Lärmbeschwerde wegen Telefonieren Nachts

26. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nerven
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Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)
Lärmbeschwerde wegen Telefonieren Nachts

Hallo zusammen

Ich habe eine besonders Abenteuerliche Geschichte mitgebracht.

Kurzsfassung:

Neumieter OG Rechts beschwert sich über zu lautes Reden, Kinder getrampel, Fernseher und Telefonieren (letzteres Vorallem Nachts) und hat sich bereits beim Vermieter beschwert. Daraufhin erfolgten Schreiben an Altmieter EG Rechts.

Letzte Aufforderung: Telefonierverbot Nachts sowie TV leiser stellen oder Kopfhöhrer verwenden.

Altmieter versteht die Welt nicht mehr und weiss nicht was er tun soll.

Lange Version:

Neumieter kam Februar ins Haus.
März klingelte es beim Altmieter. Die 4 Jährige würde so laut rennen und stampfen, das es oben zu unerträglichen Lärm kommen würde. Die Belästigung wurde mit einer voll aufgedrehten Sorroundanlage verglichen.

Altmieter erklärte das das Haus so hellhörig ist, das man ohne Probleme Gespräche etc aus dem Dachgeschoss Links sogar im EG rechts hören kann. Dadurch liessen sich Geräusche sowieso wenig vermeiden. Er erklärte auch das es ein 4 Jähriges Kind ist, welches schlecht ständig zum Stillsitzen verdonnert werden kann.

Bis Mai wurden dann jegliche Bewegungen mit Absichtlichen Stampfattacken vom Neumieter kommentiert. Teilweise so heftig das sich Neumieter und dessen Tochter erschracken und Schränke anfingen zu wackeln.

Mitte Mai erfolgte der erste Brief vom Vermieter. Altmieter solle bitte die Lärmbelästigung unterlassen. Diesen Brief ignorierte er und versuchte das Kind am hin und her laufen und auffälligen Spielen zu hindern.

Anfang August das nächste Schreiben. Lärm sei zu unterlassen, es wäre keine Besserung eingetreten. Altmieter rief daraufhin den Vermieter an und schliderte die Situation. Vermieter zeigte Verständnis und erklärte, der Kinder "Lärm" sei hinzunehmen.

Ende August traf man Altmieter zufällig Vermieter vor dem Haus. Neumieter hätte sich widerholt massiv beschwärt. Altmieterin erklärte verzweifelt, wie man versuchen würde nur noch zu Flüstern, das Kind fast komplett am laufen zu hindern und alle Fenster verschloss trotz der Sommerhitze. Darüberhinaus habe man bereits Teilweise alten Bodenbelag durch neuen mit mehr Trittschallschutzverlegt und begonnen die Decken mit Styropor zu verkleiden. Dennoch stampft Neumieter schon wild herum, wenn selbst wenn Altmieter nur zur Toilette Barfuss läuft.

Neumieter beobachtet das Gespräch und kommt auch nach draussen und schildert das Altmieter nur schreien würde, das Kind stundenlang hin und herrennen würde und das alles auch Nachts. Vermieter erklärte daraufhin das der Kinderlärm zu dulden ist solange es normaler Lärm ist. Dazu gab er auch an das seit 9 Jahren die Altmieter nun hier wohnen würde, es nie zu Beschwerden kam.

Neumieterin erklärte das auch der Vormieter deswegen ausgezogen sei und dieser bei der Besichtigung schon vor dem Lärm gewarnt hatte.

Altmieterin sagte daraufhin, das sie die Nachbarn (im selben sowie Nachbargebäude) angesprochen habe und kein anderer den Lärm wahrnehmen würde, den Neumieter so stört. Im Gegenteil die anderen Parteien können die Beschwerde nicht Nachvollziehen.

Daraufhin äusserte Neumieter zu erstenmal das Altmieter Nachts so laut telefonieren würde, das dieser aus dem Schlaf gerissen würde. Zum Teil trotz Ohrstöpsel.

Altmieter räumte ein Nachts zu telefonieren aber im normal angemessener Lautstärke im Rahmen der Home Officetätigkeit. Diese ist dem Vermieter bekannt und auch genehmigt.

Vermieter beendete das Gespräch mit dem Hinweis auf die Nachtruhe.

Bis Oktober wurde fast jede Kinderbewegung mit gestampfe Kommentiert. Altmieter wollte dann in den Urlaub fahren, weil es zuhause nicht mehr ertragbar war.

Am Abend vor dem Urlaub ist die Situation eskaliert. Kind rannte zur Toilette weil es dringend musste. Daraufhin gab es so ein Gepolter von oben, das selbst der Besuch von Altmieter völlig verängstigt fragte was passiert sei.

Altmieter ist dann hoch zum Neumieter den man dann in der Wohnung streiten hören konnte. Tür öffnen wollte man aber nicht.

