Lückenhafte Einfriedung durch Nachbars Gartenhütte

30. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Stern55423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Lückenhafte Einfriedung durch Nachbars Gartenhütte

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall in einem Neubaugebiet in Bayern:

Es gibt in einem Bereich meines Grundstücks drei angrenzende Nachbarn. Nachbar A hat seine Garage an die Grenze gebaut. Zu Nachbar C haben wir nach deren Rücksprache und Einwilligung einen Zaun errichtet. Dabei befinden sich die Randsteine auf unserer Seite und die Zaunpfosten auf Nachbar Cs Seite.

Den Zaun könnte man zu Nachbar B fortführen. Wir wollten dies mit Nachbar B besprechen, doch dieser hatte bereits eine Gartenbaufirma beauftragt. Die Mitarbeiter sagten zu uns, dass in dem kleinen Grenzstück zu unserem Grundstück eine Hütte von Nachbar B errichtet wird und kein Zaun benötigt wird.
Deshalb haben wir nicht mit Nachbar B gesprochen, den Zaun nicht weitergeführt und abgewartet.

Die Hütte wurde aufgebaut und nun ergibt sich folgendes Bild (ich hoffe das Foto wird angezeigt):




Die Hütte (rot) ist viel zu kurz! Vor und hinter der Hütte ist eine Lücke. Besonders vor der Hütte kann man prima durchsteigen und zum Nachbarn rübergehen.
Mir gefällt dies so überhaupt nicht.

Das Kuriose: Zu Nachbar C hat Nachbar B trotz Hütte einen Zaun errichten lassen (siehe Foto). Mit Pfosten zu Nachbar B und Randsteinen bei sich, so wie wir auch verfahren haben.

Nachbar B hat nie mit uns gesprochen. Hätte ich gewusst, dass die Hüttenlänge zu kurz ist, hätte ich auf einen Zaun bestanden. Wir können den Zaun nicht fortführen, da die Pfosten nicht mehr auf Nachbars B Grundstücksgrenze gebaut werden können. Die Hütte steht auf einer gepflasterten Fläche.

Müssen wir das so akzeptieren? Kann ich verlangen, dass die Hütte nach links geschoben wird, dass zumindest an den letzten Pfosten von unserem Zaun (Auf dem Foto der 2. blaue vertikale Strich gezählt von rechts) zu Nachbar C ein längeres Zaunelement gehängt werden kann, welches die Lücke von rechts schließen würde?

Danke!

Stern



-- Editiert von Stern55423 am 30.01.2021 14:18

-- Editiert von Moderator am 01.02.2021 09:49

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Stern55423):
Wir können den Zaun nicht fortführen, da die Pfosten nicht mehr auf Nachbars B Grundstücksgrenze gebaut werden können.

Warum sollte das nicht gehen?



Zitat (von Stern55423):
Die Hütte steht auf einer gepflasterten Fläche.

Was nicht gegen Pfosten spricht.



Zitat (von Stern55423):
Kann ich verlangen, dass die Hütte nach links geschoben wird,

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Hier dürfte das Verlangen erfolglos sein.
Zum einen weil Hütten sich nicht so einfach verschieben lassen, das Verlangen also in Richtung unzumutbar / unmöglich tendiert..
Zum anderen weil des Vorhaben an den letzten Pfosten vom Zaun ein längeres Zaunelement anzuhängen, welches die Lücke von rechts schließen würde, auch ohne verschieben der Hütte möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Stern55423):
Nachbar B hat nie mit uns gesprochen.
Warum sollte er auch? Er baut eine Hütte, für die er nicht Eure Genehmigung benötigt.
Zitat (von Stern55423):
Wir können den Zaun nicht fortführen, da die Pfosten nicht mehr auf Nachbars B Grundstücksgrenze gebaut werden können.
Dann müssen die Pfosten halt auf Eurer Seite stehen.

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#3
 Von 
Stern55423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Euch für die schnellen Antworten.

Das Problem ist, dass wenn der fehlende Pfosten nun komplett auf unserer Seite steht, ein Versatz zum bestehenden Zaun zu Nachbar C entsteht. Man sieht das auf dem Foto nicht. Dazu müsste ich entlang des Zauns fotografieren. Ginge schon irgendwie, schaut nur sch*** aus und zwischen den Zaunelementen wäre eine Lücke.

