Lärmbelästigung durch Geschäft am Wohngebäude

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb509315-11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Geschäft am Wohngebäude

An dem Wohngebäude, in dem ich wohne, befindet sich eine Wäscherei, welche seit neustem eine sehr laute Klingel angebracht hat, die jedes Mal klingelt, wenn ein Kunde reinkommt. Ich wohne in der 3. Etage und höre sie so laut, dass ich jeden Morgen um 7 aufwache, wenn die Besitzerin den Laden betritt. Dieses Klingeln geht fast pausenlos bis 18 Uhr. Nun habe ich mich beschwert, jedoch weigert sich die Besitzerin die Klingel leiser zu stellen bzw. sie ganz auszuschalten. Als ich dort war erfuhr ich, dass sich wohl der ein oder andere Nachbar auch schon beschwert hat. Meine Frage ist, wie kann ich dagegen vorgehen? Es geht doch nicht, dass meine Nachbarn und ich diesen Lärm tagtäglich ertragen müssen.

-- Editiert von fb509315-11 am 20.02.2019 11:24

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marloon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihr könnt euch doch zur einer Mietgemeinschaft zusammen tun und einen Briefaktion starten. Hierzu sammelt ihr unter dem Brief die Unterschriften der Mieter die sich ebenfalls beschwert haben. Damit könnt ihr dann zum Mieter gehen. Die Frage hier nur wäre wer der Mieter ist ? Handelt es sich um den gleichen Mieter wie von dir?
mfg marloon

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#2
 Von 
fb509315-11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit den Unterschriften klingt gut, aber ich bin mir nicht sicher, wie da die Rechtslage aussieht bzw. wie viele unterschreiben müssten, damit das auch Erfolg bringt. Das Wohngebäude, in dem meine Nachbarn und ich wohnen, gehört zu einer Wohnbaugesellschaft. Können die was dagegen unternehmen?
LG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bei dauerhafter Lärmbelastigung durch Mitmieter, fertigt man als erstes mal ein dataillierte Lärmprotokoll an.
Dann gerichtsfeste Beschwerde beim Vermieter, mit Androhung der Mietminderung.
Den Lärmverursacher unter Beifügung von Beweisen bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn das dann möglichst viele Mitmieter machen, wird da auch entsprechend Druck entstehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Unzulässige Lärmbelästigung durch eine Ladenklingel?

Es gibt bekanntlich nichts, das es nicht gibt, aber ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, daß eine Ladenklingel so laut sein kann, daß sie zu einer unzulässigen Lärmemission führt.

In der Praxis dürften die Chancen gegen Null gehen, weil die Geräusche einer Ladenklingel hingenommen werden müssen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb509315-11):
Das mit den Unterschriften klingt gut, aber ich bin mir nicht sicher, wie da die Rechtslage aussieht bzw. wie viele unterschreiben müssten, damit das auch Erfolg bringt. Das Wohngebäude, in dem meine Nachbarn und ich wohnen, gehört zu einer Wohnbaugesellschaft. Können die was dagegen unternehmen?

Da können so viele unterschreiben wie sie wollen, das ist unerheblich. Entscheidend ist allein: ist die Ladenklingel tatsächlich so laut, daß sie unzumutbaren Lärm verursacht?
Das klärt man durch eine Lärmmessung und letztlich entscheidet das ein Gericht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb509315-11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es klingt unvorstellbar, da Ladenklingeln normalerweise eine angemessene Lautstärke haben. Diese allerdings nicht. Ich wusste die ersten Wochen auch nicht, wo das Klingeln herkommt und dachte, das wären die Nachbarn, weil es für so absurd hielt, dass es wirklich die Ladenklingel drei Stockwerke tiefer ist. Als ich den Laden allerdings betrat dachte ich, mir fliegen die Ohren gleich weg aufgrund dieser extremen Lautstärke. Auch wenn das Klingeln in meiner Wohnung nicht so laut zu hören ist, wie im Laden, ist es störend dieses Geräusch pausenlos von 7-18 Uhr zu hören. In seinen eigenen vier Wänden möchte man ja schon seine Ruhe haben. Und dass auch weitere Nachbarn sich beschwert haben zeigt, dass es kein individuelles Problem ist.

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