Juni 2024: Ein junges und kinderloses Paar zieht ins Dachgeschoss eines Mehrparteienhauses. Recht schnell fällt dem Nachbar ein Stockwerk tiefer die massive Lärmbelästigung auf (Trampeln, Poltern, Geschrei, Türen zuschlagen sowie Rolläden hoch- und runterreißen). Dabei macht es keinen Unterschied, ob es Wochenende ist oder früh am Morgen oder spät in der Nacht. Da in den ersten Wochen nach einem Umzug häufig noch eingerichtet wird und es daher lauter sein kann, reagiert der Nachbar im Stockwerk darunter verständnisvoll und „hält die Füße still", zumal ihm ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis wichtig ist.
September 2024: Da die Lärmbelästigung über die Monate zugenommen hat und laute Streitigkeiten mit wüsten Beschimpfungen hinzugekommen sind – diese finden in der Wohnung, im Treppenhaus oder auf dem Parkplatz vor dem Mietshaus statt –, sieht sich der Nachbar genötigt, das junge Paar freundlich auf die Lärmbelästigung hinzuweisen. Daraufhin wird es kurzfristig etwas ruhiger.
Oktober 2024: Nachdem die Lärmbelästigung wieder das übliche Niveau erreicht hat, weist der Nachbar – nachdem ihm bei einem Versuch, das Gespräch zu suchen, nicht die Tür geöffnet wurde – im Rahmen einer Zufallsbegegnung im Treppenhaus deutlich darauf hin, dass die Schmerzgrenze nun endgültig erreicht ist und es dringend leiser werden muss. Wie schon nach der ersten Begegnung erklärt der junge Mann dem Nachbar, man werde „danach schauen". Beim Hochlaufen murmelt der junge Mann noch etwas Unverständliches.
November 2024: Leider wenig überraschend hat die Lärmbelästigung nicht nachgelassen, weshalb sich der Nachbar dazu entschließt, ein Lärmtagebuch zu führen.
Dezember 2024: Welches weitere Vorgehen empfiehlt sich?
Alle Parteien im Haus sind Mieter.
Danke vorab!
Lärmbelästigung durch Nachbarn - was tun?
7. Dezember 2024
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2024 | 19:44
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Nachbarn - was tun?
#1
Antwort vom 7. Dezember 2024 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (130577 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :Welches weitere Vorgehen empfiehlt sich?
Neben der suche nach einer neuen Bleibe (idealerweise ein freistehende Einfamilienhaus) sollte man erstmal überlegen wie man nachweisen könnte, dass die Geräusche einen Mangel darstellen der zu beseitigen wäre.
Also detailliertes Lärmprotokoll, Lärmmessungen mit geeichten Geräten etc. über einen gewissen Zeitraum.
So denn die gemessenen Werte die Lärmwerte übersteigen und nicht zu den hinzunehmenden sozialadäquaten alltäglichen Lebensgeräuschen zählen, könnte man den Vermieter involvieren oder sogar direkt gegen die Mieter vorgehen.
Spätestens ab da sollte dann ein versierter Fachanwalt für Mietrecht eingeschaltet werden.
Zitat :dass die Schmerzgrenze nun endgültig erreicht ist
Es ist völlig irrelevant, wo die persönliche Schmerzgrenze der Mitmieter liegt
Sozialadäquate Geräusche des alltäglichen Lebens sind hinzunehmen, auch wenn sie einen persönlich nicht gefallen.
#2
Antwort vom 8. Dezember 2024 | 12:20
Von
Status: Unbeschreiblich (40856 Beiträge, 6603x hilfreich)
Das geht. Das kann der Nachbar auch weiterhin führen. Das wäre das weitere Vorgehen. Ob alle im Hause Mieter sind, dürfte für den Nachbarn und seine Problematik nicht relevant sein.Zitat :weshalb sich der Nachbar dazu entschließt, ein Lärmtagebuch zu führen.
Ob das Lärmtagebuch irgendwann zu irgendeiner Konsequenz führt, weiß man nicht und jedenfalls geschieht das nicht von allein.
Frage:
Wer hat denn vorher dort oben im DG gewohnt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Nachbarschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Dezember 2024 | 21:29
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat :Frage:
Wer hat denn vorher dort oben im DG gewohnt?
Ein geschiedener Mann mit seinem hyperaktiven Sohn (5 Jahre). Auch da wurde es mal laut, es war Geschrei oder Getrampel wahrzunehmen und es fiel immer wieder etwas herunter. Das Ausmaß war lärmmäßig jedoch nicht vergleichbar mit dem aktuellen Fall.
Zitat :Sozialadäquate Geräusche des alltäglichen Lebens sind hinzunehmen, auch wenn sie einen persönlich nicht gefallen.
Das u.a. lautstarke Streitigkeiten mit wüsten Beschimpfungen in der Wohnung oder im Treppenhaus, Geschrei oder Türen zuschlagen durch junge Erwachsene als sozialadäquate Geräusche bewertet werden können, war dem Nachbarn bislang nicht bewusst. Dies stellt die Fortführung des Lärmtagebuchs zumindest in Frage.
#4
Antwort vom 8. Dezember 2024 | 21:39
Von
Status: Unbeschreiblich (130577 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :Dies stellt die Fortführung des Lärmtagebuchs zumindest in Frage.
Im Gegenteil, genau deshalb ist ein detailliertes Protokoll erforderlich, für die Frage der Abgrenzung - denn auch die hinzunehmende Sozialadäquanz hat selbstverständlich ihre Grenzen.
#5
Antwort vom 9. Dezember 2024 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (40856 Beiträge, 6603x hilfreich)
Doch, aber diese Bewertung obliegt nicht dem Nachbarn.Zitat :als sozialadäquate Geräusche bewertet werden können,
Und gerade mit präziser Nachweisführung zB durch ein Lärmtagebuch könnte später dieses Verhalten als nicht sozial adäquat, also nicht mehr hinnehmbar für Nachbarn bewertet werden.
Aber: Bis der Nachbar damit bei den Zuständigen *durchgedrungen* ist, hat sich das Paar da oben vermutlich und hoffentlich längst getrennt....oder versöhnt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.968
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
25 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Nachbarschaftsrecht Themen
-
7 Antworten
-
39 Antworten