Lärmbelästigung durch Musik

26. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
hjahnke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Musik

Guten Tag zusammen,
wir haben folgendes Problem.

Wir haben letztes Jahr gebaut und mußten in den letzten Monaten genervt feststellen, daß im Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite ständig laute Musik entweder gespielt wird oder aber selbst musiziert wird. Bei der Musik handelt es sich zu 99,9% um Rappmusik , deren lauter Bass in nahezu jedem Zimmer unseres
Neubaus zu hören ist (Fatalerweise haben wir ein Holzhaus gebaut.
Die Holzkonstruktion beginnt jedesmal komplett zu schwingen)
Beide Häuser liegen in einem ausgewiesenen Wohngebiet.

Wir haben schon mehrmals (inzwischen bestimmt 10 - 20 Mal mit unseren Nachbarn (den Eltern) gesprochen und hatten auch jedesmal kurzfristig Erfolg. Aber spätestens am nächsten Tage hat der Junior unserer Nachbarn (knapp über 18 Jahre alt) die Musik wieder voll aufgedreht. Zu allem Überfluß läßt er beim Musik hören/musizieren auch noch sein Fenster sperrangelweit offen, so daß der Schall ungebremst unser Haus erreicht.

Darf der Nachbarsjunior so etwas in einem Wohngebiet überhaupt? Und zu welchen Uhrzeiten müssen wir diesen Terror hinnehmen? Oder kann man überhaupt etwas dagegen unternehmen, außer wegzuziehen?

Vielen Dank und viele Grüße,
Hermann

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bitschnau Alfons
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 57x hilfreich)

Wir haben fast genau die gleiche Situation. Alles gute Zureden hilft leider nicht.

Gibt es hier Rechtssprechungen? Oder gibt es Tips oder Erfahrungen, wie das Problem gelöst werden kann.

57x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

Unzulässiger Lärm ist kein Kavalliersdelikt sondern eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Höchstmaß der Ahndung beträgt 5000 Euro.
Dabei reicht es auch aus, wenn die Nachbarschaft erheblich belästigt wird.

Wenn es mit gutem Zureden nicht klappt, dann würde ich erst einmal it der Herbeirufung der Polizei drohen. Wenn das nicht wirkt, dann rufen sie die Polizei. Diese wird dann erstmal auch nur um Ruhe bitten bzw. Verwarnen (5-35 Euro). Aber bei widerholten Beschwerden kann dann ein Bußgeld erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sanft
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo,

klingt verbünftig. Ist das abhängig von Tageszeiten und Dauer der "Beschallung"?

Danke Stefan

21x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Theoretisch ist meist 22-7 Uhr, 13-15 Uhr, nicht an Sonn-und Feiertagen.
Nur, bei einer täglichen Megabeschallung und wenn Sie bereits x-mal mit dem Nachbarn gesprochen haben, dann würde ich nun auch nicht mehr lange fackeln und die Polizei dazu holen. Haben Sie, was ganz sinnvoll ist, ein sog. Lärmprotokoll geführt, dh. notiert, wann in welchem Zeitraum Sie "kostenloser Konzertbesucher" sind/waren und gibt es ggf. Zeugen? Was sagt der Rest der Nachbarschaft oder gibt es nur Ihr Haus und das des Rappers. Auf jeden Fall konsequent dagegen angehen. Ich weiss, wie das nervt. Hatten selbst mal einen Möchtegern-Musikus als Nachbarn, mit eigener "Band" und täglichem Geprobe und Beschallung völlig idiotischer Texte, bei uns hat das Bett die Bässe und Schwingungen so übertragen, wir hätten dem Kamasutra ein neues Kapitel verschaffen können - Liebesleben ohne Eigenbewegung per Bass-Steuerung. Stattdessen haben wir vermutl. Aktien bei einem namhaften Kopfschmerztablettenhersteller.
Ich wünsch Ihnen gute Nerven und schnelle Abhilfe!
Gruss
TomH

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Soraja2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Nachbarin hört immer ihre Musik so laut, dass ich mitsingen kann. Außerdem wird auch immer gesungen, so als ob bei einer Castin-Show mitgemacht werden soll. Ich verstehe einfach nicht, warum die Frau ihr Musik nicht für sich hören kann! Warum muss ich in meinem Arbeitszimmer unbedingt mitsingen?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt überhaupt keine Tageszeit, in der man sich von "Musik oder TV-Lärm belästigen lassen muß.

Die genannten Ruhezeiten 22-7 und 13-15 Uhr gelten nicht grundsätzlich für Lärm, sondern für unvermeidbare Ruhestörungen, wie Rasenmäher, Staubsauger und Waschmaschinen, aber Fakt ist:

Niemand muß sich die laute Musik seines Nachbarn anhören, zu keiner Tageszeit!!

Mein Tipp: 1. immer gut für die Beweisführung: das Lärmprotokoll, wie von TomH auch schon geraten

2. abends und nachts die Polizei rufen, ist auch sicherlich hilfreich bei einem evtl. Gerichtsverfahren.
Wenn Zeugen den Lärm miterleben: schriftliche Bestätigung des Zeugen über das, was er miterlitten hat.

3. Tagsüber ist das Ordnungsamt zuständig: Kontakt aufnehmen, Situation beschreiben und fragen, was zu tun ist.

4. Wenn es einen Vermieter gibt: Beschweren, mit Lärmprotokoll und wiederholt. Der muß reagieren. Wir haben mal einen Mitmieter rauskündigen lassen wegen Lärmbelästigung.

22x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lotec
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo,

ich habe eine Frage zu diesem Thema, und zwar: welche Nummer soll ich wählen, um Lärmbelästigung bei der Polizei zu melden? Ich bin nach Deutschland erst seit Kurzem umgezogen und kenne mich mit solchen Sachen leider nicht aus. Bei 110 habe ich Angst, dass es als Notrufmissbrach betrachtet werden kann. Bedanke mich in Voraus.

32x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Oder ganz einfach, schnell und effektiv: irgend eine gegensätzliche Musikrichtung (Aida, Volksmusik) und aufdrehen, dann merkt der Junge vielleicht (und auch seine Eltern) das Musikgeschmack individuell ist. ;)
Für Musik mit Instrument geben die Richter meistens 4 Stunden (bei Berufsmusiker eher mehr) als grundgesetzlich geschützt an. Musik aus Radio usw. sollte Zimmerlautstärke nicht überschreiten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

@Lotec: Schau einfach in das örtliche TElefonbuch. Da findest du die 'normale' Telefonnummer der Polizei.

Gruß karamel

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also zumindest in berlin ist es die 110. Mißbrauch des Notrufes ist meines Wissens nur dann überhaupt möglich, wenn es vorsätzlich geschieht.

m.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

MAn darf die 110 wählen,wird dann nat. nicht vorrangig behandelt.

Sie können ja den Eltern sagen,das Sie beim nächsten Lärm leider gezwungen sind diesen Weg zu gehen,vielleicht hilft es ja und die Eltern nehmen die Anlage/instrumente weg.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich würde nicht die 110 anwählen,wenns kein Notruf ist.Jeder Bezirk/Dorf/Stadt hat seine eigen Polizeidienststelle, die kann man wirklich im Telefonbuch finden.
Nur bei unserem Dörfchen ist diese Dienstelle nicht immer besetzt um Anrufe entgegen zu nehmen.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.719 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen