Hallo liebe Community
Ich wäre dankbar wenn mir hier vlt jemand weiterhelfen könnte bzw. zumindest ein paar Tipps wie ich weiter vorgehen könnte.
Ich habe ein Haus inkl. Industriegelände von meinem Vater geerbt. Es ist Industriegebiet, angrenzend daran direkt Wohn/Mischgebiet. Wir sind gerade noch am renovieren, bewohnen aber schon längere Zeit das EG. Direkt an unser Grundstück
grenzt eine große Auto und LKW Werkstatt. Letzten Sommer war dort wohl Besuch mit Hund und der Hund hat die ganze Nacht gebellt, wir haben daraufhin die Polizei gerufen, da das Gelände komplett umzäunt und abgeschlossen ist und es keine Chance gibt zu klingeln o.ä., die hat aber leider gesagt sie können auch nichts machen da zudem der Hund auch ruhig war bis die Polizei dann da war. Wir haben uns dann am nächsten Tag direkt bei den Nachbarn beschwert, dann war auch Ruhe und für uns die Sache eigentlich erledigt. Anfang des Jahres wurde dann eine Party auf dem Gelände (im Gebäude) gefeiert. Gegen 5Uhr immer noch laute Musik, auch hier haben wir die Polizei gerufen da an Schlaf nicht zu denken war. Es erging ein Bußgeld gegen den Nachbar, der hat Einspruch eingelegt, morgen wurde dazu nun eine Hauptverhandlung angesetzt.
Seit dieser Party und der Anzeige ist der Nachbar allerdings beleidigt und schikaniert uns wo er nur kann. So hat er eine große, laute Maschine direkt an die Grundstücksgrenze gestellt die immer wieder anspringt und extrem laut ist. Diese steht direkt angrenzend zu unserem Freisitz, aber es ist nicht daran zu denken dorthin zu sitzen wenn dieses Ding rattert! Ich war dann dort und habe nachgefragt ob man dies nicht irgendwo anders platzieren könnte und wie lange das denn noch geht. Die Antwort war nur, aufgrund diverser Anschlüsse müsse die Maschine dort stehen und das geht so lange bis die Maschine wieder ordnungsgemäß funktioniert da diese gerade repariert wird. Lange Rede kurzer Sinn, ich bin mir sicher der Nachbar macht dies mit voller Absicht. Sobald wir draußen sind, wird die Maschine eingeschaltet. Die Ruhezeiten werden dabei aber eingehalten. Dann hat er noch stinkende Behälter mit Abfall auf einen Platz direkt zum Grundstück gestellt. Man kann sich vorstellen wie das ist bei 35°C wenn so etwas quasi direkt unter dem Schlafzimmerfenster steht!
Ich war dann gestern nochmals dort, aber ich wurde nur höflich hinauskomplementiert, dass es eben ein Industriebetrieb ist und es da auch mal Lärm gibt und da Abfall steht und man damit eben rechnen muss wenn man in ein Industriegebiet zieht.
Was kann ich hier am besten tun? Wie viel DB müssen wir auch tagsüber aushalten? Kann man hier wirklich gar nichts auch wegen dem Gestank tun? Ich gehe davon aus dass es keinen Sinn macht nochmals mit dem Nachbarn zu reden sondern es nur noch immer schlimmer wird.
Vielen Dank für ein paar Tipps
Grüsse
Waldfee
Lärmbelästigung im Industriegebiet / unmöglicher Nachbar
Zitat:Ich gehe davon aus dass es keinen Sinn macht nochmals mit dem Nachbarn zu reden
Kommunikation ist das A und O für eine gute Nachbarschaft und die wurde in der Vergangenheit vernachlässigt bzw. m. E. wurde überreagiert:
Im letzten Jahr hat ein Hund gebellt und ihr habt die Polizei verständigt.
Angang diesen Jahres wurde ein Party gefeiert und ihr habt die Polizei wieder gerufen.
Ich wundere mich nicht, dass der Nachbar etwas unumgänglich wurde
....ansonsten könnt ihr euch z. B. beim Ordnungsamt erkundigen, was in einem Industrie-/Mischgebiet zu ertragen ist.
-- Editiert von HeHe am 11.07.2019 12:22
Wie auch mein Vorschreiber habe ich kein Verständnis für euer Vorgehen. Keiner von uns lebt alleine auf dieser Welt. Meiner Meinung nach habt ihr völlig überzogen reagiert. Der Nachbar macht jetzt anscheinend nur das was erlaubt ist.