Kurz nachden Altmieter wieder unten war kam Neumieter runter um sich zu entschuldigen. Altmieter erklärte das er das einfach nicht mehr ertragen kann bei teilweise 25 Grad nicht mehr die Fenster öffnen darf, nur noch durch die Wohnung schleicht und flüstert. 2000 € wurden schon in die Renovierung gesteckt nur um es Neumieter recht zu machen. Neumieter zeigte zwar verständnis behaarte aber drauf das man leiser sein müsse. Schlug dann noch vor, das das Kind ja eine Laufzeit haben könne. Altmieter lehnte dies ab. Das Kind sei eh schon durch Kiga erst ab 16 bzw. 17 Uhr zuhause und gehe spätestens um 20 Uhr ins Bett. Mit Essen, Abendroutine und Baden bliebe für solch einen Quatsch kaum Zeit. Abgesehen davon das es mit 4 das kaum verstehen würde. Dann wollte Neumieter dies fürs Wochenende haben. Altmieter erklärte, von 12 bis 15 Uhr gelte doch schon Mittagsruhe. Wie weit solle das Kind noch eingeengt werden? Altmieter fragt auch nach warum so sehr auf das Kind gehackt wird, aber nicht auf Waschmaschiene oder Trockner. Neumieter erklärte daraufin das dies überhaupt nicht wahrgenommen wird oben. Beide Parteien einigten sich darauf den Urlaub erstmal Anstand zu gewinnen und sich beim Vermieter nochmal zu melden, weil Neumieter eh nur noch auf eine Alternativwohnung des Vermieters warteten.

Ende November nun wieder ein Schreiben des Vermieters: Fernseher soll leiser gemacht werden und wenn dies nicht ginge sollen Kopfhörer verwendet werden. Zudem ist das Telefonieren Nachts als vermeidbarer Lärm zu unterlassen weil das Gebäude so hellhörig ist.

Altmieter ist nun völlig am Ende. Die Aufforderung kommt einem Verbot seiner Tätigkeit gleich. Weder telefoniert Altmieter übermässig laut noch die komplette Nacht durchgängig.

Freunde haben schon Testweise Altmieter nachts aufgenommen um Festzustellen wie Laut es wirklich ist. Bei Geschlossenen Fenster ist draussen nichts zu hören. Der Schall scheint durch die Wände oder Decke transportiert zu werden, trotz der Massnahmen von Altmieter.

Altmieter kann sich so schon kaum in der Wohnung bewegen geschweige Gespräche führen und weiss nicht was er nun noch tun soll ausser um 22 Uhr alles ausmachen und bis 6 Uhr zu schlafen. Z. B. wird der TV bereits weitesgehend mit Kopfhörer genutzt. Gesprochen wird auch schon fast flüsternd. Zudem wird auf verschlossene Fenster geachtet sobald jemand zuhause ist und oder Fernseher und Co. eingeschaltet werden.

Altmieter bangt nun um seinen Job und seine Wohnung. Andersrum empfindert er die Situation so unerträglich, weil er sich so massiv einschränken muss, was 9 Jahre nie ein Problem war. Altmieter kommt es fast so vor als ob er seine Wohnung gar nicht mehr richtig nutzen kann.

Altmieter fragt sich aktuell am meisten ob es überhaupt um Lärm handelt? Ist normales Telefonieren, ein Leises Tv Gerät oder ein laufendes Kind Lärm ?

Sind die Einschränkungen nicht jetzt schon eine Einschränkung der normal üblichen Wohnungsnutzung? Schliessen aller Fenster, Vermeidung vom Laufen, Vermeidung von Nutzung von Geräten wie TV, Radio u. ä., Eher flüstern anstatt sprechen.

Darf Telefonieren Nachts verboten werden? Oder Kopfhöhrer vorgeschrieben werden?

Kann man irgendwie nachweisen, das man nicht zu laut ist? Was soll er zum Vermieter sagen?

Gibt es noch was was er tun kann um den Schall zu reduzieren? Kann mann das überhaupt noch zumuten?

Muss Altmieter sich einen Anwalt nehmen? Kann der Vermieter einfach so kündigen, obwohl Altmieter alles versucht hat um den "Lärm" zu reduzieren?

Muss der Vermieter keine Schallschutzmassnahmen ergreifen, wenn das Haus so hellhörig ist?

Wäre nett wenn jemand vllt Tips hätte oder sagen kann was man in solchen Lärmsituationen tun kann.

Vielen Dank

Ärgert der Nachbar?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6305x hilfreich)

Was soll der Roman, Frau Altmieterin?

Zitat (von Nerven):
Altmieter fragt sich aktuell am meisten ob es überhaupt um Lärm handelt?
Was für ne Frage... Natürlich ist es Lärm. Überall und immer ist *Lärm* bzw. Geräusch. Lärm ist durchaus hinzunehmen, es sei denn, er ist unzulässig.
Den Nachweis der unzulässigen Lärmbelästigung müsste der oben gestörte Neumieter bringen.
Dem Neumieter war schon vor Beginn des Mietverhältnisses die Hellhörigkeit im Haus bekannt. Ebenso bekannt war ihm, dass der Vormieter genau deswegen auszog.
Frau Altmieterin kann nun abwarten, wann der Vermieter diesem Neumieter endlich eine andere Wohnung vermietet.
Telefongespräche nachts sind nicht verboten.
Schlafen von 22-6 steht in keinem Mietvertrag, in keiner Hausordnung, in keinem Gesetz.


