Lärmbelästigung durch gewerbliche Musik-Band

13. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Lärmbelästigung durch gewerbliche Musik-Band

Hallo,

ein Bekannter betreibt mit zwei weiteren Personen eine gewerbliche Musik-Band.

Er besitzt ein Einfamilienhaus mit einer angebauten Garage, die aus zwei Räumen besteht, eben der Garage und dahinter einer Werkstatt, die mit einer Türe von dem Garagen-Raum getrennt ist.

In dieser ehem. Werkstatt werden von der Band Musikproben durchgeführt.

Man kann sich das so vorstellen, dass am Verstärker mit Keyboard, normaler Gitarre und Bassgitarre gespielt wird und dabei von 2 Männern gesungen wird.

Die Werkstatt ist wohl kaum gedämmt, so dass im Abstand von 250 Metern die Bässe der Bassgitarre noch gut über den Boden spürbar sind. Im Abstand von 500 Metern ist die Musik noch gut genug zu hören, um den Songtext verstehen zu können.

Die Umgebung ist recht dicht mit Einfamilienhäusern mit recht kleinen Grundstücken bebaut.

Es handelt sich um ein Dorf mit 1000 Einwohnern in Niedersachsen. Die Gegend ist als Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet ausgewiesen.

Da bereits einige Anwohner ihren Unmut über den Lärm geäußert haben, der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht und an Arbeitstagen dann eben ab 17/18 Uhr bis um 20 Uhr, macht sich mein Bekannter über die rechtlichen Konsequenzen langsam Gedanken.

Im Abstand von ca. 100 Metern wohnt eine Nachbarin, die behauptet, dass sogar bei geschlossenen Fenstern (neuere Fenster mit Plastikrahmen – also nicht uralt), man die Vibrationen der Bässe über den Boden in ihrem Wohn- und im Schlafzimmer spürbar sind.

Sie hat einen pflegebedürftigen, schwerkranken Mann, der auch noch wohl eine Herzerkrankung hat. Sie klagt, dass sein Blutdruck als Folge des Lärms jedes Mal ansteigt, wenn sie ihn an ein Dauer-Meßgerät anschließt und der überhöhte Blutdruck nicht mehr mit Medikamenten zu kontrollieren sei. Er nimmt wohl schon die Maximaldosen gegen den Blutdruck, die nicht gesteigert werden können. Der Lärm wird seinen ohnehin hohen Blutdruck wohl noch weiter steigen lassen, da er vermutlich als Folge auf Lärm, Stresshormone ausschüttet. Sein Arzt wird das vermutlich so bestätigen, wenn er dazu aufgefordert wird.

Man muss aber auch dazu sagen, dass, als die Frau mit dem Mann ihr Haus kauften, die Band in der Werkstatt nur sporadisch (1x pro Monat) geprobt hat. Erst in der letzten Zeit hat das stark zugenommen, dass in den letzten Monaten jeden zweiten Tag geprobt wird. D.h. die Frau mit dem Mann konnten nicht damit rechnen und es nicht wissen, als sie das Haus kauften, dass quasi nebenan eine Lärmquelle sich auftun wird.

Die anderen Nachbarn kann ich auch verstehen. Wenn die Leute von der Arbeit nach Hause kommen, wollen sie von der Arbeit entspannen und nicht von hauptsächlich bayrisch gewürzter Musik im Feierabend beschallt werden. Erst recht gilt das für den Sonntag.

Nach rechtlichen Informationen haben wir schon Google bemüht, was leider nur wenige Antworten zu Tage lieferte, da es sich dabei nur um privates Klavierspielen oder privates Gitarrespielen handelte.

Hierbei geht es aber um eine *gewerbliche* Musikband und genau da ziehen wohl die Gerichte die Grenze zwischen privatem und gewerblichen Lärm, auch von einer Musikkapelle.

Kennt jemand Vorschriften, die von einer solchen gewerblichen Band in Bezug auf ihre Lärmemissionen beachtet werden müssen?

Wann darf geprobt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen?

Wie lange?

Wie laut? Sind Lärmschutz-Maßnahmen wie z.B. die Dämmung der Räume, die für die Proben verwendet werden, verpflichtend?

Danke für Eure Antworten.

Grüße
Freeman303

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat:
der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht

Da würde selbst private Bands Probleme geben.



Der Bekannte scheint eine überaus gutmütige und geduldige Nachbarschaft zu haben?
Wenn das Fass überläuft, kann jeder einzelne das nicht nur beim Ordnungsamt/der Polizei anzeigen, sondern auch eine Unterlassungserklärung/Unterlassungsklage veranlassen. Da kann man dann je Vorgang ab 600 EUR aufwärts rechnen, mal Faktor X.

Er wäre gut beraten hier in eine effektive Lärmdämmung oder in Ortswechsel zu investieren. Das dürfte billiger kommen und dem nachbarschaftlichen Frieden zuträglich sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht

Da würde selbst private Bands Probleme geben.


Das gilt aber nur für reine Wohngebiete. Auf dem Land, in Misch oder in Gewerbegebieten sieht das anders aus.
Die Unterschiede in den erlaubten Grenz-Schallimmissionen sind zwischen reinen Wohngebieten und Mischgebieten recht erheblich. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

a) in Industriegebieten
70 dB(A)

b) in Gewerbegebieten
tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)

In Industrie- und Gewerbegebietengibt es keine Einschränkungen an Sonntagen gegenüber Werktagen

c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)

d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)

e) in reinen Wohngebieten
tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)

f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)

Das gilt NUR für Werktage, an Sonn und Feiertagen gilt die für nachts festgelegte dB(A) ganztägig.


Laut BImSchV könnte es also passieren das die Tonanlage mit einem vom Ordnungsamt verplombten Limiter versehen wird.

Signatur:

Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache

0x Hilfreiche Antwort

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