Mal wieder Hecke, Höhe, Carport!

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
BikeFun
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mal wieder Hecke, Höhe, Carport!

Liebe Forumsmitglieder!

Folgende Geschichte, die ich gern durch Bilder untermauert hätte, aber nicht herausgefunden habe wie dies hier geht:
Wir haben ein Haus gekauft, welches in zweiter Reihe hinter einem anderen Haus also nicht direkt an der Straße steht. Entlang unserer Zufahrt verläuft links die Grundstücksgrenze und die Zufahrt endet in unserem Carport. Kurz bevor unser Haus auf der rechten Seite der Zufahrt beginnt, beginnt links längst die Zufahrt und bis zum ersten Drittel unseres Carports die Hecke eines Nachbarn. Sein Grundstück liegt dabei ca. 100-120 cm höher, als unser Grundstück. Auf seinem Grundstück direkt an der Grenze - auch die 100-120 cm hohe Mauer, die die Erde zu unserem Grundstück hin abstützt liegt direkt an der Grundstücksgrenze - steht die Hecke des Nachbarn, die mittlerweile eine Höhe von 250cm erreicht hat.
Dadurch haben wir einerseits so gut wie kein Licht mehr in unserer Küche, da unser Küchenfenster zur Seite Zufahrt/Carport zeigt und wir auf die 250cm hohe Hecke schauen - Mauer + Hecke haben ja von unserem Grundstück aus gemessen mittlerweile eine Höhe von 350-370 cm - andererseits beginnt die Hecke über und in das Dach unseres Carports zu wachsen.
Der Bitte im Herbst letzten Jahres die Hecke doch einmal zu schneiden ist der Nachbar trotz Zusage nicht nachgekommen.
Da ich in der Nachbarschaft eigentlich keinen "Krieg am Gartenzaun" möchte, andererseits vor allem die ständige Dunkelheit in unserer Küche sehr belastend ist, würde ich gerne wissen, ob wir überhaupt eine Beschneidung der Hecke erwarten dürfen und um wieviel cm wir die Beschneidung max. erwarten können.
Ich würde dann mit meinen hier gewonnenen Kenntnissen noch einmal versuchen die Nachbarn zum Schnitt der Hecke mit Hinweis auf das Nachbarschaftsrecht in NRW zu bewegen.
Vielen Dank für Eure Hinweise zu meinem bevorstehenden Gespräch und Euch allen eine "Gute Zeit"!

Liebe Grüße, Euer BikeFun

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo :)
Noch ganz neu hier, bin ich sofort über das Thema gestolpert - denn es hat mich schon einmal selbst betroffen. Das Haus meiner Eltern stand damals vor dem Kauf lange leer und dementsprechend hoch war alles gewachsen. Wir haben uns anfangs nicht darum gekümmert (war ja schon genug zu tun...), bis sich die Nachbarin direkt bei der Gemeinde über die Sträucher beschwert hat.

Hier bekamen wir dann sofort eine schriftliche Aufforderung zugestellt, unsere Hecken und Sträucher zu stutzen. Zitiert wurde folgende gesetzliche Regelung:

"Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BayAGBGB) bayerische Grundstückseigentümer von ihren Nachbarn unter anderem die Entfernung einer Bepflanzung verlangen. Voraussetzung ist aber insbesondere, dass deren Bäume, Sträucher oder Hecken höher als 2 m sind – und der Grenzabstand weniger als 2 m beträgt."

In unserem Fall mussten wir also alles auf 2 m stutzen und zurückschneiden lassen. Und unsere Nachbarin hat keineswegs mit uns gesprochen - nein, wir wurden gleich bei der Gemeinde gemeldet...

Falls der Nachbar also weiterhin nichts tut - würde ich es durchaus schriftlich versuchen. Am Ende setzt aber dann auch die Gemeinde immer ihre Regelungen durch ;)
Es lohnt sich auch dort nachzufragen - tatsächlich haben viele Gemeinden sogar ihre eigenen Regelungen was die Höhe und Art der Bepflanzung angeht. Aber ich glaube 2 Meter Höhe sind gängig.

P.S: ja natürlich waren wir danach angefressen, aber man muss mit seinen Nachbarn ja auch nicht jeden Tag Kaffee trinken. Seither ist Ruhe und es war nie wieder etwas.

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#2
 Von 
BikeFun
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Janina 1190!

Danke für Deine Antwort!

Die Gemeinde bzw. das Ordnungsamt hatte ich schon angerufen.
Dort wurde ich jedoch völlig mit dem Problem allein gelassen - man (Ordnungsamt) sei nur für Dinge zuständig, die den Verkehr störten.
Doch auch die Stelle, an die ich weiterverbunden wurde, war - nach eigenen Aussagen - nicht zuständig, sondern riet mir nur nach dem Nachbarschaftsrecht NRW einen Anwalt zu beauftragen.

