MFH: Wie oft darf Nachbar grillen

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)
MFH: Wie oft darf Nachbar grillen

Hallo, in einem Mehrfamilienhaus (vornehmlich von Eigentümern bewohnt) in NRW übertreibt es ein Eigentümer mit dem Grillen (Erdgeschoss mit sehr kleinem Garten, seine Terrasse liegt direkt unter dem Balkon des Bewohners im 1. OG). In der Hausordnung ist nichts geregelt. Der Nachbar grillt mit dem Gasgrill mehrmals wöchentlich. Freundliche Ansprache war fruchtlos, vielmehr hat man damit wohl eine Wunde getroffen, die Rückmeldung war nicht konstruktiv. Die Bewohner im 1. OG sitzen im Fleisch-Geruch, zum Teil im Qualm, wenn er grillt, weiterhin zieht der Geruch durch eine Zwangsbelüftung auch bei sämtlich geschlossenen Fenstern ins 1. OG.

Wie muss sich der sich gestört fühlende Nachbar verhalten? Beim nächsten Grillen die Hausverwaltung bitten, den Griller auf eine Frequenz wenige Male pro Monat anzuhalten, den TOP auf die nächste WEG-Versammlung setzen lassen (mit welchem Ziel dann? Eine Anzahl festlegen ist nicht im Sinne der Bewohner, vielmehr erhofft man sich gegenseitige Rücksichtnahme) oder einfache auf Rechtssprechung hinweisen (tendiert dann zu grillen wenige Male im Jahr).

Erneute freundliche Ansprache ist wohl beiderseits nicht gewünscht, weil fruchtloses ERgebnis erwartet wird.

Danke!

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
den TOP auf die nächste WEG-Versammlung setzen lassen (mit welchem Ziel dann? ... einfach auf Rechtssprechung hinweisen (tendiert dann zu grillen wenige Male im Jahr).
ICH würde diese Variante versuchen.

Und weiteres nachlesen, zB:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/wohnungseigentumsrecht-weg-kann-grillen-verbieten_258_189352.html
...und man glaubts fast nicht: Es gibt sowas ähnliches wie das deutsche *Grillrecht* ;)
https://www.anwaltsregister.de/grillen-recht

Jetzt endet die Grillsaison so langsam. Er wird hoffentlich kein Jahres-Dauer-Griller sein.
Wieso enthält die Hausordnung das nicht? Wer hat da gepennt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Wie muss sich der sich gestört fühlende Nachbar verhalten?
Er sollte (hoffentlich hat er schon) ein "Grilltagebuch" führen.


Zitat (von Hejdi):
Wie muss sich der sich gestört fühlende Nachbar verhalten?
Ist der eingeräuchterte Bewohner Mieter oder Eigentümer? Als Mieter sollte er sich an seinen Miteigentümer/Vermieter wenden und bitten diese Belästigung abzustellen bzw. wenigstens dafür zu sorgen, dass das Grillen auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Als Miteigentümer sollte er sich an die Verwaltung wenden und einfordern den Grillmeister zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Wenn die Hausgemeinschaftsordnung, gefasste Beschlüsse oder sonstige Regelungen nichts hergeben, unter Verweis auf das WEG (z.B. §14 Abs. 1).


Zitat (von Hejdi):
TOP auf die nächste WEG-Versammlung setzen lassen
So etwas kann dauern und der Ausgang ist ungewiss.


Hinnehmen muss man derhart häufiges Grillen, noch dazu mit massiver Belästigung, IMO nicht. Hilft freundliche Ansprache nichts und kommen Verwalter oder der Vermieter nicht in die Gänge, wird man gegen das Verhalten des Vielgrillers direkt vorgehen müssen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise.

