Lärmbelästigung - Inwiefern sind Zeltplätze genehmigungspflichtig?

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
paulerecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung - Inwiefern sind Zeltplätze genehmigungspflichtig?

Hi,

unser Haus liegt in einer sehr ruhigen Wohngegend, aber in etwa 100m Entfernung befindet sich ein Freibad mit Bistro.

In letzter Zeit häufen sich dort die Veranstaltungen (Karibische Macht, Mittelaltermarkt, Sommerfest etc.). Auch zelten immer mehr Gruppen (Schulklassen, Vereine) dort.

An sich ist das alles ja ok. Aber wenn am Abend die Musik dröhnt und bis spät in der Nacht gesunden wird oder auf dem Spielplatz geschrien wird, ist an Schlaf nicht zu denken.

Zu meiner Frage:
- Inwiefern sind Zeltplätze genehmigungspflichtig?
- Wie viel muss toleriert werden (Anzahl an Tagen?)
- An wen wendet man sich? Ordnungsamt?
- Wer genehmigt solche Dinge?

Wäre sehr nett, einige Antworten zu erhalten, da es inzwischen seht "unschön" ist...

Vielen Dank vorab,
Paul

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Bei nächtlicher Lärmbelästigung ruft man ganz schlicht die Polizei.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
- An wen wendet man sich? Ordnungsamt?

Oder die Polizei bei aktiver Ruhestörung.

Ansonsten wendet man sich mit der Beschwerde an das Ordnungsamt.



quote:
- Wer genehmigt solche Dinge?

Das zuständige Amt in der jeweiligen Gemeinde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2013 14:54:09
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Ich war vor kurzem bei unserem Ordnungsamt und da wurde mir klipp und klar gesagt, dass Musik generell verboten ist im freien, sowie das nicht einhalten der Sperrzeiten strafbar ist. Wenn z.B. 23 Uhr Schluss ist dann darf um 23 Uhr kein Gast mehr drin sitzen und es darf auch nicht mehr aufgeräumt werden. Wenn nach 22 Uhr extremer Lärm ist polizei rufen die müssen es protokollieren und an das Ordnungsamt weiter reichen, zudem gelten diese als neutrale Zeugen.

Dies ist bezogen auf die Außen Bewirtschaftung.

Der Einsatz von einem Anwalt war nicht so effektiv wie mein Besuch beim Ordnungsamt.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zu beachten ist allerdings, das des bezüglich der Ruhe- und Sperrzeiten meist eine regionale Regelung stattfindet und auch hier Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können.

Als erstes sollte man sich einmal bezüglich der regionalen Regelungen erkundigen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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