Lärmbelästigung durch Nachbarn - was tun?

7. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
trsprod
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Nachbarn - was tun?

Juni 2024: Ein junges und kinderloses Paar zieht ins Dachgeschoss eines Mehrparteienhauses. Recht schnell fällt dem Nachbar ein Stockwerk tiefer die massive Lärmbelästigung auf (Trampeln, Poltern, Geschrei, Türen zuschlagen sowie Rolläden hoch- und runterreißen). Dabei macht es keinen Unterschied, ob es Wochenende ist oder früh am Morgen oder spät in der Nacht. Da in den ersten Wochen nach einem Umzug häufig noch eingerichtet wird und es daher lauter sein kann, reagiert der Nachbar im Stockwerk darunter verständnisvoll und „hält die Füße still", zumal ihm ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis wichtig ist.

September 2024: Da die Lärmbelästigung über die Monate zugenommen hat und laute Streitigkeiten mit wüsten Beschimpfungen hinzugekommen sind – diese finden in der Wohnung, im Treppenhaus oder auf dem Parkplatz vor dem Mietshaus statt –, sieht sich der Nachbar genötigt, das junge Paar freundlich auf die Lärmbelästigung hinzuweisen. Daraufhin wird es kurzfristig etwas ruhiger.

Oktober 2024: Nachdem die Lärmbelästigung wieder das übliche Niveau erreicht hat, weist der Nachbar – nachdem ihm bei einem Versuch, das Gespräch zu suchen, nicht die Tür geöffnet wurde – im Rahmen einer Zufallsbegegnung im Treppenhaus deutlich darauf hin, dass die Schmerzgrenze nun endgültig erreicht ist und es dringend leiser werden muss. Wie schon nach der ersten Begegnung erklärt der junge Mann dem Nachbar, man werde „danach schauen". Beim Hochlaufen murmelt der junge Mann noch etwas Unverständliches.

November 2024: Leider wenig überraschend hat die Lärmbelästigung nicht nachgelassen, weshalb sich der Nachbar dazu entschließt, ein Lärmtagebuch zu führen.

Dezember 2024: Welches weitere Vorgehen empfiehlt sich?

Alle Parteien im Haus sind Mieter.

Danke vorab!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130577 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von trsprod):
Welches weitere Vorgehen empfiehlt sich?

Neben der suche nach einer neuen Bleibe (idealerweise ein freistehende Einfamilienhaus) sollte man erstmal überlegen wie man nachweisen könnte, dass die Geräusche einen Mangel darstellen der zu beseitigen wäre.
Also detailliertes Lärmprotokoll, Lärmmessungen mit geeichten Geräten etc. über einen gewissen Zeitraum.

So denn die gemessenen Werte die Lärmwerte übersteigen und nicht zu den hinzunehmenden sozialadäquaten alltäglichen Lebensgeräuschen zählen, könnte man den Vermieter involvieren oder sogar direkt gegen die Mieter vorgehen.

Spätestens ab da sollte dann ein versierter Fachanwalt für Mietrecht eingeschaltet werden.



Zitat (von trsprod):
dass die Schmerzgrenze nun endgültig erreicht ist

Es ist völlig irrelevant, wo die persönliche Schmerzgrenze der Mitmieter liegt
Sozialadäquate Geräusche des alltäglichen Lebens sind hinzunehmen, auch wenn sie einen persönlich nicht gefallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40856 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von trsprod):
weshalb sich der Nachbar dazu entschließt, ein Lärmtagebuch zu führen.
Das geht. Das kann der Nachbar auch weiterhin führen. Das wäre das weitere Vorgehen. Ob alle im Hause Mieter sind, dürfte für den Nachbarn und seine Problematik nicht relevant sein.
Ob das Lärmtagebuch irgendwann zu irgendeiner Konsequenz führt, weiß man nicht und jedenfalls geschieht das nicht von allein.

Frage:
Wer hat denn vorher dort oben im DG gewohnt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
trsprod
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Frage:
Wer hat denn vorher dort oben im DG gewohnt?


Ein geschiedener Mann mit seinem hyperaktiven Sohn (5 Jahre). Auch da wurde es mal laut, es war Geschrei oder Getrampel wahrzunehmen und es fiel immer wieder etwas herunter. Das Ausmaß war lärmmäßig jedoch nicht vergleichbar mit dem aktuellen Fall.

Zitat (von Harry van Sell):
Sozialadäquate Geräusche des alltäglichen Lebens sind hinzunehmen, auch wenn sie einen persönlich nicht gefallen.


Das u.a. lautstarke Streitigkeiten mit wüsten Beschimpfungen in der Wohnung oder im Treppenhaus, Geschrei oder Türen zuschlagen durch junge Erwachsene als sozialadäquate Geräusche bewertet werden können, war dem Nachbarn bislang nicht bewusst. Dies stellt die Fortführung des Lärmtagebuchs zumindest in Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130577 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von trsprod):
Dies stellt die Fortführung des Lärmtagebuchs zumindest in Frage.

Im Gegenteil, genau deshalb ist ein detailliertes Protokoll erforderlich, für die Frage der Abgrenzung - denn auch die hinzunehmende Sozialadäquanz hat selbstverständlich ihre Grenzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40856 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von trsprod):
als sozialadäquate Geräusche bewertet werden können,
Doch, aber diese Bewertung obliegt nicht dem Nachbarn.
Und gerade mit präziser Nachweisführung zB durch ein Lärmtagebuch könnte später dieses Verhalten als nicht sozial adäquat, also nicht mehr hinnehmbar für Nachbarn bewertet werden.

Aber: Bis der Nachbar damit bei den Zuständigen *durchgedrungen* ist, hat sich das Paar da oben vermutlich und hoffentlich längst getrennt....oder versöhnt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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