Licht auf Terasse - als Nachbar zu dulden?

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
higglow
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Licht auf Terasse - als Nachbar zu dulden?

Hallo,

Darf ich Licht auf meiner Terrasse an machen? ;)

Entfernung der Lichtquellen zum Nachbargebäude ca. 8m bis 15m.
Von keiner Lichtquelle geht eine Blendwirkung aus.
Das Licht wird nur temporär genutzt.
Bewegungsmelder reagieren nur auf Bewegungen auf meinem Grundstück.
Der Nachbar könnte das Licht von seinem Bad und seinem Schlafzimmer aus sehen. Beide Räume können durch vorhandene Rolläden vor der Lichtemmision geschützt werden.

Lichtquellen:

- Kellerabgang mit 2 in der Überdachung integrierten Spots a 180 Lumen (gesteuert durch Bewegungsmelder ca. 1,5 min)
- Ambientebeleuchtung mit 2 in Dachkasten integrierten Spots a 120 Lumen (timergesteuert in den Abendstunden bis 22:30 bzw. länger bei Aufenthalt auf der Terrasse)
- indirekte Anstrahlung einer Konifere mit einem Bodenspot mit 120 Lumen (timergesteuert in den Abendstunden bis 22:30 bzw. länger bei Aufenthalt auf der Terrasse)
- 3 up/down Spots an Hauswand welche temporär bei Bedarf angeschaltet werden können
- 1 LED Strahler mit Bewegungsmelder als Einbruchschutz (Anraten der Polizei nach Einbruch), welcher Terrasse und Kellerabgang ausleuchtet (ca. 4 min)

Das liest sich vielleicht erstmal viel, aber durch die recht große Terrasse, die lockere Verteilung, die geringe Leuchtkraft und nicht dauerhafte Nutzung des Lichtes ist es gar nicht mal so viel ...die Straßenbeleuchtung leuchtet den Rest der Häuser an.

Danke :)

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, das sieht die Rechtsprechung etwas anders. Da gab es mal das berühmte Wiesbadener Verfahren, ein Richter fühlte sich durch die müde Funzel im Eingangsbereich seines Nachbarn gestört. Nein, ein Vorhang war nicht zumutbar. Vielleicht findet sich der Fall noch im www. Die Entscheidung war lesenswert. Ich halte sie nicht unbedingt für richtig. Nur, so klar, wie mein Vorschreiber es darstellt, ist es ganz und gar nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bitteschön, zur allgemeinen Erheiterung:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/lampen-streit-wiesbadener-landgericht-entschied-licht-aus-140857.html

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/nachspiel-zum-wiesbadener-lampenstreit-1211660.html

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
higglow
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos.

Also bin ich mit meinem "Licht" im grünen Bereich.
Es strahlt kein Licht direkt in die Fenster und es leuchtet auch nichts dauerhaft sondern nur in den Abendstunden oder ggf. auch temporär mal länger wenn man sich auf meinem Grundstück aufhält. Der Strahler mit Bewegungsmelder dient nur als Einbruchschutz und geht nur an wenn auf meinem Terrassenbereich Bewegung ist - und der ist nur an, wenn keine Bewegung sein sollte, also abschaltbar.

"Der Störer kann hingegen nicht verlangen, dass der beleuchtete Nachbar Rolläden oder Gardinen vor seinen Fenstern anbringen muss, um die Belästigung auf ein zumutbares Maß abzusenken (LG Wiesbaden, 19.12.2001, Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20S%2046/01" target="_blank" class="djo_link" title="LG Wiesbaden, 19.12.2001 - 10 S 46/01: Lampen-Streit: "Licht aus!"">10 S 46/01</a>). Sind allerdings Fenster- oder Rolläden vorhanden, so wird man dem Nachbarn zumuten können diese auch zu schließen (OLG Karlsruhe, 30.03.2007, Az.: 14 U 43/06 )"

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#5
 Von 
richter.m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Sprechen Sie doch mal Ihren Nachbern drauf an und fragen ob es die stört !
Ich finde direckte ansprache immer besser

0x Hilfreiche Antwort

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