Lorbeerhecke auf Grenze

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pixeline4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lorbeerhecke auf Grenze

Wir haben vor mehr als 10 Jahren eine 18 Meter lange Lorbeerhecke auf die Grenze gesetzt. Dies wurde seinerzeit auch mit dem Nachbarn schriftlich festgehalten.Es wurde aber nicht auf dem Grundbuchamt eingetragen.Nun wollen wir die ca. 18 Meter Lorbeeren welche wir auf eigene Kosten auf die Grenze gesetzt haben und stets gepflegt haben ausgraben. Der Nachbar ist damit nicht einverstanden. Wir beabsichtigen neu etwas anderes neu auf unser Grundstück als Sichtschutz zu erstellen. Wie sieht die rechtliche Lage aus ? Was können wir unternehmen ? (Kanton Aargau/Schweiz)

Danke für die Rückmeldung.

NB: im Vertrag ist festgehalten dass die Pflanzen auf die Grenze gesetzt werden dürfen und das jede Partei für das Schneiden und Pflege zuständig ist

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher, ob schweizerisches Recht hier richtig behandelt werden kann... zumal schon deutsches Nachbarschaftsrecht bundeslandabhängig sein kann.

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