Hallo,
ich bin vor ca. 3 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Im Nachbarhaus ist eine Bäckerei im Erdgeschoss. Meine Wohnung befindet sich in der 1. Etage.
Also ich einzog, gab es die Bäckerei zwar schon, hatte jedoch einen anderen Besitzer. Inzwischen wird sie von einem Italiener betrieben. Seit der Neueröffnung kann ich nun nicht mehr in Ruhe schlafen. ab 11 Uhr abends läuft der Backofen (leises Brummen). Das stört mich nicht einmal. Jedoch wird ständig gepoltert, als würden nebenan Möbel verrückt! Ich habe nun mehrfach das Gespräch gesucht. Wir haben 2 Dinge gefunden, die auch geändert wurden (Gummifüße unter Metallständern)... Jedoch wird immer noch gepoltert, so dass man nachts aufwacht.
Nachdem ich nun wieder das Gespräch gesucht habe, wurde ich gefragt, ob ich arbeitslos sei und zu viel schlafe oder ob ich es nötig hätte, meine Miete zu mindern. Natürlich habe ich nach solchen Gesprächen keine Lust mehr, mich weiterhin mit dem Bäcker abzugeben...
Unter mir wohnt ein Pärchen. Auch diese Mieter haben festgestellt, dass die Geräusche viel lauter geworden sind, seit der neue Bäcker eingezogen ist.
Nun meine Frage: welche Möglichkeiten habe ich, um wieder schlafen zu können? In meinem Mietvertrag steht übrigens nichts von Lärm durch eine Bäckerei und ich wurde auch nicht auf soetwas bei Vertragsabschluss hingewiesen (bei dem Pärchen unter mir steht dies hingegen im Mietvertrag)...
Dieses dumpfe Poltern raubt mir den Verstand! Muss ich damit leben, dass der 50er-Jahre-Bau scheinbar sehr hellhörig ist und der Bäcker nicht leise arbeiten kann? Die Backofengeräusche stören mich ja gar nicht... Aber es hört sich eben ständig so an, als würde jemand seine Möbel verrücken...
Ich danke für Antworten...
Lärmbelästigung - Bäckerei poltert unentwegt
lies dir doch mal den Thread von kitty85 durch, die hatte neulich ein sehr ähnliches Problem.
Und wieder der Bäcker!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
...und bald gibt es keine frischen
Brötchen mehr
-- Editiert von odil am 10.02.2006 09:54:51
doch - aber nur noch im Industriegebiet und nur noch abends
Hallo!
Als Sie eingezogen sind wussten Sie doch dass nebenan die Bäckerei ist und damit auch
eventuelle Lärmbelästigung.Der Bäcker muss nun mal nachts backen damit Sie morgens frische Brötchen haben.Das Pltern kommt bestimmt vom verschieben der Teigmulden und
das wird wohl nicht die ganze Nacht so sein.
Es gibt Ohrpads die man benutzen kann oder der Bäcker muss seinen Betrieb schliessen(lach)damit Sie schlafen können!!!!
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Einfach mal hier nachlesen:
http://www.123recht.net/columns.asp?column=19
Oder liegt es am Italiener
- vielleicht ein pizzaBÄCKER?!?!?.
Sorry, aber das darf ja wohl nicht war sein, selten so gelacht:):)
-- Editiert von feuerelfe am 13.02.2006 22:14:39
Natürlich wusste ich, dass ein Bäcker in der Nähe ist! Aber muss ich damit rechnen, dass ich den Lärm auf einer anderen Etage und im Nachbarhaus noch höre? Zumal ich nie darauf hingewiesen wurde? Die Bäckerei ist absolut nicht isoliert. Fliesen direkt auf Estricht. Auch wenn sich hier immer alle darüber aufregen, wenn man sich über den Bäcker beschwert... aber ich denke, dass es auch Grenzen gibt. Ohrpads helfen nicht, da es VIBRIERT. Es poltert unentwegt. Das ist nicht normal. Vorher war ein anderer Bäcker in der Backstube (vor 3 Monaten) ... DA gab es komischer Weise keine Probleme. Ich habe langsam den Eindruck, dass man in solchen Foren nicht auf Hilfe hoffen kann. Es kommen immer nur die gleichen Sprüche...
@dph78: so pauschal würde ich das nicht sehen.
Wenn Sie im 1. OG wohnen, wie wollen Sie Geräusche genau (auch wenn im Nebenhaus) unter Ihnen nicht hören??
Da bei Ihrem Einzug bereits ein Bäcker vorhanden war, sehe ich auch keine Begründung dafür, warum dieser Betrieb(zumal im Nebenhaus) in Ihrem Mietvertrag stehen sollte.
Es ist allgemein üblich, ass Bäckereien nachts arbeiten. Es ist auf Lärmschutz zu achten, jedoch wenn die Wände so dünn sind, werden Sie dagegen wenig ausrichten können.
Lassen Sie einen Gutachter kommen, ob der Lärm außerhalb des üblichen Rahmens liegt, wenn ja, können Sie Unterlassung durchsetzen, wenn nicht, bleibt Ihnen nur der Auszug.
