Hallo Forum
wir haben hier einen Nachbar der mit seinem Radlader absichtlich Lärm verursacht. Immer wieder einmal fährt der Nachbar auf seiner Seite auf das Grundstück und lässt dann den Radlader im Standgas laufen. Das Gerät ist sehr laut. Und immer passiert das Zufälligerweise nach meiner Nachtschicht wo ich auf meinen Schlaf angewiesen bin. Gerade vor 2 Wochen ist es wieder passiert, er hat den Radlader in 3 Meter Entfernung von unserem Haus abgestellt und ist weggegangen. So hat der Radlader eine ganze halbe Stunde im Stadgas vor sich hingeblubbert. Als er dann gekommen ist hat er mit der Schaufel noch zweimal hart auf den Boden geschlagen bevor er weggefahren ist.
Da das absichtlich ist und öftters vorkommt habe ich dann eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben, die aber umgehend von einer Staatsanwältin mit einer nicht zu Glaubenden Agumentation abgeschmettert worden ist.
Und nun, was bleibt noch um mir das nicht weiter bieten zu lassen.
Viele Grüße
-- Editiert von User am 27. September 2023 00:28
Lärmterror mit dem Radlader
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



ZitatUnd nun, was bleibt noch um mir das nicht weiter bieten zu lassen. :
Wenden Sie sich an die Bundesbeschwerdestelle. Die macht, daß alles wieder gut wird.
Zitatmit einer nicht zu Glaubenden Agumentation abgeschmettert worden ist. :
Und da wäre der Wortlaut?
ZitatUnd nun, was bleibt noch um mir das nicht weiter bieten zu lassen. :
Man nehme sich einen Rechtanwalt und klage gegen den Nachbarn - auf eigene Kosten und Gefahr.
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Hallo,
Was für eine Anzeige hast du denn hier erstattet? Anzeige wegen Lärmbelästigung? Oder hast du eine Anzeige wegen Umweltverschmutzung erstattet? Letztere dürfte gerade in der heutigen Zeit eigentlich durchaus zielführender sein …
Hallo
beides Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung. Beides abgeschmettert, angeblich wegen fehlendem Erfolg auf Verurteilung. Die Staatsanwältin hat einen Stuss zusammengeschrieben man glaubt es nicht. Die hat ihren Schriftsatz noch nicht einmal zum Schluß durchgelesen, sonst wären ihr verschiedene Schreibfehler aufgefallen.
Wurden sogar 5 Zeugen benannt, interessiert hier scheinbar keinen.
ZitatDie Staatsanwältin hat einen Stuss zusammengeschrieben man glaubt es nicht. :
Juristische Texte erschließen sich nicht jedem unbedarftem Laien auf Anhieb ...
ZitatDa das absichtlich ist und öftters vorkommt habe ich dann eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben, die aber umgehend von einer Staatsanwältin mit einer nicht zu Glaubenden Agumentation abgeschmettert worden ist. :
Es wäre geschickter gewesen, sich an das Ordnungsamt zu wenden. Die Polizei ist für sowas nicht zuständig - kein Wunder, dass da nix bei herausgekommen ist.
Aber auch beim Ordnungsamt bräuchte man irgendwelche Beweise. Da der Lärm ja nicht dauerhaft auftritt und die wahrscheinlichkeit gering ist, dass Ordnungsamtsmitarbeiter zufällig genau dann vorbeikommen, wenn der Radlader läuft, sieht es mau aus.
Grundsätzlich muss Ihnen aber klar sein, dass ihnen die Nachtschicht keinen zusätzlichen Schutz vor Lärm bringt. Der Nachbar muss nur den normalen Lärmschutz beachten, muss aber nicht noch "extra vorsichtig" sein, nur weil Sie nachts arbeiten. Dass Sie wegen der Nachtarbeit möglicherweise tagsüber mehr Ruhe brauchen als andere Menschen, ist - so hart es klingt - ihr Pech.
Reihenfolge was man tun sollte:
1) Mit dem Nachbar reden
2) Sich an das Ordnungsamt wenden
3) Einen Anwalt mandatieren
Die Strafanzeige konnte keinen Erfolg haben. Erstmal ist sehr fraglich, ob hier überhaupt eine Straftat vorliegt (Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit) und zudem muss die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Straftaten auch nachweisen.
"Schluß" wird richtigerweise "Schluss" geschrieben. Wer im Glashaus sitzt........ZitatDie hat ihren Schriftsatz noch nicht einmal zum Schluß durchgelesen, sonst wären ihr verschiedene Schreibfehler aufgefallen. :
Aber wen interessiert heute schon noch eine korrekte Rechtschreibung???
Warum sollte der Staat Geld verschwenden wenn es keine Aussicht auf Erfolgt gibt. Dein Vorgehen war nicht zielführend.
Anwaltlichen Rat einholen und dementsprechend vorgehen falls dieser eine Aussicht auf Erfolg sehe sollte.
-- Editiert von User am 27. September 2023 10:31
Wohnt ihr in einem reinen Wohngebiet? Oder im Mischgebiet, wo der Nachbar seine Betriebsstätte hat?Zitathier einen Nachbar der mit seinem Radlader :
Ist wie oft?ZitatImmer wieder einmal :
Der Nachbar kann deine Schichtpläne nicht unbedingt kennen. Der Nachbar stellt evtl. immer den Radlader dort an seiner Grenze ab, weil er das auf seinem Grundstück darf?ZitatGerade vor 2 Wochen ist es wieder passiert... :
Vermutlich hat er den Dreck von der Schaufel geklopft und das hat dich erschreckt. Ungeheuerlich!!Zitathat er mit der Schaufel noch zweimal hart auf den Boden geschlagen :
Wieso weißt du von seiner Absicht und wie oft kommt es tatsächlich vor?ZitatDa das absichtlich ist und öftters vorkommt :
Lärmterror stelle ich mir anders vor.
Grundsätzlich kann ich verstehen, dass die StA dir prompt und schnell und deutlich geantwortet hat.
Evtl. könnte ich diese Argumente sogar nachvollziehen.
Was für eine *Verurteilung* hattest du denn erhofft?
Oder er hat so geprüft, dass die Schaufel auch tatsächlich richtig eingerastet ist und auf der Fahrt nicht abfallen kann.ZitatVermutlich hat er den Dreck von der Schaufel geklopft.... :
Ich vermisse auch in deinem Bericht, dass du den Verursacher mal darauf angesprochen hast, und wie seine Reaktion darauf war?
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