Lärmbelästigung durch neue Mieter

25. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
A.D.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung durch neue Mieter

Hallo,
also ich habe folgendes Problem: Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem 6 Parteien-Haus. Einer der Eigentümer hat seit einer Woche neue Mieter. Aber seit dem die Neuen eingezogen sind, machen sie einen höllen Lärm (z.B. andauerndes Türe zu schlagen) und klauen aus der Waschküche Waschmaschinenpulver und Weichspüler ( und das alles in der 1. Woche!!!!!). Die Mieter trauen sich nicht mehr ihre Wäsche in der Waschküche aufzuhängen, weil sie befürchten, dass was entwendet werden könnte. Die Mülltone war lt. eines Mieters schon nach zwei Tagen voll, weil die Neuen ihren Müll nicht trennen. Mein Mieter und der Mieter eines anderen Vermieters haben mit Kündigung gedroht. Was können wir tun, um die Mieter des Eigentümers gegen seinen Willen raus zu bekommen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 132x hilfreich)

Sprechen Sie mit Ihrem Verwalter, der ist für die Zustände im Hause der richtige Ansprechpartner und wird sich mit dem Eigentümer der vermieteten Wohnung auseinander setzen.

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"caschmi"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 689x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

Hallo.
ich gehe einmal davon aus, dass Sie dem
Eigentümer der betreffenden Wohnung
den Sachverhalt geschildert haben.
Der Verwalter einer EtW- Anlage ist zwar
ein weiterer Ansprechpartner, aber mit
eigentlich wenigen Rechten ausgestattel.
Er kann den Eigentümer auffordern, auf die
Einhaltung der Hausordnung durch seine Mieter zu sorgen. Das ist aber schon alles.
Stellt sich der ET stur, bleibt nur die Unterlassungsklage. Dazu sollten sich alle
betroffenen anderen ET einig sein und somit
den Verwalter bevollmächtigen, einen juristischen Weg zu beschreiten.
Versuchen Sie Einigkeit unter den anderen
ET also herzustellen und zunächst gemeinsam Druck auf den Eigentümer mit dem schwierigen Mieter auszuüben.

Ja und Eigentümerversammlungen lassen sich nicht einfach so eben mal einberufen, das
weiss jeder Eigentümer aus Erfahrung.
Der Verwalter muss mindestens 2 Wochen vorher dazu einladen, dieTagesordnungspunkte korrekt benennen
und kann dann nur hoffen, dass alle genüged
motiviert sind, zu kommen.
Normalerweise ist eine ET-Versammlung einmal im Jahr. Man kann sich nicht wegen
jeder offenen Frage treffen.
Viel Glück also!

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