Lärmbelästigung durch bellenden Hund!

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Naloane
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 31x hilfreich)
Lärmbelästigung durch bellenden Hund!

Einen schönen guten morgen.

Wir wohnen nunmehr knapp 3 Jahre in unserer Wohnung (8 Parteien auf 2 Stockwerken).
Wir haben eine Nachbarin 2. Stock über uns (wir wohnen im Erdgeschoss) die besitzt einen Hund.
Die Dame ist Berufstätig und hat wechselnd Früh- und spätschicht. Hat diese Dame Frühschicht, verlässt sie meist vor 6Uhr das Haus. Von da an bellt der Hund. Wir haben dies schon öfter dukumentiert. Er bellt oft bis zu einer Stunde durch. Ich weiß nicht was da oben passiert aber gegen 7Uhr ist er dann ruhig und man hör gar nichts mehr. Leider sind wir dann aber bereits wach.
Ich habe die Dame bereits darauf angesprochen und sie bestätigte mir sogar dass sie es wisse, denn wenn sie zum Auto ginge würde sie es auch hören. Nun sind die Parkplätze bestimmt 100m weit weg, unsere Wohnungen trennen aber keine 100m, sodass sie sich die Belästigung vorstellen können.

Was können wir hier tun? Wir haben sie darauf angesprochen und im letzten Jahr hat sie sogar von einem anderen Nachbarn einen Brief bekommen, worin dieser sich ebenfalls beschwerte. Welcher Nachbar es war wissen wir nicht, da der Brief anonym am Schwarzen Brett hing.

Ich habe keine Lust und Zeit mich mit dieser Frau vor Gericht zu prügeln, aber ich kann auch Körperlich gar nicht mehr, weil ich so oft morgens nicht mehr schlafen kann.

Ich hoffe auf ein bisschen Hilfe.
Liebe Grüße Nalo

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Mit 10 bis 30 Minuten Gebell am Tag soll der Nachbar leben können. Eine Stunde am frühen Morgen strapziert die Gelduld also - keine Frage.
Was hat die Nachbarin denn gemeint, als ihr sie auf das Gebell angesprochen habt? Mehr als die Feststellung, dass ihr Recht habt, muss sie doch gesagt haben? Ist ihr bewusst, wie sehr sich alle Bewohner belästigt fühlen?

Wenn ein Gespräch nicht fruchtet, dann schaltet auch den VM ein (bei hartnäckigen Fällen kann man darauf verweisen, dass bei anhaltender Lärmbelästigung eine Kürzung der Miete rechtens ist, dann aber Lärmprotokoll führen). In letzter Konsequenz kann auch eine Beschwerde beim Ordnungsamt oder Tierschutzbund folgen (Hund vielleicht nicht artgemäß versorgt zu wenig Bewegungsfreiheit?). Allerdings finde ich das persönlich wirklich nur im äußersten Notfall passend, denn danach ist das nachbarschaftl. Verhältnis im Eimer. So wie beschrieben, scheint ihr euch ja nicht schlecht zu verstehen. Vielleicht den Vorschlag machen, dass sie vor der Arbeit noch eine Runde mit dem Hund geht oder auch einen Tiertrainer bucht, der dem Hund die Abart abgewöhnt.


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6x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Naloane
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,


grundsätzlich haben wir ein normales Nachbarschaftliches Verhältnis. Sie meinte bei dem Gespräch nur, dass sie wisse dass der Hund schonmal bellt, dass sie aber nicht glaubt dass es so lange ist. Ausserdem sei es ja nicht jeden Tag. Mehr eigentlich nicht. Beleidigt war sie, auch wenn sie freundlich geblieben ist habe ich das durchaus gesehen. Die Anderen Nachbarn machen Ihren Mund leider nicht auf (ältere Menschen) und somit stehen wir allein da. Auch den Schreiber des anonymen Briefes kenne ich leider nicht.

Das mit der Mietmiderung wird schwer :-) Ist eine Eigentumswohnung.

Der Hund wird eigentlich von Ihr gut gehalten, sie geht oft mit ihm raus und spielt viel mit ihm, das sehe ich. Auch die Wohnung (ca 60m²) ist für einen kleinen Pudel denke ich nicht zu klein. Ich möchte der Frau ja auch ihr Tier nicht weg nehmen, ich möchte nur morgends schlafen und nicht schon genervt das Haus verlassen.

Kann ich nicht einfach bei der Hausverwaltung anrufen und die bitten sich einzuschalten? Ich will zwar keinen Ärger mit meiner Nachbarin, aber wenn sie es nicht schafft den Hund still zu halten, weiß ich auch nicht weiter.

-- Editiert am 19.01.2011 14:34

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KleineFEE80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ja eine Hausverwaltung ist ja für die Regelung der Wohnparteien zuständig und die wird sich dann an die Frau wenden mit Vorschlägen. Ein Hundetrainig würde sicherlich etwas bringen und das kann man der Frau schon zumuten. Denn dieses bellen übersteigt das normale und erduldbare Maß an Lärm.

Eventuell würde ich das Gespräch noch einmal suchen und auch Ihre Stellung klar machen, bezüglich Schlafmangel usw. und ihr die Möglichkeit mit dem Hundetrainer einmal vorschlagen, aber eben auch, dass diese Situation für Sie nicht tragbar ist auf die Dauer und wenn dann nichts passiert bei der Hausverwaltung anrufen.

Gruss
JJ

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Naloane
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 31x hilfreich)

Meine Hausverwaltung hat mich heute mit den Worten abgewiesen: "Es gibt kein Hundehalteverbot, kaufen Sie sich Ohrstöpsel!"

Was nun? Ich habe bereita mit mehreren Nachbarn gesprochen und erfahren, dass das Gebelle dort auch stört. Jetzt wollte ich eine Unterschriftensammlung machen, musste aber leider feststellen, dass Nacbarn zwar gerne reden, aber dann wenn es drauf ankommt von nichts mehr wissen. Nun stehe ich wieder alleine da.
Die Hundehalterin war beim Hausverwalter und hat sich über mich beschwert, dass ich mich über sie beschwere und sie "belästige" weil ich sie drauf angesprochen habe. Ausserdem sei dies nur ein einmaliger Fall gewesen und würde sicherlich nicht jeden Tag vorkommen.
Ich bin verzweifelt, was kann ich hier noch tun?

Ist es in Deutschland wirklich so, dass ich das ertragen muss?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
LG Nalo

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15x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Naloane
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 31x hilfreich)

Sie ist auch Eigentümerin.
Bei der letzten Versammlung sollt ein Neuer Vertreter gewählt werden, jedoch hat man wieder den gleichen gewählt. Das Thema ist erstmal durch,

Zum Thema Polizei, was bringt es mir, die Polizei zu rufen, die Dame ist ja zu den Zeitpunkten nicht im Haus, wenn der Hund bellt.

Mein Verhältnis zu dieser Frau ist mir mitlerweile wirklich egal.

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7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Nach den Nachbarrechtsgesetzen in den Bundesländern gibt es wohl eine Ruhezeit, egal welcher Art von Lärm, von 22:00 bis 07:00 Uhr.
Bellt "Ihr" Hund früh tagtäglich nach Weggang der Nachbarin bis 07:00 Uhr, dann haben u.U. eine Handhabe, siehe NRGesetz.
Ein Urteil auf Bundesebene habe ich nicht gefunden.
Klicken Sie doch mal unter frage-einen-Anwalt, das Stichwort Hundegebell an. Da gibt es sicherlich viel für Sie zum Lesen.



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9x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12304.03.2011 09:44:02
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

9x Hilfreiche Antwort

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