Ich habe ein Problem mit einem Nachbarn, der zu laut seinen Fernseher anhat, er weiß auch
dass mich das stört, aber er macht weiter. Da er weiß, dass er das bis 22 Uhr darf, macht er weiter
vor der Zeit. Man kommt selber nicht zur Ruhe, das ist echt Belästigung. Die kann ich gegen
diese Person angehen?. Es kann ja nicht sein, dass man einfach so weitermacht.
-- Editiert von Moderator topic am 14. Februar 2026 16:24
-- Thema wurde verschoben am 14. Februar 2026 16:24
Lauter Fernseher
Zitat :kann ich gegen diese Person angehen? Es kann ja nicht sein, dass man einfach so weitermacht.
Nur weil Dir der Fernseher zu laut ist, muss der Nachbar diesen nicht leiser machen. Das darf er auch nach 22 Uhr, solange er die Grenzwerte einhält.
-- Editiert von User am 14. Februar 2026 16:28
Wahrscheinlich nicht.
Wenn der TV nicht objektiv zu laut ist, würde ich als betreffende Person auch keine Rücksicht nehmen, bzw. mich zumindest nicht einschränken...
Wenn das Gerät allerdings mit Absicht erheblich zu laut eingestellt ist (und man das nachvollziehbar darlegen/beweisen kann), dann sieht die Sache schon anders aus.
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Zitat :Nur weil Dir der Fernseher zu laut ist, muss der Nachbar diesen nicht leiser machen. Das darf er auch nach 22 Uhr, solange er die Grenzwerte einhält.
Es ist zu laut, wenn ich Fernsehe, und hinter mir so laut ist, kann man sagen, mein Bild und der Ton kommt
von hinten vom Nachbar so unangenehm.
Zitat :solange er die Grenzwerte einhält.
Welche? Wo definiert?
Zitat :Welche?
Die für die Mietsache geltenden .
Zitat :Wo definiert?
- Mietvertrag
- Hausordnung
- Gemeindeordnung / Gemeindesatzung
- TA-Lärm
Zitat :Es ist zu laut, wenn ich Fernsehe, und hinter mir so laut ist, kann man sagen, mein Bild und der Ton kommt von hinten vom Nachbar so unangenehm.
Das es Dir zu laut ist haben wir schon verstanden.
Die Frage ist halt, ob es so laut ist, das der Nachbar leiser sein muss oder nicht. Und da ist es egal ob es dir zu laut ist, da das nur ein subjektives Empfinden ist. Es muss aber objektiv zu laut sein.
Zitat :Es muss aber objektiv zu laut sein.
Es besteht immer noch das eventuelle Hindernis, dass das Problem nicht in der Lautstärke des Fernsehers des Nachbarn begründet ist, sondern möglicherweise im mangelhaften / schlechten Schallschutz des Gebäudes.
Durch Nutzung der Wohnung dürfen Belange anderer Mieter nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Ein nur unwesentliches beeinträchtigen ist zu dulden. Die Rücksichtnahmepflicht und die Duldungspflicht müssen ausgewogen sein. Ein Maß an Toleranz ist immer erforderlich.
Entscheidend sind:
1.) Art der Lärmquelle.
Kinderlärm wird anders behandelt als Musikinstrumente mit denen geübt wird oder Hundegebell oder Stehpinkeln oder Stöhnen beim Sexualverkehr
2.) bauliche Gegebenheiten
Hier ist relevant die Lärmdurchlässigkeit der Wände und Decken und Böden. Die sind von Gebäude zu Gebäude sehr unterschiedlich.
Zitat :Es besteht immer noch das eventuelle Hindernis, dass das Problem nicht in der Lautstärke des Fernsehers des Nachbarn begründet ist, sondern möglicherweise im mangelhaften / schlechten Schallschutz des Gebäudes.
Dann wird es komplex.
Es wäre zu prüfen
1.) ist der Vermieter im Rahmen des "vertreten müssen" haftbar
2.) ist der Vermieter im Rahmen des Verschulden haftbar
3.) besteht ein Beseitigungsanspruch oder scheitet dieser an "Unmöglichkeit"
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