Hat der Vermieter schriftlich eine Abmahnung erteilt und die Kündigung als Konsequenz genannt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Altmieter EG Rechts sollte hier 2 Dinge in die Wege leiten:
1. einen versierten Anwalt finden, der dem verleumderischen Nachbarn Einhalt gebietet
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79

2. überlegen, wie man den Gegenbeweis abseits vom reinen behaupten des "stimmt nicht" antreten kann




-- Editiert von User am 26. November 2023 14:13

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.



Zitat (von Anami):
kann nun abwarten, wann der Vermieter diesem Neumieter endlich eine andere Wohnung vermietet.
Telefongespräche nachts sind nicht verboten.


Ist es den Sinnvoll solche Schreiben aufgrund der Vorgeschichte quasi zu ignorieren? So wie es bisher gelaufen ist, scheinen keine Massnahmen vom Altmieter für den Neumieter einen Unterschied auszumachen. Daher is mit eine baldigen erneuten Beschwerde ja zu rechnen.

Zitat (von Anami):
Hat der Vermieter schriftlich eine Abmahnung erteilt und die Kündigung als Konsequenz genannt?


Nein, bisher erfolgten nur die 3 benannten Schreiben, die zur Unterlassung des störenden Lärms auffordern. Weder sind diese mit Abmahnung betitelt, noch ist inhaltlich davon die Rede. Es werden auch keine Konsequenzen benannt.

Zitat (von Harry van Sell):
überlegen, wie man den Gegenbeweis abseits vom reinen behaupten des "stimmt nicht" antreten kann


Das ist meine Frage gewesen. Wie weisst ein Beschuldigter nach, das er nicht über den normalen Mass hinaus laut war bzw. ist? Kann ein "Lärmender" überhaupt bei einem Hellhörigen Gebäude sich selbst irgendwie testen?

Grüsse

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
Ist es den Sinnvoll solche Schreiben aufgrund der Vorgeschichte quasi zu ignorieren

Wenn es dort in der Gegend massenhaften Wohnraum gibt und einem nicht viel an der Wohnung liegt, ja.
Ansonsten hat man eigentlich schon viel zu lange gewartet mit Gegenmaßnahmen und war auch gegenüber dem Neumieter OG Rechts schon viel zu nachgiebig.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
Wie weisst ein Beschuldigter nach, das er nicht über den normalen Mass hinaus laut war bzw. ist?

Man könnte z.B. mit glaubwürdigen Zeugen arbeiten auch wäre es möglich ununterbrochene Audio- und / oder Videoaufnahmen fertigen.


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#6
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)

Danke für die schnelle Reaktion

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten hat man eigentlich schon viel zu lange gewartet mit Gegenmaßnahmen und war auch gegenüber dem Neumieter OG Rechts schon viel zu nachgiebig


Also muss da wohl ein Anwalt Zivilrechtlich ran wenn ich das richtig verstehe. Oder ist dies auch Sache des Vermieters im Sinne ständige Beschwerden und Kommentar-Getrampel sind Störungen der Mietsache?

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte z.B. mit glaubwürdigen Zeugen arbeiten auch wäre es möglich ununterbrochene Audio- und / oder Videoaufnahmen fertigen


Zeugen ( Besucher des Altmieters gibt es bereits) sowie eine Aufnahme ausserhalb des Gebäudes gibt es bereits. Aber kann sowas überhaupt "verwertbar" sein? Freunde und Familie als Zeugen werden bestimmt als parteiisch angesehen. Bei Aufnahmen muss man ja nur leise genug das Abspielgerät einstellen und tada man ist doch leise. Wenn ich Videoaufnahme lese würde mir nur einfallen das Videogerät ein Messgerät aufnehmen zu lassen.

Sehe sonst wenig Optionen wie der Beschuldigte es nachweisen kann nicht zu laut zu sein. Beschuldigter kann auch innerhalb seiner Wohnung "Beweise" sammeln.

Insgesamt stellt sich mir die Frage ob dee Vermieter überhaupt abmahnen bzw. kündigen kann, wenn der Beschuldigte aufzeigen kann kein Lärm verursacht zu haben.

Grüsse

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6305x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
Ist es den Sinnvoll solche Schreiben aufgrund der Vorgeschichte quasi zu ignorieren?
Man könnte schriftlich antworten, dass man xy und auch z getan hat und weiterhin täte, um den Hausfrieden nicht zu stören.
Ignorieren hatte ich zumindest nicht empfohlen... weder hier noch anderswo.
Zitat (von Nerven):
Daher is mit eine baldigen erneuten Beschwerde ja zu rechnen.
Ja, gut möglich. Den Neumieter stört vermutlich auch die hustende Fliege an Altmieters Wand. Beschwerde aber an den Vermieter und dieser hätte dann zu entscheiden, was er tut.