2m Höhe bei 2 Meter Abstand zur Grenze sagst Du - ja, aber hier sind ja nicht mal 50cm Abstand zur Grenze und die "Barrikade" aus Mauer + Hecke ist uns gegenüber ja bereits an die 3.70m hoch - auf seinem Grundstück ist die Hecke 2.50m hoch - aber ich kenne auch die genauen Regelungen in NRW nicht. Eine Gemeinderegelung scheint es hier jedenfalls nicht zu geben, sonst hätte man mich im Rathaus doch sicher darüber informiert!?

Grüße, BikeFun

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Es sind mit Hecken - vorbehaltlich des § 43 -
a) über 2 m Höhe 1,00 m und
b) bis zu 2 m Höhe 0,50 m
Abstand von der Grenze einzuhalten.
Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt
(§ 42 NachbG NRW).

Zitat:
Eine Gemeinderegelung scheint es hier jedenfalls nicht zu geben, sonst hätte man mich im Rathaus doch sicher darüber informiert!?


So sicher wäre ich da nicht. Frag besser nochmal beim Bauamt nach.
Evtl. findest du die örtlichen Satzungen auch auf der Internetseite der Gemeinde.

Zitat:
Sein Grundstück liegt dabei ca. 100-120 cm höher, als unser Grundstück. Auf seinem Grundstück direkt an der Grenze - auch die 100-120 cm hohe Mauer, die die Erde zu unserem Grundstück hin abstützt liegt direkt an der Grundstücksgrenze


Wurde sein Grundstück aufgeschüttet oder euer Grundstück abgegraben? Wem gehört die Mauer?
Wurde die Stützmauer, direkt auf der Grenze, genehmigt?

Aufschüttungen oder Abgrabungen sind bauliche Maßnahmen und, wenn sie höher als 1 m sind, wäre - sofern nicht anders genehmigt - ein Grenzabstand von 3 Metern einzuhalten (§ 6 BauO NRW).

Hier könntest du ebenfalls unverbindlich beim Bauamt nachfragen.

Wie groß ist der Abstand zwischen Küchenfenster und Mauer/Hecke?

Zitat:
andererseits beginnt die Hecke über und in das Dach unseres Carports zu wachsen.


Wenn die Hecke das Carport-Dach beschädigt, solltest du ggf. selbst zur Heckenschere greifen. Stichwort Schadensminderungspflicht.

Zitat:
andererseits vor allem die ständige Dunkelheit in unserer Küche sehr belastend ist


Ich kann mich dunkel erinnern, im Physikunterricht mal etwas über elektrisches Licht gehört zu haben :grins:

-- Editiert von schneechen am 18.02.2020 22:27

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von BikeFun):
Nachbarschaftsrecht in NRW
Nachbarrecht ist "Bundesland-Recht"
siehe also für NRW hier

und wie viele Bundesländer so hat auch NRW hat eine leichter lesbare Broschüre herausgegeben >Link

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
BikeFun
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo schneechen!
WOW! Erstmal danke für Deine sehr ausführliche Antwort. Die Nachfragen beim Bauamt und das Messen des Abstandes zwischen Küchenfenster und Hecke werde ich nachreichen - wirklich schade, dass das hier mit den Bildern nicht funzt. Zu Deinen Nachfragen - so weit ich Sie beantworten kann:

Zitat (von schneechen):
Wurde sein Grundstück aufgeschüttet oder euer Grundstück abgegraben? Wem gehört die Mauer?
Wurde die Stützmauer, direkt auf der Grenze, genehmigt?

--> Ich gehe davon aus - wie gesagt, wir haben das Haus im fertigen Zustand letztes Jahr gekauft (Bj 1996) - dass sein Grundstück aufgeschüttet wurde, da alle anderen Grundstücke um uns herum auf unserem Niveau liegen. Die Stützmauer gehört - meinen Informationen nach - ihm. Ob diese so nah an bzw. auf der Grenze genehmigt wurde, weiß ich nicht!
Und um daraus resultierenden Fragen vorzubeugen: Ja, wir haben natürlich vor dem Kauf des Hauses gesehen dass dort eine Hecke ist, aber 1. haben wir das Haus im März 2019 gekauft und schon da wurde uns ein Beschnitt versprochen. Dann ist sie seit März letzten Jahres natürlich weitergewachsen und der versprochene Beschnitt ist nicht erfolgt :sad:

Alles andere reiche ich nach, sobald ich mehr weiß.

Achja, und was das elektrische Licht anbelangt: ich meine mich "dunkel" :grins: daran zu erinnern, da was von gehört zu haben, finde es aber sehr anstrengend den ganzen Tag fahrradtrampelnd den Dynamo zu betreiben, selbst wenns eigentlich "taghell" ist :grins:

Liebe Grüße,
Euer BikeFun

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von BikeFun):
wirklich schade, dass das hier mit den Bildern nicht funzt.


Bilder bei einem Datenhoster Deiner Wahl hochladen und den dort generierten Link für Foren hier einstellen.
Dabei bitte darauf achten, dass man nicht den Link des Vorschaubildes /Thumbnails erwischt.

0x Hilfreiche Antwort

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