Wir sind eine 2 WEG.
Seit ca. 3 Jahren macht der andere ME keinerlei Winterdienst, das machen nur wir.
Auf Fragen warum wird uns dann mitgeteilt dass wir das machen müssen.
Auf das warum kriegen wir keine Antwort...
OK einer muss es ja machen also machen wir es halt.
Aber irgendwie ist das Mass jetzt voll.
Hausordnung gibt es nicht da der andere ME der Verwalter ist, also ist nichts niedergeschrieben..
Ich hab mir schon einen abgegoogelt ob ich was finde, aber nix.
Wie sind die fachkundingen Meinungen dazu ??
ME verweigert Winterdienst
Ist WEG-Recht, nicht Nachbarschaftsrecht.
2er WEG sind doof, erst recht mit Stimmrecht nach Kopfprinzip. Da geht nur alles einstimmig oder gar nicht. Von ordnungsgemäßer Verwaltung kann man bei dieser Konstellation wohl auch nicht ausgehen.
lg R.M.
PS: Anwalt wirst Du ja sowieso schon einschalten.
Traurig, aber wohl die einzige Möglichkeit.#
-- Editiert von R.M. am 19.02.2009 09:19
Das Dumme an der ganzen Sache ist, dass man als ME ja auch haftbar gemacht werden kann wenn jemand z.b. Postbote stürzt.
Was ich aber gar nicht kapiere, ist wenn der andere ME z.B. sich verletzen würde ob er uns dann haftbar machen würde....grübel....:-))
Hab die Woche halt jeden Tag meine Pflicht getan und wenn dann der andere ME *****nd frech an mir vorbeiläuft und dann noch sagt..Blöde Arbeit sowas...
dann bin ich auf mehr als 180...
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Als kehren muss die WEG als Gemeinschaft. Also beauftragt der Verwalter der WEG eine Firma die das macht. Die Kosten werden verteilt. Dazu reicht man in der nächsten Versammlung den Punkt "Reinigungsdienst" ein und stimmt ab.
Aber bevor man sinnlos Geld raushaut. Wenn jemand fällt zahlt die Versicherung, also was solls. Lass den Schnee liegen.
K.
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[color=red]Wenn jemand fällt zahlt die Versicherung, also was solls[/color]
Häh , hab immer gedacht man ist verpflichtet das zu machen ?????
Bei uns gibts leider keine Versammlungen weil der andere ME der Verwalter ist.......... Es gibt auch seit Jahren keine Abrechnung..
Alles total verfahren...
Wieso ist er der VErwalter, wurde er gewählt ? Dann ist es auch verpflichtet ne Versammlung durchzuführen.
Und ne Abrechnung zu machen.
quote:
hab immer gedacht man ist verpflichtet das zu machen
Ist wie falsch parken :-)
K.
P.S. Aber wie gesagt das wird alles nur teurer
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Na gewählt ist was anderes :-))
Man hat uns unter Druck gesetzt und doof wie wir waren .......
[color=red]Dann ist es auch verpflichtet ne Versammlung durchzuführen.
Und ne Abrechnung zu machen.
[/color]
Der Witz war gut,,;:))
--- editiert vom Admin
Ich bin aber so gesehen nie dran weil es weder einen Plan noch sonst was gibt.
Der andere ME macht es einfahc nicht weil er keinen Bock hat...
quote:
Na gewählt ist was anderes :-))
Man hat uns unter Druck gesetzt und doof wie wir waren .......
Aus welchem Grund man zustimmt ....
quote:
Dann ist es auch verpflichtet ne Versammlung durchzuführen.
Und ne Abrechnung zu machen.
Der Witz war gut,,; )
Dann klagt man
Ich würde mal im Buchhandel ein Ratgeber WEG kaufen, da hilft sehr. Aber wer eh den Schwanz einzieht braucht gar nicht erst bellen.
K.
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--- editiert vom Admin
Ja ich weiss meckert ruhig :-))
Ich will halt keinen Ärger, aber es geht scheinbar echt nicht anders, in ner 2 WEG ist es halt nicht so einfach.
Heute machen wir den Plan ( haben wir gestern noch gebastelt ) und am Montag wird die ganze Sache, auch das mit der Tätigkeitsverweigerung des anderen ME mit einem Anwalt geklärt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
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- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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