Grundstück verkaufen, eine andere Wohnung suchen und es sich dann nicht mit den neuen Nachbarn, wegen solch Pillepalle, wieder verscherzen.Zitat :Was kann ich hier am besten tun?
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Es ist also planungsrechtlich ein Industriegebiet gem. § 9 BauNVO
? Dann dürfen dort ausnahmsweise Betriebsinhaber und Hausmeister wohnen. Gemäß TA Lärm sind tags und nachts 70 dB(A) als Richtwert einzuhalten. Wenn du den Betrieb in dem Industriegebiet nicht führst, kannst du da nicht wohnen.
Es gibt keine Ruhezeiten in einem Industriegebiet.
Zitat :Wie auch mein Vorschreiber habe ich kein Verständnis für euer Vorgehen. Keiner von uns lebt alleine auf dieser Welt. Meiner Meinung nach habt ihr völlig überzogen reagiert. Der Nachbar macht jetzt anscheinend nur das was erlaubt ist..
Nunja, was soll man den tun wenn ansonsten kein herankommen möglich ist?
Zitat :Es ist also planungsrechtlich ein Industriegebiet gem. § 9 BauNVO ? Dann dürfen dort ausnahmsweise Betriebsinhaber und Hausmeister wohnen. Gemäß TA Lärm sind tags und nachts 70 dB(A) als Richtwert einzuhalten. Wenn du den Betrieb in dem Industriegebiet nicht führst, kannst du da nicht wohnen.
Es gibt keine Ruhezeiten in einem Industriegebiet.
Ich denke nicht dass das so korrekt ist, tagsüber 70dB(A) ist wohl korrekt, doch nachts ist dies entsprechend weniger. Und auch in einem Industriegebiet gibt es daher so etwas wie Nachtruhe. Und ohrenbetäubende Musik ist sicher kein Lärm den man ertragen muss, auch nicht in einem Industriegebiet!
Und Beschwerden wegen 70 noch über 90dB(A) oder Hundegebell oder Gestank bringen gar nichts.Zitat :Wenn du den Betrieb in dem Industriegebiet nicht führst, kannst du da nicht wohnen.
Zitat:Nunja, was soll man den tun wenn ansonsten kein herankommen möglich ist?
Es hat mal ein Hund gebellt, dann wurde einmal eine Party gefeiert.....meine Güte, da ruft man doch nicht die Polizei! Das ist nichtmal ein Gespräch wert - erst dann, wenn es sich wiederholt.
Zitat:Ich denke nicht dass das so korrekt ist, tagsüber 70dB(A) ist wohl korrekt, doch nachts ist dies entsprechend weniger. Und auch in einem Industriegebiet gibt es daher so etwas wie Nachtruhe. Und ohrenbetäubende Musik ist sicher kein Lärm den man ertragen muss, auch nicht in einem Industriegebiet!
Warum fragst du, wenn du doch die Antwort zu kenne glaubst?
Im Industriegebiet gibt es keinen Nachtruheanspruch, weil dort niemand ruht, da wird gearbeitet!
Deshalb wohnt dort normalerweise auch niemand, es sei denn, in Verbindung mit seinem Gewerbe.
-- Editiert von HeHe am 11.07.2019 16:00
Sollte man tatsächlich in einem Industriegebiet wohnen und keinen Bestandschutz haben, dann müsste der Nachbar nur mal kurz beim Amt anrufen und man hat ganz andere Probleme in Form einer Nutzungsuntersagung...
Zitat :doch nachts ist dies entsprechend weniger. Und auch in einem Industriegebiet gibt es daher so etwas wie Nachtruhe.
Wir sprechen also nicht von Deutschland?
Zitat :Nunja, was soll man den tun wenn ansonsten kein herankommen möglich ist?
Offensichtlich konnte man doch am nächsten Tag zum Nachbarn gehen, um sich zu beschweren. Ich gehe davon aus, dass das am Folgetag der Party auch so möglich war oder gewesen wäre.Zitat :Wir haben uns dann am nächsten Tag direkt bei den Nachbarn beschwert,
Altes deutsches Sprichwort sagt "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus" . Ich denke, der Ratschlag von weiter oben, vermieten und sich eine andere Wohnung suchen, dürfte der Beste sein, denn da werden Sie garantiert nicht mehr glücklich werden. Oder Sie versuchen es mit KratzFüßchen beim Nachbarn und entschuldigen sich mit Bückling für Ihr Verhalten.
Zitat :Ich denke nicht dass das so korrekt ist, tagsüber 70dB(A) ist wohl korrekt, doch nachts ist dies entsprechend weniger. Und auch in einem Industriegebiet gibt es daher so etwas wie Nachtruhe. Und ohrenbetäubende Musik ist sicher kein Lärm den man ertragen muss, auch nicht in einem Industriegebiet!