Gegen eine Hütte habe ich absolut nichts einzuwenden. Ist ja auch sein Grundstück und da kann er (fast) alles tun und lassen was er mag. Die Hüttenwand ist auch ein guter Sichtschutz.
Mich stört nur, dass man darüber nicht gesprochen hat und zu Nachbar C ein Zaun trotz Hütte gemacht wurde und zu unserem Grundstück nun die große Lücke ist.
Wenn man das Hüttendach mitrechnet (roter Strich oben links im Bild), wäre die Hütte auch ausreichend lang. Vermutlich hat der Nachbar beim Kauf die angegebene Gesamtlänge mit der Hüttenwandlänge gleichgesetzt und nicht bedacht, dass das Dach dabei mitgerechnet ist.

Richtig, die Lücke rechts könnte man jetzt schon mit einem längeren Zaunelement schließen. Doch die viel größere Lücke links ohne weiteren Pfosten leider nicht. Deswegen hatte ich die Idee, die Hütte ein Stück (Länge des Hüttendachs) nach links zu verschieben. Wäre die einfachste Lösung.

Mal sehen, was uns noch für eine Lösung einfällt. Vielleicht pflanzen wir etwas in die Ecke.


-- Editiert von Stern55423 am 31.01.2021 16:47

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

die Vermnutung teikle ich nicht, der nachbar hat das ganz sicher mit Absicht so gesetzt. Die Hpütte jetzt weiter nach links zu schieben, wäre das schlechteste aus der Sicjht des nachbarn, was man sich vorstellen kann!

Verschiebt man die Hütte wie du sagst nach links, verschenkt der Nachbar deutlich an Raum! Der raum der dann hinter der Hütte entstehen würde wäre ein für den Nachbarn nicht wirklich nutzbarer Raum, sprich toter Raum!

Wieso soll der Nachbar wegen deines Optischen Vorzuges jetzt auf einmal toten Raum auf seinem Grundstück haben?

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#5
 Von 
Stern55423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann sein. Das mit dem leeren Raum verstehe ich natürlich.
Nur verstehe ich nicht, warum man keine geschlossene Einfriedung um sein Grundstück möchte. Dann hätte er zum anderen Nachbarn auch keinen Zaun hinter der Hütte bauen brauchen.

Nicht nur um optische Gründe geht es. Der Nachbar hat eine Katze, die die Lücke begrüßt. Mir ist klar, dass auch ein Zaun Katzen nicht abhalten würde. (Nein, ich bin kein Katzenhasser...).

Dort, wo ich wohne, ist es eigentlich üblich mit den angrenzenden Nachbarn zu sprechen und einen Zaun zu setzen. Die Kosten werden geteilt.
Wie gesagt, hätten wir von den Plänen gewusst, hätten wir die Pfosten von Anfang an anders gesetzt oder auch die Kosten für den Zaun komplett übernommen. Aus gut nachbarschaftlichen Gründen hätten wir ein Gespräch begrüßt.

In Bayern gilt keine Einfriedungspflicht, richtig?
Hatte dies gefunden: "Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einfriedung entsteht erst dann, wenn sie durch einen Grundstücksnachbarn verlangt wird. " Vermutlich nicht in Bayern.
Zählt die Hütte als Einfriedung auf dem Grund vom Nachbarn, da sie quasi an der Grenze errichtet wurde?

So wie es aussieht, müssen wir wohl damit leben und selbst eine Einfriedung auf unserem Grund errichten.

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Stern55423):
Dort, wo ich wohne, ist es eigentlich üblich mit den angrenzenden Nachbarn zu sprechen und einen Zaun zu setzen.
Und warum hast Du dann nicht mit Nachbar B vor dem Zaunbau gesprochen? Mit Nachbar C hast Du doch auch eine Absprache getroffen.