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Lassen Sie einen Gutachter kommen, ob der Lärm außerhalb des üblichen Rahmens liegt, wenn ja, können Sie Unterlassung durchsetzen, wenn nicht, bleibt Ihnen nur der Auszug.
So ein Gutachter kostet locker bis zu € 3.500,00!
-- Editiert von Franceska am 14.02.2006 12:55:55
zum glück habe ich einen netten vermieter, der sich auch kümmert! ich bin auch nciht die einzige wohnpartei,die sich gestört fühlt. es gibt unter mir ein pärchen, das bestätigt, dass der lärm deutlich mehr geworden ist, seit der bäckergewechselt hat! ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dumpfes gepolter, geknalle, vibrieren die ganze nacht ertragen muss. vor allem, da noch die küche zwischen der wand zum bäcker und dem schlafzimmer liegt! das surren der maschinen etc. stört mich ja gar nicht! nur das geknalle. das hört sich so an, als würde über mir die ganze nacht jemand die möbel verschieben.
das hier habe ich übrigens im netz gefunden! zudem auch noch ein urteil damals, wo ein bäcker wegen ruhestörung zu einer geldstrafe verurteilt wurde! es kann nicht sein, dass dieser lärm normal ist!
hier der Auszug:
2. Duldung wesentlicher Immissionen gem. § 906 Abs. 2 BGB
Der Eigentümer hat wesentliche, ortsübliche Immissionen dann zu dulden, wenn sie nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindert werden können.
a) Wesentliche Immissionen
Auch die nach den genannten Kriterien als wesentlich zu qualifizierende Beeinträchtigung infolge einer Immission nach Abs. 1 muss hingenommen werden, wenn sie durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird "und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind" (Abs. 2 Satz 1).
b) Ortsüblichkeit
Ortsüblich ist eine Immission, wenn die Benutzung in dem maßgebenden räumlichen Bereich tatsächlich häufiger vorkommt.
Entscheidend ist die Benutzung des störenden, nicht des gestörten Grundstücks.
c) Keine zumutbare Verhinderung möglich
Wenn wesentliche und zudem ortsübliche Einwirkungen nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindert werden können, sind sie hinzunehmen. Dann ist das beeinträchtigte Grundstück halt in eine bestimmte Umgebung eingebettet (Industrieviertel - Landhausgebiet - landwirtschaftliche Gegend usw.), deren Einwirkungen der Nachbar zu dulden hat.
Beispiel: B betreibt in seiner Bäckerei eine Teigmaschine, die den Nachbarn schon in den frühen Morgenstunden den Schlaf raubt. Die Bäckerei liegt im Bereich des Stadtkerns. Durch einfache Schalldämmungsmaßnahmen für DM 1500,- sind die Geräusche wesentlich minderbar. Duldungspflicht nach § 906 Abs. 2 S. 1 BGB
oder Abwehrrecht nach § 1004 BGB
der Nachbarn?
AGL: § 1004 Abs. 1 BGB
, aber Einwand der Duldungspflicht gem. §§ 1004 Abs. 2
, 906 BGB
:
a) Die Geräusche der Teigmaschine stellen eine Immission nach § 906 Abs. 1 BGB
dar.
b) Sie führt zu einer erheblichen Ruhestörung bei den benachbarten Grundstücken. Die Beeinträchtigung ist mithin auch für einen verständigen Durchschnittsmenschen als wesentlich zu qualifizieren.
c) Der Betrieb einer Bäckerei im Stadtkern kommt aber tatsächlich häufiger vor, so dass von einer ortsüblichen Nutzung auszugehen ist.
d) Doch könnte die Benutzung der Maschine zu untersagen sein, weil Maßnahmen zur Verhinderung der Beeinträchtigung möglich sind. Die Schalldämmungsmaßnahmen sind hier wirtschaftlich zumutbar. Es kommt mithin nicht darauf an, ob B diese Maßnahmen bezahlen kann, sondern ob sie überhaupt von einer Bäckerei der Art, wie B sie betreibt, verlangt werden können. Dies ist der Fall.
Die Nachbarn können den Betrieb der Maschine nach § 1004 Abs. 1 BGB
trotz Ortsüblichkeit der Benutzung deshalb solange untersagen, bis die Schalldämmung installiert ist.
OK,
mit einer mühsam eingeklagten "Schalldämmung" wirds dann mit etwas Glück und viel Geduld evtl. 30% leiser. Willst Du das?
Gruß
TOP
P.S.: Es ist normal, dass Bäcker vor 6 Uhr (nicht ganz geräuschlos) arbeiten.
natürlich ist es normal! ich will ja auch keine ruhe wie in der eifel! aber gepolter, von dem ich nachts mehrmals aufwache, muss wohl auch nicht sein, oder? zumal zwischen der bäcker-wand und meinem schlafzimmer noch eine küche liegt. daran kann man sehen, wie laut es wirklich ist. und es sind nicht nur geräusche, sondern erschütterungen...
ihr wollte mir doch nicht alle erzählen, dass dieser bäcker soviel lärm machen kann, wie er will!? es gibt grenzen!