Zitat (von Nerven):
Wie weisst ein Beschuldigter nach,
Altmieter ist kein Beschuldigter, sondern Mieter und Nachbar, über den sich 1 Mieter beschwert.
Ich meine, iaR hat der *Beschwerdeführer* (hier Neumieter) den Nachweis der unzulässigen Lärmbelästigung zu führen.
Zitat (von Nerven):
Kann ein "Lärmender" überhaupt bei einem Hellhörigen Gebäude sich selbst irgendwie testen?
Ja, doch warum sollte er das tun? Altmieter hat doch längst vieles (nachweisbar) unternommen, um *weniger zu lärmen* bzw. nur, um den 1Neumieter zufriedenzustellen.

Ganz persönliche Einschätzung:
Da der Vermieter bisher weder eine Abmahnung erteilt hat noch die Kündigung angedroht hat, scheint er nicht von unzulässiger Lärmbelästigung und Störung des Hausfriedens durch Altmieter auszugehen.
Vielmehr will er dem Neumieter eine andere Wohnung anbieten. Damit wäre dann recht viel für alle erreicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6977 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
2. überlegen, wie man den Gegenbeweis abseits vom reinen behaupten des "stimmt nicht" antreten kann

Die "Altmieterin" muss überhaupt nichts nachweisen.

Der Vermieter bzw. der Neumieter muss nachweisen, daß von der Wohnung der Altmieterin die behauptete Störung ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6977 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
Neumieter OG Rechts beschwert sich über zu lautes Reden, Kinder getrampel, Fernseher und Telefonieren (letzteres Vorallem Nachts) und hat sich bereits beim Vermieter beschwert. Daraufhin erfolgten Schreiben an Altmieter EG Rechts.

Letzte Aufforderung: Telefonierverbot Nachts sowie TV leiser stellen oder Kopfhöhrer verwenden.

Altmieter versteht die Welt nicht mehr und weiss nicht was er tun soll.

Reden, Fernseher und Telefonieren sind "sozialadäquate Geräusche", die auch in der Nacht hinzunehmen sind.
Ausnahme: sie sind tatsächlich so laut, daß der dadurch verursachte Lärm die zulässigen Grenzwerte überschreitet.

Klar kann man das hinbekommen, manche Leute telefonieren dermaßen laut, daß man sich im Nachbaraus fragt, wieso die Kommunikation zwischen Hamburg und Berlin nicht auch durch Rufen möglich ist und überhaupt ein Telefon benötigt wird. Fernseher etc. werden gern mal arg laut gestellt, das hat auch was mit den sehr verschiednenen Lautstärke-Levels verschiedener Sender und auch der Werbung usw. zu tun. Da sollte man mal in sich gehen oder noch besser: einen neutralen Außenstehenden einladen, sich das anzuhören. Manche Leute wissen z.B. gar nicht, daß sie schwerhörig sind...

"Kindergetrampel" ist noch "sozialadäquater" als alles andere - da muss sehr viel von den Nachbarn hingenommen werden, die Rechtsprechung ist mittlerweile extrem kinderfreundlich in dieser Hinsicht.

Kopfhörer zu verwenden kann eine Option sein, wenn man den Ton gern sehr laut hören möchte. Es gibt aber keine Pflicht, nachts Fernsehen usw. nur über Kopfhörer zu benutzen.

Zitat:
Altmieter erklärte das das Haus so hellhörig ist, das man ohne Probleme Gespräche etc aus dem Dachgeschoss Links sogar im EG rechts hören kann.

Da hat der Neumieter dann Pech, er hätte halt nicht in eine so hellhörige Wohnung ziehen dürfen...
Für eine evtl. Schalldämmung ist der Vermieter zuständig, der muss das ggf. auch bezahlen.

Nur am Rande:

Es ist natürlich immer sehr schwer, solche Konflikte aus der Ferne einzuschätzen. Und ich weiß aus eigener Erfahrung, daß heftiger regelmäßiger, zumal nächtlicher Lärm aus dem Nachbarhaus/der Nachbarwohnung eine extreme und auch gesundheitsschädliche Beeinträchtigung sein kann.
Eine fast taube über 90jährige Nachbarin mit Schlafstörungen, die ihren Fernseher jede Nacht auf Anschlag dreht - und dann einschläft... Da kommen irgendwann schon Mordgedanken auf.

Das ist aber ein extremer Ausnahmefall.

Beim beschriebenen Fall halte ich es für absolut denkbar, daß alles Entgegenkommen nichts helfen wird. Der Neumieter wird immer wieder etwas zu beanstanden finden. Und wenn es "zu lautes Atmen" ist...

Wenn man guten Gewissens der Ansichst ist, keinen unzumutbaren Lärm zu verursachen (und Kinder trampeln in aller Regel nicht mitten in der Nacht herum!), dann sollte man das konsequent abblocken. Und dem Beschwerde-Hansel klare Grenzen aufzeigen. Sonst nimmt der Stress aus jener Richtung kein Ende, bis man ausgezogen ist.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
Also muss da wohl ein Anwalt Zivilrechtlich ran wenn ich das richtig verstehe.

Würde ich so machen, ja



Zitat (von Nerven):
Aber kann sowas überhaupt "verwertbar" sein?

Vermutlich nicht, denn es sind ja nur Momentaufnahmen



Zitat (von Nerven):
Freunde und Familie als Zeugen werden bestimmt als parteiisch angesehen.

Das ist so üblich, aber der Anwalt sollte wissen wie man dem begegnet.