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#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 480x hilfreich)

Das war auch mein Gedanke. Ihr besprecht das Vorgehen mit Nachbar C, fangt an zu bauen und sprecht vorher nicht mit B obwohl ihn das gleichermaßen betrifft (Pfosten auf seinem Grundstück).
Da der dann etwas anderes geplant hat, würde ich unter Pech gehabt und Kommunikationsproblem einordnen.
Wenn du das zu haben möchtest, könnte ich mir vllt so ein paar hochgebaute Pflanzsteine o.ä vorstellen. Auf die 30cm ein Zaunstück zu frickeln sieht bestimmt bescheiden aus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37758 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Stern55423):
In Bayern gilt keine Einfriedungspflicht, richtig?
Je nach örtl. Satzung bzw. B-Plan-Vorschriften kann das durchaus zur Pflicht gehören.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Stern55423):
In Bayern gilt keine Einfriedungspflicht, richtig?

Da gelten sogar sehr viele Einfriedungspflichten. Hier erfragt man am besten beim örtlich zuständigen Amt, welche Einfriedungspflichten hier bestehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stern55423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es lief so ab:
Nachbar B wohnte schon eine ganze Weile in seinem Haus. Nachbar C war kürzlich eingezogen. Wir waren noch Mitten in der Hausbauphase.

Nachbar C kam auf uns zu und wollte möglichst bald einen Zaun, da er kleine Kinder hat, die er gerne in den Garten rauslassen will. Er hatte damals auch mit Nachbar B gesprochen und wusste bereits, dass dieser einen Doppelstabmattenzaun in der Farbe Anthrazit plant und fragte uns, ob wir, damit ein einheitliches Bild entsteht, auch so einen machen können.
Uns hätte ein einfacher Maschendraht gereicht, da das unsere Nordseite hinterm Haus ist. Doch da wir davon ausgegangen sind, dass auch Nachbar B den Zaun bevorzugt und wir das Nachbarschaftsverhältnis nicht wegen eines Zauns verschlechtern wollten, waren wir mit dem Zaun einverstanden.

Da wir wussten, dass Nachbar B mit C schon geredet hat und Nachbar B schon seinen Garten geplant hat, dachten wir, er wird auch noch mit uns reden... Leider nicht passiert.

Weil ich selbst Zäune setzten kann, haben wir mit Nachbar C vereinbart, dass der Zaun von mir errichtet wird und keine Firma beauftragt wird.

Einige Wochen nach dem Gespräch legten wir los, obwohl wir zu dem Zeitpunkt selbst noch nicht im Haus gewohnt haben. Jedoch hatten wir für Nachbar C Verständnis (er kam in der Zeit einige Male auf uns zu und fragte, wann der Zaun nun kommt).
Irgendwann hätten wir sowieso einen Zaun gebraucht. Wir begannen mit dem Setzen der Randsteine. Dabei setzten wir beim Stück zu Nachbar C auch die Pfosten.

Als wir kurz darauf mit Nachbar B wegen des letzten Stückes sprechen wollten, war zufällig die Firma am Setzen des Zauns zu Nachbar C und sagte zu uns, dass zu unserem Grundstück eine Hütte geplant sei ohne Zaun.

Eine Woche nach unserem Einzug hat Nachbar B seine Hütte über unser Grundstück anliefern lassen (da war ja als einziges sein Garten noch offen) und errichtet.... Nun steht sie dort mit den wundervollen Lücken rechts und links und wir schauen blöd. Wenn sie die komplette Länge ausfüllen würde, wäre alles gut.

Naja alles etwas seltsam gelaufen. Hätten wohl eher mit Nachbarn B reden müssen oder hätten Nachbar C vertrösten müssen und den Zaun erst machen sollen, wenn wir den kompletten Garten inklusive Zäunen ringsum gemacht hätten... dann wäre die Hütte schon gestanden.

Die Idee mit den Pflanzsteinen klingt gut.
Falls jemand noch Vorschläge hat, immer gerne. Ich danke allen für die Nachrichten.

-- Editiert von Stern55423 am 01.02.2021 13:25

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stern55423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Stern55423):
In Bayern gilt keine Einfriedungspflicht, richtig?

Da gelten sogar sehr viele Einfriedungspflichten. Hier erfragt man am besten beim örtlich zuständigen Amt, welche Einfriedungspflichten hier bestehen.


Danke (auch an Anami) für den Hinweis. Werde bei der Gemeinde nachfragen.

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