Lärmbelästigung bis 2 Uhr

13. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Lärmbelästigung bis 2 Uhr

Hallo, bei unseren Nachbarn hatte einer 18. Geburtstag. Sie haben reingefeiert, je später der Abend desto lauter wurde es. Um 0 Uhr zündeten sie dann ein Feuerwerk im Garten. Die Musik war bis um 2 Uhr so laut das wir in unserem Haus, bei geschlossenen Fenstern, uns gestört fühlten. Es kam dann sogar die Polizei vorbei die allerdings nichts gemacht hat. Wir haben dann mal gelauscht und wir wurden von den Feiernden beschimpft das wir die Polizei gerufen haben (aber das haben wir nicht!). Selbst die Polizisten haben sie beleidigt mit drecks Bullen*******e als sie wieder weggefahren sind.
Und wir hörten wie sie sagten, sie haben extra eine Genehmigung 50€ bezahlt, das sie bis 2 Uhr volles Rohr Musik machen dürfen. Das kann ich mir nicht vorstellen das man so einfach eine Genehmigung bekommt, so laut Musik bis um 2 Uhr zu machen und noch ein Feuerwerk zu zünden!

Wie sieht da die Lage aus?
Danke!

-- Editiert von Moderator am 13.07.2013 18:23

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
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#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

In meiner Stadt gibt es solche Sondergenehmigungen nur für öffentliche Veranstaltungen. Nicht für Privatpartys.
Aber die Party ist ja vorbei, von daher, was willst Du da jetzt noch unternehmen?
Und ich persönlich hab da ja auch Verständnis für, wenn es am 18.Geburtstag mal etwas lauter zugeht.

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#2
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Klar etwas Musik hat ja keiner was dagegen, aber nicht das man 2Uhr nachts sein eigenes Wort im eigenen Haus bei geschlossenen Fenstern nicht versteht!!!
Irgendwann will man auch mal schlafen!!!

Sollen sie doch in die Disco gehen oder sie einen Raum mieten wo sie feiern können! Aber nicht im Freien, lautstark bis um 2Uhr!

Wenn sie bis 22Uhr laut machen würden und dann Rücksicht auf die Nachbarn machen und dann nur noch halbe Lautstärke bis um 0Uhr und dann Schluss wäre es kein Problem!

Aber Rücksicht auf die Anwohner muss schon nehmen!


Naja eine Anzeige beim Ordnungsamt wollen meine Eltern schon noch machen! Da ja auch die Polizei da war, ist es bestätigt wurden der Lärm. Sollte dann also kein Problem sein!

Außerdem wenn es eine Erlaubnis gab, wird der jenige der sie erstellt hat auch eine drauf bekommen!

Und die Beamtenbeleidigung habe ich ja auch noch auf Handy aufgenommen. Und Verläumdung das wir die Polizei gerufen haben. Da kommt einiges auf sie zu...

Also Möglichkeiten genug!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Na, dann, viel Spaß.
Ich gehe davon aus, dass Deine Eltern eh bald umziehen wollten?*g* Ansonsten würde ich ja keinen Nachbarschaftskrieg beginnen wegen einer einmaligen Belästigung, die vermutlich nicht wiederholt wird. Aber müsst Ihr ja wissen.
Im übrigen bringt eine Anzeige beim Ordnungsamt hier nichts. Selbst bei Nachbarn, die regelmäßig zu laut sind und bei denen daher mehrmals die Polizei vor der Tür steht kommt er erstmal dazu, dass da nur ein netter Brief kommt, dass sie dies zu unterlassen haben. Gegen Lärmbelästigung vorzugehen, ist sehr langwierig und schwierig. Nur weil ihr dahin schreibt, kriegen die Nachbarn nicht gleich eine saftige Geldstrafe;-)
Nochmal: wenn das einmalig war - und irgendwie beim 18. Geburtstag ja auch verständlich, dass sich die Nachbarn mal anders verhalten als sonst - , dann würde ich das lassen, Streit anzuzetteln. Sonst lebt man später wegen einer eimaligen Belästigung neben Nachbarn, die einem selbst das Leben auch zur Hölle machen. Oder seid Ihr IMMER leise und macht ALLES absolut korrekt?

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-- Editiert Yogi1 am 13.07.2013 17:50

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Außerdem wenn es eine Erlaubnis gab, wird der jenige der sie erstellt hat auch eine drauf bekommen!

Warum? Rechtswirksame Genehmigungen haben keine Konsequenzen für den Genehmiger, auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

So jetzt haben meine Eltern sich beraten lassen. Es gab lediglich eine Genehmigung das sie sich draussen bis 2 Uhr unterhalten dürfen (normal feiern) und leise Hintergrundmusik anhaben dürfen, um 2 Uhr musste absolute Ruhe herrschen.
Da beides nicht eingehalten wurde, bekommen sie dafür Ärger!

Das Feuerwerk war ebenfalls nicht angemeldet, da 10m weiter vom Feuerwerk ein Rapsfeld steht, was durch 1 Funken brennen hätte können.
Kann es eine Strafe bis 50.000€ geben!

Für die Beleidung von Bullen*******, Assi und Vollidiot bekommen sie auch eine Anzeige.

Außerdem Verläumdung und Nachrede das wir die Polizei angerufen hätten! Bekommen sie die nächste!



Wie gesagt etwas lauter und nicht bis um 2 Uhr hätten wir uns gefallen lassen! Aber nicht das wir bis um 2 Uhr drin mitsingen können... und unser Wort nicht mehr verstehen!

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#7
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Na geht doch!!! - :respekt: dann mal noch angenehmes Wohnen für die Zukunft

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32880 Beiträge, 17268x hilfreich)

Verläumdung und Nachrede das wir die Polizei angerufen hätten Wo ist da die Verleumdung? Dafür muß eine Behauptung nicht bloß falsch sein, sie muß auch geeignet sein, denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen - das kann ich nicht erkennen. Außerdem kann eine Verleumdung denknotwendigerweise nur gegenüber Dritten begangen werden - Sie selbst wissen ja schließlich, daß Sie nicht die Polizei gerufen haben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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