Ich habe bereits versucht, quer zulesen, aber eindeutige Antworten sind nicht rausgekommen.
Wir sind seit kurzem Eingentümer eines Hauses mit großem Grundstück in Hamburg. Gern mögen wir gesellig mit Freunden um ein Lagerfeuer sitzen, ob nun
Schwedenfeuer, Pennertonne, offenes Feuer mit Steinen drum rum, egal. Auch ist das Grundstück groß genug, dass man eine Ecke findet, in der das Feuer nicht stört und keine Waldbrandgefahr besteht.
Frage:
Dürfen wir das oder kommt im nächsten Moment die Polizei auf uns zu, die ein empörter Nachbar gerufen hat.
Außerdem die Frage:
muss man sein Osterfeuer (ebenfalls
inmitten von nicht brennenden Steinen) beim Ortsamt anmelden?
Was darf verbrannt werden?
Wir haben von der Renovierung
Tonnen von altem Holz im Schuppen, das wir verbrennen möchten.
Vielen Dank für zahlreiche Beiträge.
Lagerfeuer, Offenes Feuer, Pennertonne, Osterfeuer
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Dann wäre ein gemauerter Kamin empfehlenswert. Geht auch im Selbstbau.
Es gibt einige, auf denen man sowohl grillen kann als auch Holz verbrennen, also gemütlich davor sitzen kann und genießen ....
Und zur Eröffnung laden Sie dann die Nachbarn ein.
>>Was darf verbrannt werden?
Wir haben von der Renovierung
Tonnen von altem Holz im Schuppen, das wir verbrennen möchten.<<
In Niedersachsen darf nur unbehandeltes Holz auf ein Osterfeuer, also keine (!!!) Paletten, Holzbodenbeläge, lackiertes Holz usw. . Dies wird von den örtlichen Feuerwehren kontrolliert.
Gruß doko
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Osterfeuer anmelden bei der Gemeinde - gleichzeitig nach ggf. Auflagen fragen. In einigen Gemeinden ist es nur auf festen Feuerstellen gestattet, ein offenes Feuer zu machen - einige haben Auflagen beim Verbrennungsmaterial - usw. - ist ziemlich unterschiedlich.
Und die Idee von Amtsmeier mit der Einladung an die Nachbarn find ich klasse. So kann man Ärger durchaus vorbeugen - und eine persönliche Gesprächsbasis finden.
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
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