Mal wieder Thema Wegerecht

28. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Steffi4+
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)
Mal wieder Thema Wegerecht

Hallo zusammen,

bei mir stellt sich folgendes Problem:

Ich wohne im Vorderhaus A.
Mein Nachbar hat das Hinterhaus B gekauft, zu dem ein Wegerecht über A verläuft.
Zum Vorderhaus A gehört hinter B ein Garten, zu dem ein Wegerecht über B verläuft. Ist alles im Grundbuch dargelegt.
Mir stellt sich jetzt die Frage zum Winterdienst: Wer ist für welchen Weg verantwortlich (Thema Schneeschippen, streuen, etc.)?

Vielen Dank schonmal.
Steffi




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffi4+
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Nochmal für mich zum Mitschreiben :-)

Mein Nachbar muß Weg über A säubern und ich über B?
Und wenn ich den Weg über B in den Garten im Winter nicht nutze?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Nach § 1020 S. 2 BGB hat der Berechtigte bezüglich des Wegerechts, d.h. Ihr Nachbar, den Weg in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert. Hierunter fällt auch die Absicherung der Verkehrssicherheit, worunter man auch das Schneeräumen zählen kann.
Wenn somit nur Ihr Nachbar den Weg nutzt und die Instandhaltung des Weges übernehmen muss, so hat er generell auch im Winter die Schneeräumung zu veranlassen.
Bei Mitbenutzung des Weges durch Sie sollte eine Regelung über das Schneeräumen getroffen werden, da zwar grundsätzlich der Betroffene die oben genannten Pflichten weiter trägt, der Eigentümer sich aber an den anfallenden Kosten beteiligen muss. <hr size=1 noshade>

Wenn du alleiniger Nutzer des Weges zum Garten bist, dann darfst du alleine diesen Weg des Nachbarn B Schnee schippen. Falls du auch den Weg ( dein Weg )zum Hinterhaus B, weil du sonst nicht zu deinem Haus gelangst, benutzt, dann dürft ihr beide den Weg vom Schnee befreien oder eine andere Reglung treffen ( Kostenbeteiligung!)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffi4+
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein, ich muß diesen Weg nur benutzen, um zu seinem Weg über B zum Garten zu kommen. Zu meinem Haus komme ich über meinen eigenen Hof, den er auch nicht nutzen darf.
Einmal in der Woche allerdings wird vom Garten über Weg B und Weg A die Mülltonne auf die Strasse gestellt.
Ok, ich sehe, es wird kompliziert.
Es geht auch nicht um Kosten, da ich selbst ja Schnee schippe und keinen Hausmeisterdienst dafür engagiert habe.
Der Nachbar meinte jetzt, das man sich abwechseln soll - alle 14 Tage. Nun kann ich aber das Wetter nicht vorhersehen. In meinen 14 Tagen fällt Schnee, in seinen keiner. Da sollte sich doch eine bessere Regelung finden?!
Und wie ist das mit den Uhrzeiten? Der Nachbar verläßt morgens sehr früh das Haus. Muß ich dann morgens früher aufstehen, um seinen Weg zu räumen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

quote:
Der Nachbar meinte jetzt, das man sich abwechseln soll - alle 14 Tage. Nun kann ich aber das Wetter nicht vorhersehen. In meinen 14 Tagen fällt Schnee, in seinen keiner. Da sollte sich doch eine bessere Regelung finden?!
So eine Regelung ist doch eigentlich mit das Beste was man machen kann! Da weiss jeder wann er was zumachen hat. Auch knn man das dann weit vorraus schon in seine Planungen mit aufnehmen!

Und siehs mal so, es könnte auch in seinen 2 Wochen schneien und in deinen nicht ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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