Ich versuche, die Fragen der Reihe nach zu beantworten.
In der Hausordnung wurde, als diese erstmalig festgelegt wurde, von der Hausverwaltung einfach kein entsprechender Vorschlag gemacht und vermutlich dachten alle Eigentümer, dass es so besser sei, keine starren Regeln zu haben, da ja jeder mal grillen möchte (uns eingeschlossen). Wir selbst -und vermutlich auch alle anderen- sind wohl davon ausgegangen, dass jeder Rücksicht nimmt und in normaler Frequenz -nicht mehrmals wöchentlich- grillt. Das war ein Fehler, wie wir jetzt feststellen müssen.

Bei beiden Parteien handelt es sich um Eigentümer.
Wir sind weit davon entfernt, das Grillen ganz unterbinden zu wollen und uns ist klar, dass es bei dem kleinen Garten z. b. auch nicht möglich ist, den Grill wirksam woanders hinzustellen. Aber als es so extrem heiß war, wir über Tage die Fenster geschlossen hielten und nur nachts zum Lüften öffneten, war es schon ziemlich ätzend, über die Zwangsbelüftung die Bratwurst im Wohnzimmer zu haben. Ich kann gut verstehen, dass die Nachbarn die Bratwurst bei 35 Grad nicht in die Pfanne in der Küche braten wollten, aber dann sollen sie halt was anderes essen. Wir hatten diesen Sommer zum Teil Frequenzen von 5 x pro Woche.

Diese Urteile kenne ich, aber ich wüsste nicht, welches von denen ich ihm jetzt unter die Nase halten sollte, da sie ja doch recht unterschiedlich ausfallen.

Da erscheint mir das Kontaktieren der Hausverwaltung unter Nennung des §14 (1) WEG die beste Wahl. Wir werden mal die kommende Zeit, spätestens den kommenden Sommer abwarten (auch, um ein Grilltagebuch zu führen) und dann zunächst noch einen freundlichen, aber bestimmten, Brief an die Nachbarn zu schreiben und dann abschließend die Hausverwaltung kontaktieren.

Ich dachte aber tatsächlich, es gäbe eine Regelung wie "wenn nichts geregelt wird, ist üblicherweise alle 2 Wochen einmal erlaubt" oder so etwas in der Art.

Danke!



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Wie oft darf Nachbar grillen
imho nahezu immer zu den üblichen Zeiten

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Hejdi):
Wie oft darf Nachbar grillen
imho nahezu immer zu den üblichen Zeiten


5 x die Woche??

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Hejdi):
Wie oft darf Nachbar grillen
imho nahezu immer zu den üblichen Zeiten
In seiner Wohnung - JA. Im hausnahen Garten eines MFH, mit unvermeidlichen Auswirkungen auf andere Bewohner - NEIN.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Bei beiden Parteien handelt es sich um Eigentümer.
Was die Möglichkeit eröffnet direkt gegen den Handlungsstörer vorzugehen.


Zitat (von Hejdi):
Wir sind weit davon entfernt, das Grillen ganz unterbinden zu wollen
Bei rücksichtslosen, uneinsichtigen Mitbewohnern/Miteigentümern kann es angebracht sein eine Maximalforderung zu stellen. „Vernünftige" Zugeständnisse kann man sich im, meist von den Gerichten angestrebten, Vergleich „abringen" lassen.


Zitat (von Hejdi):
Ich dachte aber tatsächlich, es gäbe eine Regelung
Eine solche ist mir nicht bekannt. Was hinzunehmen ist, ergibt sich IMO aus der allgemeinen Rechtsprechung unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Beeinträchtigung durch das Grillen. Ich stelle hier mal 4 bis 8 Grillaktionen pro Jahr/Grillsaison in den Raum. Ggfs. mit rechtzeitiger (48 Stunden vorher) Ankündigung und zeitlicher Begrenzung (also nix von nachmittags bis in die späten Nachtstunden).


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Tja, schon blöd, wenn man da eine Belüftungsanlage hat, die nicht mal über Aktivkohlefilter verfügt, welche solche Gerüchte sehr einfach herausfiltern würde...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen