Lärmbelästigung - Müssen wir eine Art Lärmprotokoll führen?

6. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
J.
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Lärmbelästigung - Müssen wir eine Art Lärmprotokoll führen?

Hallo,

wir haben ein "kleines" Problem mit den Nachbarn unter uns.
Irgendwie scheinen die zu meinen, sie seien alleine auf der Welt.

Also, es geht schon morgens um 7:15 Uhr los (Wochentags), daß die pubertierende Tochter unserer Nachbarn laut Musik hört. Diese ist trotz geschlossenen Fenstern noch in unserer Wohnung zu hören.

Ab ca. 14:00 Uhr geht das gleiche Spiel wieder von vorne los. Jedoch noch lauter (ich könnte quasi mittanzen, wenn mir die Musik denn wenigstens gefallen würde).

Bekommt die Tochter Besuch, wird auch noch lustig mitgesungen und gegrölt.

Desweiteren hat das Mädel etwas eigenartige Freunde, die gerne zu jeder Tages- und Nachtzeit mit ihren lauten, tiefergelegten Autos vor unserer Haustür (und vor unserem Schlafzimmerfenster) stehen. Da werden dann alle Türen aufgemacht, und die Anlage voll aufgedreht.

Wird sie nachts nach Hause gebracht, ist mehrmaliges lautes Hupen (gerne so gegen 03:30 Uhr) selbstverständlich.

Die Eltern sind allerdings nicht wirklich besser. Sie stellen den Ton an ihrem Fernseher gerne so laut, dass wir oben drüber den Ton abstellen können, und dem Programmverlauf trotzdem problemlos folgen können.

Das Problem ist nur, dass diese Nachbarn 4 Jahre länger dort wohnen als wir. Ausserdem kann man mit ihnen nicht reden, sie werden sofort unfreundlich und ausfallend.

Was können wir also tun?
Da die Wohnungen zwei unterschiedliche Vermieter haben, an welchen Vermieter müssen wir uns wenden?
Müssen wir eine Art Lärmprotokoll führen?
Muss immer Zimmerlautstärke eingehalten werden, oder nur zu bestimmten Zeiten?

Ach ja, den Mietern auf der anderen Seite des Hauses ist diese Lärmbelästigung auch schon negativ aufgefallen (ist so ´ne Art Doppelhaus).

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

-----------------
"Jana"

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo Jana!
Das hört sich wirklich nicht gut an. Ich kan gut nachvollziehen, dass Ihr Euch beeinträchtigt fühlt.
Zunächst zu den Zeiten . die Nachtruhe endet um 7 Uhr, aber dennoch darf die Tochter morgens nicht einen derart ruhestörnedne Lärm verursachen. Es gilt immer Zimmerlautstärke.
Was Deine Frage hinsichtlich Vorgehen betrifft,
zuständig ist Euer Vermieter.
Ihr solltet ihn zunächst schriftlich informieren.
Schildert die Lage unter Beifügung von einer mindestens eine Woche lang geführten Liste, mit Zeitangaben etc. - in einem moderaten Ton!, (versucht den Eindruck zu vermeiden , Nörgler zu sein).
Bittet den Vermieter für Abhilfe zu sorgen.
Dann wartet ab.
Verändert sich nichts, habt ihr die Möglichkeit
der Mietminderung.
Das müsstet Ihr Eurem Vermieter aber vorher ankündigen, Dann im nächsten Monat den Betrag abziehen.
Gruß Odil

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ergänzung

Das Recht zur Minderung tritt sofort ein, du bist nur verpflichtet deinem Vermieter den
M a n g e l anzuzeigen.

(Die Mietminderung muss doch nicht angekündigt werden)
Weitergehende Mieterpflichten, etwa die Minderung anzukündigen oder dem VM eine Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen, bestehen nicht.

Beim Lärmprotokoll , sind evtl. Zeugen von Vorteil, diese solltest du namentlich benennen.

Teile deinen VM auch mit, dass du im Grunde an einer Mietminderung nicht interessiert bist, da diese die Ursache/Mangel für euch nicht behebt, ihr aber auch nicht gewillt seid unter diesen Voraussetzungen die volle Miete zu entrichten.

Teil ihm weiter mit, dass ihr dort gerne wohnen bleiben wollt, nur wenn an dem jetzigen Zustand nichts geändert wird ein beschwerdefreies "normales" Wohnen nicht möglich ist.

So nun viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
J.
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Odil:

Hi,

vielen Dank für Deine Antworten. Das hat mir auf jeden Fall schonmal geholfen. Ich werde mich gleich an meinen Vermieter wenden.

Vielen Dank und schöne Pfingsten!

-----------------
"Jana"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Jana,

als letztes besteht für Sie die Möglichkeit der Regelung durch die Polizei, oder durch eine Unterlassungsklage.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nitterle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Nachbarn sitzten bis 2 Uhr Nachts in ihrem Carport und feiern und reden ziemlich laut. Da wir unser Schlafzimmer direkt über dem Carport haben füllen wir uns in unserer Nachtrruhe sehr gestört. Wie lange dürfen unsere Nachbarn draußen feiern und sitzen?

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#6
 Von 
Nitterle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Nachbarn sitzen meist bis 2 Uhr nachts in ihrem Carport und feiern und unterhalten sich sehr laut. Das Carport liegt genau unter unserem Schlafzimmer. Luftlinie zwischen beiden Häusern etwa 10 Meter. Dementsprechend hallt es auch.

Wie lange dürfen unsere Nachbarn bei diesem Lärm draußen sitzen und welche Möglichkeiten haben wir?

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