Zitat (von Nerven):
Wenn ich Videoaufnahme lese würde mir nur einfallen das Videogerät ein Messgerät aufnehmen zu lassen.

Nein, eher so, dass man alle Tätigkeiten in der Wohnung filmt.



Zitat (von Anami):
Altmieter ist kein Beschuldigter

Doch, einfach mal mit dem Sachverhalt beschäftigen ...



Zitat (von eh1960):
Die "Altmieterin" muss überhaupt nichts nachweisen.

Richtig, das ist freiwillig.
Das "muss" kommt dann erst mit Eintritt der negativen Folgen.



Zitat (von eh1960):
Beim beschriebenen Fall halte ich es für absolut denkbar, daß alles Entgegenkommen nichts helfen wird. Der Neumieter wird immer wieder etwas zu beanstanden finden. Und wenn es "zu lautes Atmen" ist...

Wenn man guten Gewissens der Ansichst ist, keinen unzumutbaren Lärm zu verursachen (und Kinder trampeln in aller Regel nicht mitten in der Nacht herum!), dann sollte man das konsequent abblocken. Und dem Beschwerde-Hansel klare Grenzen aufzeigen. Sonst nimmt der Stress aus jener Richtung kein Ende, bis man ausgezogen ist.

Volle Zustimmung


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
Wäre nett wenn jemand vllt Tips hätte oder sagen kann was man in solchen Lärmsituationen tun kann.


ausziehen....bei so einer Sachlage

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1184 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
Ende August traf man Altmieter zufällig Vermieter vor dem Haus. Neumieter hätte sich widerholt massiv beschwärt. Altmieterin erklärte verzweifelt, wie man versuchen würde nur noch zu Flüstern, das Kind fast komplett am laufen zu hindern und alle Fenster verschloss trotz der Sommerhitze. Darüberhinaus habe man bereits Teilweise alten Bodenbelag durch neuen mit mehr Trittschallschutzverlegt und begonnen die Decken mit Styropor zu verkleiden. Dennoch stampft Neumieter schon wild herum, wenn selbst wenn Altmieter nur zur Toilette Barfuss läuft.


Also wenn jemand so lärmempfindlich ist, hilft eigentlich nur noch eine einsame Hütte irgendwo im Wald.

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#13
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)

Nabend zusammen

Vielen Dank für den vielen Input. Mit soviel Resonanz habe ich nicht gerechnet.

Zitat (von Anami):
Ganz persönliche Einschätzung:
Da der Vermieter bisher weder eine Abmahnung erteilt hat noch die Kündigung angedroht hat, scheint er nicht von unzulässiger Lärmbelästigung und Störung des Hausfriedens durch Altmieter auszugehen.
Vielmehr will er dem Neumieter eine andere Wohnung anbieten. Damit wäre dann recht viel für alle erreicht.


Ich muss zugeben ich dachte mir auch schon, das trotz der Schreiben und vllt etwas ruppigen Ton der Vermieter ja doch noch Recht milde reagiert. Hatte schon die Idee das die Schreiben auch nur Taktik sind im Sinne er kann nachweisen das er was unternommen hat.

Zitat (von eh1960):
Reden, Fernseher und Telefonieren sind "sozialadäquate Geräusche", die auch in der Nacht hinzunehmen sind.
Ausnahme: sie sind tatsächlich so laut, daß der dadurch verursachte Lärm die zulässigen Grenzwerte überschreitet.


Da sonst kein Anwohner sich in 9 Jahren beschwert hat und auch der direkte EG Links Nachbar sogar sagte, er höre gar nichts, ist wohl davon auszugehen, dass der Lautstärkepegel nicht über sozialadäquate Geräusche hinausgeht. Sagt mir zu mindest mein Logisches Denken.

Zitat (von Harry van Sell):
Sonst nimmt der Stress aus jener Richtung kein Ende, bis man ausgezogen ist.


Altmieter befindest sich schon auf der Suche nach einer grösseren Immobilie. Aber man kennt ja den Markt.

Würde es Sinn machen, wenn Altmieter seinen generellen Umzugswunsch dem Vermieter mitteilt?

Wer weiss vllt hat ja der Vermieter etwas im Angebot was dem Neumieter nicht zusagt, aber dem Altmieter schon.

Zitat (von Anami):
Altmieter hat doch längst vieles (nachweisbar) unternommen, um *weniger zu lärmen* bzw. nur, um den 1Neumieter zufriedenzustellen.


Das würde ja auch diesen Punkt noch mehr unterstützen oder habe ich da einen Denkfehler?

Ich gehe jetzt aber auch davon aus das in solchen Situationen der Gestörtfühlende Mieter angebotene Ersatzwohnungen ablehnen darf. Z.B. weil 3. Etage, zu teuer etc. Wahrscheinlich sind die meissten Vermieter nicht in der Lage Ersatz anzubieten.

Wenn ich aber zusammenfassen darf bisher:

Unter der Annahme das es sich tatsächlich um keinen übermässigen Lärm handelt, ist es angemessen das Altmieter seinen Willen gezeigt hat dennoch die Geräusche zu minimieren. Andersherum sind die bisherige Massnahmen des Vermieter anscheinend nichts weswegen Altmieter um seine Homeoffie Tätigkeit noch die Wohnung bangen muss.