Gemäß der TA Lärm gibt es nur einen Immissionsrichtwert für ein Industriegebiet und der ist 70 dB(A). Es gibt dort keine Nachtruhe.
Dann möchte ich noch erwähnen, dass der Beurteilungspegel tags auf 16 h gemittelt wird, d. h. wenn es mal kurz laut ist, kommt da auf 16 h nix raus. Nachts zählt zwar die lauteste Stunde, jedoch bezweifele ich in diesem Fall hier, dass das Wohnen legal ist.
Liebe Waldfee,
ein Industriegebiet heisst Industriegebiet weil Industrie dort laut sein darf. Läuft der geerbte Betrieb eigentlich noch? Ansonsten kann es Probleme mit dem Wohraum geben den ihr dort schafft / renoviert.
Zitat :Kommt man nicht selber auf die Idee, dass das Gebelle nerven könnte und Nachts die Musik stört?
In einem Industriegebiet? Da ist doch jeder an- und abfahrende LKW lauter.
Und kommt man sicht selber auf die Idee, dass Gleiches mit Gleichem vergütet wird?
wirdwerden
Hallo,
eine gute Nachbarschaft kann nur aus beidseitiger Rücksichtnahme bestehen und nicht aus Egoismus eines Einzelnen, der meint, tun und lassen zu können, wie er möchte. Entschuldigen sollte sich der Lärmverursacher, nicht jener, der mit Lärm belästigt wird. Oft ist es so, dass derjenige der belästigt wird, auch noch als Übeltäter dasteht. Man muss hinterfragen, wo der Weg mit diesem Egoismus hinführt?
Da wird ein Umdenken des Miteinander gefordert. In wieweit das möglich ist, hängt von einer gewissen sozialen Intelligenz ab, die man in jungen Jahren schon fördern und erlernen sollte. Schönes Wochenende
Zitat :In wieweit das möglich ist, hängt von einer gewissen sozialen Intelligenz ab, die man in jungen Jahren schon fördern und erlernen sollte.
Mimimi ... man sollte erstmal mit Intelligenz hinterfragen, warum man in einem Industriegebiet wohnt und dort die Ruhe einer reinen Wohngegend erwartet.
Zitat :Anfang des Jahres wurde dann eine Party auf dem Gelände (im Gebäude) gefeiert. Gegen 5Uhr immer noch laute Musik, auch hier haben wir die Polizei gerufen da an Schlaf nicht zu denken war. Es erging ein Bußgeld gegen den Nachbar, der hat Einspruch eingelegt, morgen wurde dazu nun eine Hauptverhandlung angesetzt.
Das ist wohl hier nicht mehr machbar.Zitat :eine gute Nachbarschaft kann nur aus beidseitiger Rücksichtnahme bestehen
Spannend ist eigentlich nur, was die gestrige Hauptverhandlung ergab.
Vllt. lesen wirs?
Zitat :Auch in einem Industriegebiet kann man machen was man will.
Richtig. Selbst Lärm ist da erlaubt.
Zitat :Aber wer noch nie Lärm ausgesetzt war, kann und wird das nie verstehen.
Wer sich vor Lärm schützen will, sollte nicht in ein Industriegebiet ziehen.
Trifft hier aber nicht zu, denn es geht hier um ein Industriegebiet. Hier versucht eine Privatperson Zustände eines Wohngebietes in einem Industriegebiet durchzusetzen. Wer ist hier also derjenige, der versucht die andere Partei in dessen Rechten zu beschneiden?Zitat :eine gute Nachbarschaft kann nur aus beidseitiger Rücksichtnahme bestehen und nicht aus Egoismus eines Einzelnen,
Ja innerhalb der geltenden Gesetze darf man das natürlich auch in einem Industriegebiet. Gut erkannt.Zitat :Auch in einem Industriegebiet kann man machen was man will.
Hallo, auch im Industriegebiet gibt es Nachbarn, da sind auch Nachbarschaftsgesetze einzuhalten. Es versucht hier keine Privatperson jemanden sein Recht zu beschneiden, sondern der Verursacher des Lärms kann nicht tun und lassen was er will, trotz Industriegebiet. Hundegebell und überdimensionierter Partymusiklärm die ganze Nacht hat nichts mit Industriegebietlärm zu tun.
Auch in einem Industriegebiet kann man natürlich "NICHT" machen, was man will.
