Hallo zusammen,
wir haben ein eingetragenes Wegerecht.
Der Grundstücksbesitzer befährt jedoch nur die Hälfte des Weges. Wir hingegen
nutzen den ganzen Weg (Pfeifenkopfgrundstück) mit einem weiteren Nachbarn.
Diese, vom Eigentümer nicht genutzte Fläche, wird daher auch von ihm nicht gepflegt.
Laub, Schnee, Rasen mähen, nichts passiert.
Meine Frage nun:
Wer ist dafür zuständig?
Wie ist das laut Gesetzgeber geregelt?
Habe im Nachbarschaftsgesetz NS nichts gefunden.
Bislang bin ich die Einzige die dort mal mäht und Schnee räumt, damit das Teilstück auch für uns befahrbar bleibt.
Kann mir da jemand mal fundiert Auskunft erteilen?
Vielen Dank und Gruß
Leidliches Thema Wegerecht, wer ist zuständig?
1. Dezember 2015
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Frage vom 1. Dezember 2015 | 22:44
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 11x hilfreich)
Leidliches Thema Wegerecht, wer ist zuständig?
#1
Antwort vom 2. Dezember 2015 | 11:53
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1050x hilfreich)
Wenn wir davon ausgehen das es sich um keinen öffentlichen Weg handelt, dann sollte Sie sich untereinander einigen.
Der Wegbesitzer räumt Ihnen nur ein Recht diesen zu benutzen ein.
#2
Antwort vom 2. Dezember 2015 | 14:22
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 11x hilfreich)
Guten Tag Muran,
es ist kein öffentlicher Weg. Da hier niemand zu niemandem Kontakt hat und auch nicht grüßt ist das schwierig mit dem untereinander einigen.
Ergo: Ich darf den Weg nutzen, bin aber nicht verpflichtet ihn in Ordnung zu halten? Das ist Sache des Eigentümers?
Bin verwirrt...
Gruß
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2015 | 15:16
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1050x hilfreich)
Zitat:Ergo: Ich darf den Weg nutzen, bin aber nicht verpflichtet ihn in Ordnung zu halten? Das ist Sache des Eigentümers?
Sie sind alleinige Nutzer des Weges/ Teilstückes? Ergo... dürfen/müssen Sie ihn auch allein Instand setzen. Anders sieht es auf dem Teilstück aus den auch der Eigentümer benutzt. Da ist eine gerechte Verteilung, je nach grad der Benutzung vorzunehmen.
Steht dazu evtl. etwas im Grundbuch?
#4
Antwort vom 2. Dezember 2015 | 17:02
Von
Status: Legende (18141 Beiträge, 6067x hilfreich)
Zitat :Ergo: Ich darf den Weg nutzen, bin aber nicht verpflichtet ihn in Ordnung zu halten?
Korrekt, du darst den Weg auch nutzen ohne diesen in Ordnung zu halten. Der Eigentümer braucht das aber auch nicht! Ihr habt lediglich das Recht diesen Weg zu benutzen, mehr nicht. Warum sollte der Eigentümer denn für euch mähen, Laub beseitigen oder Schnee räumen???
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