Einzig allein wäre ein Anwalt ratsam um die Neumieter in der massiven Beschwerde Flut zu bremsen, damit der Vermieter nicht immer wieder tätig werden muss. Abgesehen davon wäre aber Neumieter/Vermieter in der Beweislast.

Allgemein deutet aber die Sachlage darauf hin, das erst durch Auszug einer der Parteien wieder Ruhe einkehrt.

Korrigiert mich bitte wenn ich was Falsch verstanden habe.

Viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1184 Beiträge, 200x hilfreich)

Es ist eigentlich ganz einfach. Man muss zwischen den Lärmgrenzen Tags und Nachts unterscheiden.

Insgesamt habe ich aber nichts gelesen, was hier über den zulässigen Lärm hinaus gehen würde.

Selbstverständlich darf man in seiner Wohnung herumlaufen, das Kind darf natürlich ebenso in der Wohnung spielen. Und wenn – wie von Ihnen beschrieben – der Mieter über! Ihnen mit irgendwelchen "Stampfattacken" antwortet, nur weil man sich in seiner Wohnung bewegt, so sollte man das selbst dem Vermieter melden. Die Lärmverursachung scheint dann ja eher von dieser Person auszugehen.

Die einzige Sache könnte das Telefonieren sein: Nachts gilt Zimmerlautstärke, man muss also schon relativ leise sein, das heißt aber nicht, dass man sich nicht mehr bewegen darf.

Wenn man das alles richtig geschildert hat, scheint das Problem aber eher bei dem Neumieter zu liegen. Dafür spricht ja auch, dass ein anderer Mitmieter von Ihnen überhaupt nichts hört. Auch das könnte man dem Vermieter mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41144 Beiträge, 14494x hilfreich)

Kurze Zusammenfassung: Alltagsgeräusche des täglichen Lebens sind rund um die Uhr zulässig, solange sie nicht vorsätzlich zu störender Lautstärke hochgefahren werden, und zwar unabhängig davon, wie hellhörig das Haus ist. Wenn sich dadurch jemand gestört fühlt, muss er sich eben eine Wohnung suchen, die besser isoliert ist, was weiß ich. Wenn sich der Altmieter unerträglich gestört fühlt, muss er sich halt was anderes suchen, sei es beim selben Vermieter oder bei jemand anderem. Auf den laufenden Mietvertrag hat das keinerlei Einfluss.

Wie ein Anwalt den Neumieter stoppen soll, keine Ahnung. Der Neumieter muss weder dem Altmieter noch dessen Anwalt irgend etwas glauben. Ich würde einen Anwalt erst einschalten, wenn (wider erwarten) eine Kündigung ins Haus flattert. Würde vielleicht außerdem schriftlich dem Neumieter mitteilen, dass man sich gesetzeskonform verhalte, sich selbstverständlich bemühe, die Geräuschbelästigungen so gering wie möglich zu halten, weitere Korrespondenz nicht mehr beachten werde, sie deshalb überflüssig sei. Und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wenn man das alles richtig geschildert hat, scheint das Problem aber eher bei dem Neumieter zu liegen. Dafür spricht ja auch, dass ein anderer Mitmieter von Ihnen überhaupt nichts hört. Auch das könnte man dem Vermieter mitteilen.


Das ist glaube ich auch warum man an so einen "verzweifelnden" Punkt kommt. Wenn es nie Probleme gab und plötzlich soll man unerträglich sein.

Zudem sind 90% der Online zu Verfügung stehenden Informationen meisst aus der Sicht des Gestört Fühlenden. Und da auch Lärm bzw Zimmerlautstärke sehr oft Einzelfall Entscheidungen sind, macht einen Vergleich recht schwierig.

Das nächtliche Telefonieren ist in diesem Fall ja auch etwas besonderes, da es aufgrund einer Arbeitstätigkeit erfolgt. Altmieterin ist für eine Kundenservice Hotline tätig. Vergleichbar mit der 116 116 für Kartensperrungen oder der Hausärztlichen Notdienst Hotline. Die Telefonate sind dementsprechend kurz. Zudem wird auch nur telefoniert wenn jemand anruft, was Nachts seltener der Fall ist als Tagsüber. Man kann auch davon Ausgehen das weder laut gelacht wird, noch das Altmieterin die Kunden im Telefonat anbrüllt.

Der Vermieter ist dieser Umstand ja bekannt, allein weil dieser über den Umfang ja informiert wurde als die Zustimmung zur Home Office Tätigkeit erbeten wurde.

Bisher war auch kein Schreiben bezüglich der Home Office Tätigkeit als solche. Ich denke auch weil eben es keinerlei Beschwerden vor Einzug des Neumieters gab.

Ich nehme aufjedenfall viel aus den Tipps und Meinugen mit und halte gerne auf dem Laufenden, falls gewünscht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14764 Beiträge, 4536x hilfreich)

Hallo,

bisher sehe ich nicht, was ein Anwalt hier tun kann oder soll. Man wird dem Neumieter nicht verbieten können, sich beim Vermieter zu beschweren (solange es nicht die Unwahrheit ist - da es aus seiner Sicht aber offenbar störend ist ...).

