muß ich mit so etwas rechnen. Da kann ich nur sagen ;selbst dran schuld!!
Und jetzt?
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