Na Sie haben doch ein Urteil, welches in "Ihre Richtung" geht, was können wir Ihnen nun noch anderes raten?
Versuchen Sie den Bäcker zu verklagen.
Mehr fällt mir nun auch nicht mehr ein.
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Klar, wird das die letzte Möglichkeit sein. Gestern habe ich ein Gespräch mit der Vermieterin des Bäckers gehabt. Sie macht einen auf Mitleid, will aber versuchen, etwas zu isolieren. Das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung!
Mein Vermieter ist in der Hinsicht auch super. Er kümmert sich viel und ist auf meiner Seite!
Ich rege mich halt ein wenig auf, weil ich immer wieder lese, dass ich schließlich wusste, dass dort ein Bäcker ist und dass ich da mit Lärm rechnen muss!
Klar bin ich bereit, eine gewisse dB-Zahl an Lärm zu ertragen! Aber ich muss doch nicht dulden, dass ich nachts mehrfach wegen wirklich lauten gepolter wach werde!?
Ich hätte halt ein wenig mehr Verständnis erwartet... denn schließlich kann man beim Mieten einer Wohnung nicht davon ausgehen, dass man darin nicht schlafen kann, weil ein Bäcker nebenan ist...
Du wusstest ja, dass du nicht auf eine
Almhütte ziehst. Bedenke doch auch mal, dass du mit diesen Aktionen dem Bäckereibetrieb die Existenz ruinierst.
Man kann eben nicht alles haben.
Natürlich muss man den Lärm, den rücksichtslose Nachbarn verursachen nicht wehrlos und in jedem Fall hinnehmen.
In diesem Fall steht aber keine Mutwilligkeit dahinter, sondern die Leute
tun ihre Arbeit.(auch damit Leute wie du ihre Brötchen bekommen .)
Dämmungen helfen da sehr wenig und nur theoretisch !, das wirst du sehen, falls der Bäcker dazu wirklich verdonnert werden sollte.
aslo solltest Du den Standort wechseln.
Ich finde die Äußerungen hier meist sehr ignorant... Was ist mit meiner Existenz? Ich habe auch sehr viel in die Wohnung investiert, z.B. eine komplette Küche einbauen lassen etc... Jetzt soll ich ausziehen?
Natürlich wohne ich in der Großstadt und nicht auf einer Almhütte. Aber versteht ihr nicht, dass der Lärm nachts unerträglich ist? Es geht hier nicht um leises Surren sondern um Gepolter als würde über mir jemand seine Möbel verrücken. Und das die ganze Nacht! Wenn man nicht betroffen ist, hat man leicht reden. Ich merke, dass solchen Foren nicht geeignet sind, um wirklich Ratschläge zu bekommen!!!
Und der Ratschlag: Zieh doch um - ist immer einfach gesagt!
@dph78: ihr Thema wurde nun bereits ausreichend beantwortet.
Es kann von Ihnen nicht erwartet werden, dass bei Ihren ständigen verbalen Ausfällen(nun wieder: alle sind ignorant) irgendjemand hier auch nur im entferntesten noch ein Interesse daran haben könnte auch nur einen Funken an Mitleid für Ihre Situatiuon aufzubringen.
Ich bin der Meinung, es gibt jede Menge User hier, die Hilfe wirklich benötigen und nicht nur "Leute beschäftigen" wollen, weil sie Langeweile haben.
Also bitte, verschonen Sie uns.
Ich bitte darum, auch richtig zu lesen. Ich habe nicht gesagt, alle sind ignorant, sondern, dass ich viele Äußerungen ignorant finde! Ich zwinge Sie ja auch nicht, mein Thema zu lesen. Es sollte ja nicht schwer fallen, es zu ignorieren!
Desweiteren: keine Sorge! Die Laien-Antworten hier kann ich mir auch selber geben. Ich habe dieses Forum wohl überschätzt.
Ich glaube eher, du hast dich selbst etwas (zu sehr) überschätzt.
... Die Laien-Antworten hier kann ich mir auch selber geben...
bin auf die eigenen Antworten schon ganz gespannt.
(ehrlich, das bleibt der einzige Kommentar, den ich in diesem Thread schreibe)
Hallo!
Das tut uns aber leid. Aber eine Anleitung zur Vernichtung der Bäckerei will hier niemand geben, auch wenn Du vielleicht diesen Antworten brauchst. Hier geäußerte Meinungen sind nicht deshalb inkompetent, weil diese Antworten nicht von Dir erwünscht sind.
Man muss sich auch ein
wenig an den Möglichkeiten orientieren. Die Bäckerei ist nun mal da. In keinem Handwerksbetrieb kann sich jemand leisten ständig darauf zu achten dass nicht auch mal was runtgerfällt, oder dass bei dem nötigen Arbeitstempo mal etwas schäppert.
Keine Dämmung wird das Problem wirklich beheben. Du kannst da noch jahrelang Krieg
führen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
21 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten