Massive Rauchbelästigung

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
dieweisendorfer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Massive Rauchbelästigung

Hallo

Ich bin Besitzer eines Reihenmittelhauses, die bestrittene Partei wohnt als Mieter direkt angrenzend neben uns.
Folgendes Problem besteht:

Unsere direkte Nachbarn sind sehr starke Raucher.
Morgens nach dem Aufstehen um 07:00 öffne ich die Terassentür um frische Luft in die Räume zu lassen. Da sitzt schon der Nachbar auf seiner Terasse und raucht. Durch die Windrichtung zieht also schon morgens der Rausch ins Wohnzimmer/Küche - also Türe wieder zu.
Diese Situation zieht sich so beliebig über den ganzen Tag.
Egal wann man sich auf die Terasse bewegt oder die Tür öffnet riecht es nach Zigarettenqualm. Das geht oft am Wochenende bis tief in die Nacht.
Mittag oder auch Abendessen auf der Terasse ist nur unter Zigarettengeruch möglich.
Gerade in der Sommerzeit ist das extrem unangenehm, da zu der Hitze auch noch die Geruchsbelästigung kommt.

Rauchfreie Zeiten gibt es natürlich, die liegen bei ca. 10%

Mit dem Nachbar reden hat sich als schwierig herausgestellt, da er sehr aufbrausend ist und sich im Recht findet.
Bin bin schon am verzweifeln, was kann ich machen?

Lg
Andreas Wagner

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von dieweisendorfer):
was kann ich machen?


Einen gem. Nachbarschaftsrecht genehmigungsfreien Sicht- und Geruchsschutz aufstellen, oder in Absprache mit dem Eigentümer des Nachbarhauses sogar einen höheren.

Denn dem Nutzer das Rauchen auf seinem Grundstück zu verbieten, wird Dir nach den letzten Berichten zu den Nichtraucherstreitigkeiten vermutlich nicht gelingen.

Ggf. wäre auch ein Überdenken der eigenen Einstellung im Sinne von Toleranz zu empfehlen - aber dazu werden sich vermutlich die Meinungen scheiden.
Aber wer ein Reihenmittelhaus kauft, kauft auch gewisse Einschränkungen mit ein.

Berry

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Aber wer ein Reihenmittelhaus kauft, kauft auch gewisse Einschränkungen mit ein.

Stimmt vollkommen, da sind von zwei Seiten andere welche auch ihren Besitz nützen möchten.

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#3
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Da kann man natürlich etwas machen, gerade mit den neueren Urteilen in solchen Themen.
Es gibt kein Recht darauf die Wohnung des Nachbarn vollzustinken.

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#4
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Da kann man natürlich etwas machen, gerade mit den neueren Urteilen in solchen Themen..


Welche Urteile konkret?

Ich schließe mich den anderen Vorrednern an: da wird auf dem Rechtswege vermutlich nichts zu machen sein.

Allerdings finde ich den Hinweis auf den Sichtschutz sehr sinnvoll. Der wird eben auch etwas die Luft zurückhalten.
Ich würde nicht viel Energie darin verschwenden, mich zu ärgern, sondern stattdessen eine Lösung im Rahmen meiner Möglichkeiten finden, die den Rauch möglichst abhält.

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#5
 Von 
dieweisendorfer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Sichtschutzwand besteht bereit die jedoch leider keinen positiven Einfluss auf die ständige Geruchsbelästigung hat.

Gab es aber nicht vor kurzen ein richterliches Urteil das einen rauchenden Miete zu eingeschränktem Rauchverhalten gezwungen hat? Soweit mir bekannt wurde die RauchZeit auf 3 Stunden am Tag beschränkt um den anderen Parteien den Qualm zu ersparen.

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#6
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ärgerlich, dass die Wand keine Verbesserung bringt.
Und ärgerlich, dass der Nachbar offenbar nicht gerade auf Rücksichtsnahme aus ist..

Googeln Sie doch mal nach diesem Aktenzeichen: V ZR 110/14

Hier hat der BGH entscheiden, dass das Rauchen auf dem Balkon - je nach Grad der Störung - als Beeinträchtigung des Nichtrauchers gelten kann und einen Unterlassungsanspruch nach sich ziehen kann.
Es hat aber nicht den Grad der Störung festgelegt.

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#7
 Von 
dieweisendorfer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann ist die nächste Frage: Was versteht man unter erheblicher Beeinträchtigung - das sieht wahrscheinlich jeder wieder anders.

Für mich und meine Familie ist es erheblich wenn ich fast pausenlos diesen giftig stinkenden Geruch im Wohnzimmer, Küche und auf der Terrasse von bis zu drei Rauschen auf einmal habe.

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#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von dieweisendorfer):
Dann ist die nächste Frage: Was versteht man unter erheblicher Beeinträchtigung - das sieht wahrscheinlich jeder wieder anders.

Für mich und meine Familie ist es erheblich wenn ich fast pausenlos diesen giftig stinkenden Geruch im Wohnzimmer, Küche und auf der Terrasse von bis zu drei Rauschen auf einmal habe.


Ich kann das absolut verstehen, aber es gibt vermutlich kaum ein größeres Glücksspiel als dagegen vorzugehen. Dafür ist der Graben zwischen den Meinungen einfach zu groß.
Ich persönlich habe schon Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie das keine (gelegentlich fahrlässige) Körperverletzung und notwehrfähig sein kann (mindestens in den absolut recht häufigen Sonderfällen, dass Zigarettenrauch z.B. eine Atemwegserkrankung oder Allergie direkt verschlimmert oder triggert).
Auf der anderen Seite gibt es Leute, die ernsthaft die Meinung vertreten, das sei mit "gleiches Recht für alle" abgedeckt. "Ich kann rauchen, Du kannst es einatmen. Alles andere ist intolerant."

Wenn ich mir aber die laufenden Veränderungen ansehe, glaube ich, wir gewinnen langsam aber sicher. vor 20 Jahren haben noch Gäste bei meinen Eltern in der Wohnung geraucht. Heute würde ich jemanden, der in meiner Wohnung eine Kippe ansteckt, ansehen wie ein Alien und anschließend achtkantig rauswerfen, da da bin ich wohl in der Mehrzahl. Die Innengastronomie ist ja auch schon sauber, und ich glaube, der Außenbereich kommt auch noch. Die Studien, dass das auch draußen für das Umfeld schädlich ist, existieren und die Rücksichtslosigkeit ist ungebrochen. Dafür muss man sich nur mal mitten am Nachmittag vor einem Eiscafé umsehen. Das wird noch, und damit wird dann auch die Rechtsprechung eindeutiger.

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