Zitat:
Zudem wird auch nur telefoniert wenn jemand anruft, was Nachts seltener der Fall ist als Tagsüber.
Was ist denn mit dem Klingelton, ist der vielleicht schon so laut, dass der Nachbar davon aufwacht? Dann wäre es nämlich schon verständlich, in der Ruhe der Nacht hört man ja deutlich mehr als am Tag und bekommt so das Gerede viel leichter mit.
Ein anderer oder leiserer Ton wäre dann schon eine Lösung speziell für diesen Punkt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6305x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
das die Schreiben auch nur Taktik sind im Sinne er kann nachweisen das er was unternommen hat.
Ja, so könnte man das interpretieren.
Zitat (von Nerven):
Altmieter befindet sich schon auf der Suche nach einer grösseren Immobilie.
Das verstehe ich nicht. Neumieter bekam das Angebot vom Vermieter (evtl. die einsame Waldhütte??). warum sollte nun die betroffene Altmieterin sich nach einer größeren Bleibe umschauen?
Zitat (von Nerven):
Würde es Sinn machen, wenn Altmieter seinen generellen Umzugswunsch dem Vermieter mitteilt?
Ich erkenne keinen Sinn. Warum? Weil der Vermieter dann dem Neumieter nichts mehr suchen/anbieten müsste, sondern diesen einfach nur beschwichtigen brauchte... zB Altmieterin zieht demnächst aus...nun hör du auf mit deinen unsinnigen Beschwerden.
Zitat (von Nerven):
Ich gehe jetzt aber auch davon aus
Ich nicht. Vermieter haben oft Wohnungen im Angebot. Alles andere ist gedacht/befürchtet... kein Fakt.

Ein von Altmieterin beauftragter Anwalt würde gegen Honorar tun, was er kann... und vermutlich wenig bis nichts erreichen.
Altmieterin ist nach meiner Kenntnis ---keine Beschuldigte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2625 Beiträge, 421x hilfreich)

Der Vermieter hat eigentlich gerade selbst eine Steilvorlage für eine Mietminderung gegeben.

Der behauptet die Wohnung wäre nicht geeignet um nachts Telefonate zu führen und man sollte dies unterlassen.
Da das nächtliche Telefonieren aber eigentlich ein gewöhnlicher Gebrauch der Mietsache ist (und auch sehr lange Zeit war), dürfte das einen Mangel an der Mietsache darstellen, den der Vermieter zu beheben hat. Also solange die Wohnung diesen Mangel hat, dürfte man die Miete mindern.

Dem Vermieter würde ich raten verdammt gut zu überlegen, in welches Horn er da stößt...

-- Editiert von User am 27. November 2023 13:56

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41144 Beiträge, 14494x hilfreich)

Mir fällt es schwer, den Unterschied zwischen Selbstgespräch, Gespräch mit Gast/dritter Person und Reden in einen Hörer zu unterscheiden. Also, ab 22 Uhr Redeverbot, oder wie? Man sollte dafür sorgen, dass das Läuten nicht zu laut ist, und das wars. Übrigens, Du darfst auch nächtens duschen, die Waschmaschine anschmeißen, was weiß ich.

Ich sehe auch kein Problem des Vermieters. Man hat nun mal eine hellhörige Wohnung gemietet; das kann der empfindliche Interessent ja vorher testen bzw. mögliche andere Mieter fragen. Ist sein Problem.

wirdwerden

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#21
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was ist denn mit dem Klingelton, ist der vielleicht schon so laut, dass der Nachbar davon aufwacht?


Bisher vom Neumieter nicht explizit erwähnt. Wenn der doch das Problem ist, würde ich die Miete mindern. Telefoniert wird über eine Software am PC. Ergo erfolgen die Telefonate mit einem Headset. Also wenn der Nachbar das Klingeln trotz Headset hört................

Zitat (von Anami):
warum sollte nun die betroffene Altmieterin sich nach einer größeren Bleibe umschauen?

Da habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt. Altmieter war schon VOR Einzug des Neumieters allgemein auf der Suche. Wunsch nach mehr Qm und einem Garten oder Balkon. Wer weiss vllt wird ja noch aus einem Kind 2 ;-D

Daher auch die Idee dem Vermieter das mitzuteilen. Vielleicht hat Vermieter schneller eine passende Wohnung Haus für Altmieter zu Verfügung als für Neumieter.

Zitat (von Kalanndok):
Der Vermieter hat eigentlich gerade selbst eine Steilvorlage für eine Mietminderung gegeben.

Ja das wurde hier schon ein zweimal angesprochen. Habe es bewusst ignoriert, weil es ebensoviele Quellen gibt die Aussagen das der Vermieter bei Altbauten keinen besonderen Lärmschutz machen muss.

Zudem wieso sollte Altmieter nun "Stress" anfangen und sich mit Vermieter streiten?

Zitat (von wirdwerden):
Mir fällt es schwer, den Unterschied zwischen Selbstgespräch, Gespräch mit Gast/dritter Person und Reden in einen Hörer zu unterscheiden. Also, ab 22 Uhr Redeverbot, oder wie?