Als die Polizei kam, waren die Hunde still. Die Polizei hat nichts gehört---außerdem konnte sie eh nichts machen. Was sollte die Polizei wegen Hundegebell unternehmen?Zitat :Hundegebell
Woraus schließt du das?Zitat :überdimensionierter Partymusiklärm die ganze Nacht
Könnte es die Silvesterparty gewesen sein? 1x Party und schon wieder die Polizei?
Was jetzt folgt, ist lediglich die (üble) Rache der Nachbarn. Ohne Hunde und ohne Party.---So sind Nachbarn manchmal.
Die TE wohnen dort Tag und Nacht . Ob das im Industriegebiet erlaubt ist--- ist noch klärungsbedürftig.
Es gab doch eine Gerichtsverhandlung, vielleicht gabs einen Vergleich?
Hallo, es geht ja im Gesamten darum, dass man nicht unnötigen Lärm erzeugt und die Nachbarn damit belästigt. Der TE hat sich ja nicht über Industrielärm beschwert. Warum bellen Hunde? Situationsbedingt! Der Hundebesitzer muss sich darum kümmern, dass die Nachtruhe Anderer dadurch nicht gestört wird, dasselbe trifft auch auf überdimensionale laute Musik zu. Man kann gerne mal eine Party feiern, vorher bei den Nachbarn anfragen und Bescheid sagen, dann hat bestimmt niemand was dagegen. Jetzt mit "Rache" und Willkür das Problem zu lösen, ist kein guter Ansatz. So beginnen Kleinkriege unter Nachbarn, weil Einer damit anfängt und tut, wie es ihm gefällt.
Nochmal: Es gibt im Industriegebiet Lärmgrenzen. Werden diese eingehalten, so ist nichts zu beanstanden. Es wird nicht unterschieden zwischen unerlaubtem Lärm und erlaubtem Lärm.
Es geht hier darum, dass jemand im Industriegebiet wohnt und glaubt, dass er anderen sein persönliches Lärmempfinden als Grenze aufzwingen kann.Zitat :Hallo, es geht ja im Gesamten darum, dass man nicht unnötigen Lärm erzeugt und die Nachbarn damit belästigt.
Der Hundebesitzer braucht sich, in einem Industriegebiet, nur darum zu kümmern, dass die Hunde nicht lauter sind als Lärm generell in einem Industriegebiet erlaubt ist. Das gleiche gilt für die Musik. Es spielt schlicht und einfach keine Rolle von welcher Art der Lärm ist.Zitat :Der Hundebesitzer muss sich darum kümmern, dass die Nachtruhe Anderer dadurch nicht gestört wird, dasselbe trifft auch auf überdimensionale laute Musik zu.
Ich denke, das Problem wird sich keineswegs lösen. Auch mit anderen Aktionen nicht. Das meinte ich auch nicht. Ich schätze die Reaktion eben als *Rache* ein.Zitat :Jetzt mit "Rache" und Willkür das Problem zu lösen
Schon klar. Nun ist das Rettungsboot namens *Rücksichtnahme* längst versenkt--- man hat sich bei Gericht getroffen.Zitat :dass man nicht unnötigen Lärm erzeugt und die Nachbarn damit belästigt.
Man könnte seiten-und wochenlang über *unnötigen Lärm* diskutieren, vor allem unter Nachbarn. Da kann man was HÖREN...
Und jeden Tag bzw. nach jeder Seite könnte man einen Appell einfügen--- bitte nehmt Rücksicht und stört euch nicht gegenseitig.
Und das hilft? Ich zweifle ganz stark, zumal es beim TE noch um ganz andere Aspekte geht.
Solange sich das im Rahmen der erlaubten Lärmgrenzen abspielt ist deine Aussage schlicht falsch.Zitat :Und nein, extremer Lärm und dazu gehört laute Musik, ist auch da nicht zu dulden und sollte gleich eingedämmt werden.
Du hast immer noch nicht verstanden, dass es um ein Industriegebiet geht. Auch in der Nacht darf dort der Lärm (die Musik) zum Nachbarn hin dröhnen solange die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die sind im Industriegebiet ziemlich hoch.
Einfach mal verstehen.
-- Editiert von -Laie- am 18.07.2019 16:06
Zitat :Es ist also planungsrechtlich ein Industriegebiet gem. § 9 BauNVO ? Dann dürfen dort ausnahmsweise Betriebsinhaber und Hausmeister wohnen. Wenn du den Betrieb in dem Industriegebiet nicht führst, kannst du da nicht wohnen. /quote]
Und, wie verhält es sich nun, Waldfee2019?
-- Editiert von Daggi40 am 19.07.2019 06:50
Und jetzt?
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