Das war auch mein erster Gedanke. Manche sagen aber das man wohl bei Telefonaten grundsätzlich lauter wäre als im Direkten Gespräch. Da wären wir wieder bei dem Punkt, wie könnte Altmieter das zuverlässig prüfen?

Zitat (von wirdwerden):
Übrigens, Du darfst auch nächtens duschen, die Waschmaschine anschmeißen, was weiß ich.


Die Waschmaschine und Trockner wurden expliziet als Unhörbar vom Neumieter erklärt. Und das obwohl Altmieter diese Geräte selbst als extremst laut empfindet und deswegen diese schon nur Tagsüber laufen lässt....

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
auch der direkte EG Links Nachbar sogar sagte, er höre gar nichts

Dann sollte man sich das schnellstens mal schriftlich geben lassen.



Zitat (von reckoner):
bisher sehe ich nicht, was ein Anwalt hier tun kann oder soll.

Echt verwunderlich das einem nach so langer Zeit die Funktion einen Rechtsanwaltes immer noch unbekannt ist?

Juristen haben eine mühevolle, jahrelange Ausbildung hinter sich und somit natürlich fundiertes Wissen in den Feinheiten der Juristerei.
Er könnte also beraten / prüfen welche Schritte man einleiten könnte (Abmahnung, (strafbewehrte) Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage, ...), diese dann auch einleiten, ob und wie man gerichtsfeste Beweissicherung betreiben könnte, etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6977 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von Nerven):
Zitat (von eh1960):
Reden, Fernseher und Telefonieren sind "sozialadäquate Geräusche", die auch in der Nacht hinzunehmen sind.
Ausnahme: sie sind tatsächlich so laut, daß der dadurch verursachte Lärm die zulässigen Grenzwerte überschreitet.

Da sonst kein Anwohner sich in 9 Jahren beschwert hat und auch der direkte EG Links Nachbar sogar sagte, er höre gar nichts, ist wohl davon auszugehen, dass der Lautstärkepegel nicht über sozialadäquate Geräusche hinausgeht. Sagt mir zu mindest mein Logisches Denken.

So etwas lässt sich auch ohne Gutachter schon mal recht gut überprüfen. Man spricht mit einem vernünftigen Nachbarn, daß man das gern prüfen möchte. Dann stellt man den Fernseher so laut, wie man ihn üblicherweise hat (dabei zu sich selbst ehrlich sein!), und dann geht man zum Nachbarn.

Hört man selbst was? Hört der Nachbar etwas? Nur wenn man gaaaanz genau hinhört? Oder eigentlich doch schon? Das eigene Hörvermögen sollte dabei natürlich im Normalbereich liegen...

Dann weiß man schon mal: was kommt an Geräuschen eigentlich in den Nachbarwohnungen an. Natürlich muss man auch berücksichtigen: in einer Wohnung auf derselben Etage kann's anders ankommen als eine Etage weiter oben oder unten.

Telefonieren ist in aller Regel, von seltenen Ausnahmen abgesehen, nie lauter als eine direkte Unterhaltung. Und, wie gesagt, "Kindergetrappel" ist sowieso etwas "privilegiert".

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#24
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14764 Beiträge, 4536x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da das nächtliche Telefonieren aber eigentlich ein gewöhnlicher Gebrauch der Mietsache ist (und auch sehr lange Zeit war), dürfte das einen Mangel an der Mietsache darstellen, den der Vermieter zu beheben hat. Also solange die Wohnung diesen Mangel hat, dürfte man die Miete mindern.
Ich denke, dann müsste man sich auch an das Verbot halten, stelle ich mir bei dem beschriebenen Job schwierig vor.

Zitat:
Übrigens, Du darfst auch nächtens duschen, die Waschmaschine anschmeißen, was weiß ich.
Die Waschmaschine nicht unbedingt. Denn unnötiger Lärm ist zu vermeiden.

Zitat:
Telefoniert wird über eine Software am PC. Ergo erfolgen die Telefonate mit einem Headset.
Und wie bemerkst du, dass da ein Anruf kommt? Du sitzt doch wohl nicht die ganze Nacht mit Headset am PC, oder?

Zitat:
Manche sagen aber das man wohl bei Telefonaten grundsätzlich lauter wäre als im Direkten Gespräch.
Denkbar ist das. Und zwar, weil man beim Telefon keine visuelle Rückmeldung bekommt, man sich also nicht sicher sein kann, dass der andere alles richtig versteht. Daher spricht man vielleicht zur Sicherheit etwas lauter.
Solange man dabei aber die Zimmerlautstärke nicht überschreitet ist das völlig zulässig.

Zitat:
Echt verwunderlich das einem nach so langer Zeit die Funktion einen Rechtsanwaltes immer noch unbekannt ist?
Dir ist offenbar unbekannt, dass ein Rechtsanwalt Geld kostet. Und in dem Fall hier wäre das rausgeschmissenes Geld, denn er kann absolt nichts dagegen tun, dass sich der Nachbar beim Vermieter beschwert.

Stefan

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